Unternehmen in Luxemburg

Wer in Luxemburg ein Unternehmen gründet und führt, benötigt die passende Tätigkeitserlaubnis, Rechtsform und Registrierung und muss laufende Meldepflichten erfüllen. Für regelmäßige gewerbliche, handwerkliche, industrielle, Transport- und viele freiberufliche Tätigkeiten ist in der Regel eine autorisation d’établissement des Wirtschaftsministeriums erforderlich. Außerdem können Pflichten zu Steuern, Mehrwertsteuer, Sozialversicherung, Buchführung und wirtschaftlich Berechtigten gelten. Die House of Entrepreneurship, die Chambre de Commerce und die Chambre des Métiers beraten zu den für sie relevanten Geschäftstätigkeiten.

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