Der Family Act 4/2000 bildet den wichtigsten landesweiten Rahmen für Eheschließung, Scheidung, finanzielle Unterstützung, Sorgerecht, Vormundschaft und damit verbundene Familienverfahren auf den Malediven. Das Family Court ist landesweit zuständig; Familiengerichts- und Inselgerichtsangebote werden regional organisiert. Gibt es an einem Inselgericht keine Schlichtungsabteilung, führt der Richter die Schlichtung durch. Insel- und Stadträte, Child and Family Protection Services (Kinderschutzdienste; CFPS), der Maldives Police Service und die Family Protection Authority (Behörde für Familienschutz; FPA) bieten lokale Anlaufstellen, Vermittlung und Schutzmaßnahmen. Regionale Verfahren können variieren; aus dem verfügbaren Rahmen geht jedoch kein eigenständiges regionales Familienrecht hervor. Für eine Eheschließung müssen beide Parteien im Allgemeinen nach dem gregorianischen Kalender mindestens 18 Jahre alt sein. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte kann eine Person unter 18 Jahren nur nach Prüfung von Pubertät, körperlichem Wohl, finanziellen Verhältnissen und Heiratsgrund zulassen. Beide Parteien müssen zustimmen. Üblicherweise sind ein Wali oder eine gerichtliche Zustimmung, zwei Zeugen, die Eheschließung durch einen Judicial Mauzun sowie die Genehmigung des Standesamts erforderlich. Der Antrag auf Eheschließung sollte mindestens sieben Tage vor der Zeremonie eingereicht werden. Eine schriftliche Ehevereinbarung kann die vereinbarten Bedingungen festhalten, einschließlich finanzieller Vereinbarungen wie Mahr. Eine maledivische Frau darf nach den geltenden Regeln keinen nichtmuslimischen Mann heiraten. Ein muslimischer Mann darf bis zu vier gleichzeitige Ehen eingehen. Polygamie erfordert jedoch die Genehmigung des Standesamts auf Grundlage der Fähigkeit, Unterhalt zu leisten, und eines anerkannten Sharia-Grunds. Ehen können auf den Malediven, im Ausland zwischen maledivischen Staatsangehörigen oder zwischen maledivischen und ausländischen Staatsangehörigen registriert werden. Eine im Ausland geschlossene Ehe sollte im Allgemeinen innerhalb von zwei Monaten bei einer maledivischen Auslandsvertretung oder innerhalb von sechs Monaten auf den Malediven registriert werden. Eine unterlassene Registrierung kann eine Geldbuße von MVR 1.000 nach sich ziehen. Die Registrierungsgebühr hängt von den geltenden Vorschriften ab. Der Einreichungsdienst des Family Court ist derzeit von 08:15 bis 13:30 Uhr geöffnet. Das Scheidungsverfahren hängt von der Scheidungsform und den Umständen ab. Ein Ehemann benötigt die Erlaubnis eines Richters zur Scheidung. Eine Ehefrau kann Klagegründe geltend machen, zu denen Rufschädigung, Grausamkeit, religiös unzulässiger Zwang oder mehr als vier Monate ohne Geschlechtsverkehr gehören. Khul'u ist eine einvernehmliche Scheidung; Faskh ist eine gerichtliche Auflösung aus bestimmten Gründen, beispielsweise wenn der Aufenthaltsort länger als ein Jahr unbekannt ist, Unterhalt trotz zweier erfolgloser Anordnungen nicht gezahlt wird, zwei Jahre Geisteskrankheit vorliegen oder eine gefährliche unheilbare Krankheit besteht. Eine Schlichtung soll zeitnah stattfinden und innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Drei Talaq-Aussprüche in einer Erklärung gelten nach der genannten Regel als eine Scheidung; eine Scheidung muss registriert werden. Nach einer Trennung bestimmt das Gericht Unterhalt für Ehefrau oder Kinder, einschließlich Betrag und Dauer. Das Gericht kann vorläufigen Unterhalt anordnen und Zahlungen durch Vermögen, eine Bürgschaft oder einen Einkommensanteil absichern. Eine ehemalige Ehefrau mit Sorgerecht oder während der Iddah, der Wartezeit nach einer Scheidung, darf nicht ohne alternative Unterkunft aus der ehelichen Wohnung entfernt werden. Sorgerecht und Vormundschaft sind getrennte Fragen. Die Mutter hat zunächst Vorrang beim Sorgerecht; maßgeblich ist das Wohl des Kindes. Eine sorgeberechtigte Person muss im Allgemeinen muslimisch und geistig kompetent sein, für das Kind sorgen können, sich nicht offen verboten verhalten und ein geeignetes Zuhause bieten können. Gewöhnliche Sorgerechtszeiten können nach dem Hijri-Kalender bis zum Alter von sieben Jahren reichen, mit möglicher Verlängerung für ein Mädchen bis elf und einen Jungen bis neun. Danach kann das Kind zwischen den Eltern wählen, sofern das Gericht nichts anderes anordnet. Der Vater ist bis zum 18. Lebensjahr die hauptsächliche gerichtliche und vermögensrechtliche Vormundsperson, unabhängig davon, wer das Sorgerecht innehat. Auch Eltern und erwachsene Kinder haben Unterhaltspflichten. Kinder müssen ihren Eltern entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten Nahrung, Unterkunft, Kleidung, medizinische Versorgung und Grundbedarf gewähren. Für männliche Kinder besteht ab 18 Jahren eine finanzielle Pflicht zur Bereitstellung von Wohnraum. Sonstige Leistungen stehen Söhnen und Töchtern gleichermaßen zu. Das Gericht kann die verantwortliche Person bestimmen und Betreuung durch Dritte oder vorläufige Unterstützung anordnen. Der Child Rights Act 19/2019 schützt Kinder vor Vernachlässigung, Missbrauch, Gewalt, Ausbeutung und unsicheren Umgebungen. Familien und Gemeinschaften sind für Schutz, Fürsorge und Meldungen mitverantwortlich. Eine Herausnahme des Kindes aus der Familie ist letztes Mittel und muss dem Kindeswohl dienen. CFPS kann Fälle untersuchen, Familienkonferenzen, Beratung, Rechtsbeistand und Rehabilitation organisieren und staatliche Betreuung oder Pflegefamilien koordinieren. Pflege ist eine gerichtlich genehmigte Maßnahme als Ersatzbetreuung, keine Adoption. Antragsteller legen üblicherweise medizinische Angaben vor, durchlaufen Hintergrund- und Strafregisterprüfungen, eine Familienbeurteilung und einen Hausbesuch und nehmen an einem Gespräch mit dem Foster Panel teil. Bei der Vermittlung werden Faktoren wie Alter und Geschlecht berücksichtigt. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt beim Gericht eine Pflegeanordnung oder Vormundschaft; anschließend folgen Kontakte mit dem Kind, ein Gerichtsbeschluss und eine Pflegeelternvereinbarung mit MSFD. Fallbetreuer begleiten und unterstützen die Unterbringung. Unverheiratete Antragsteller können berücksichtigt werden; ihre Eignung wird im Einzelfall beurteilt. Das Gesetz über häusliche Gewalt umfasst Missbrauch innerhalb einer Ehe oder früheren Ehe, eines gemeinsamen Haushalts, gemeinsamer Elternschaft, familiärer oder angeheirateter Beziehungen sowie häuslicher Pflege- oder Beschäftigungsverhältnisse. Gewalt kann zivil- und strafrechtliche Haftung auslösen. Jede informierte Person kann sie beim Maldives Police Service melden; gutgläubige Meldungen sind geschützt. Angehörige von Gesundheitsberufen und Sozialarbeiter haben eine Meldepflicht. Die Polizei soll unverzüglich ermitteln; die FPA koordiniert Unterstützung, Weitervermittlung und Dienstleistungen. Eine Schutzanordnung gilt im gesamten Land, auch während eines laufenden Scheidungs- oder Sorgerechtsverfahrens. Meldungen zum Kinderschutz können CFPS oder der Polizei von einem Kind, Elternteil, Verwandten, Nachbarn, einer Schule, einem Arzt oder einer anderen informierten Person übermittelt werden. Die Kinder-Hotline 1412, die MSFD-Hotline für häusliche Gewalt 1421 und die allgemeine MSFD-Hotline 1433 sind erreichbare Kontaktstellen; die angegebene Telefonnummer der FPA ist +960 3010551. Beratung, Mediation, Aufklärung zu Ehefragen und Familienkonferenzen können bei der Konfliktlösung helfen. Rechtswirkung erlangen sie jedoch über das jeweils geltende Gerichts- oder Family-Act-Verfahren. Unterstützung durch Verwandte oder die Gemeinschaft kann einem Haushalt helfen, schafft für sich allein aber keinen vollstreckbaren gerichtlichen Titel. Da formelle Verfahren und spezialisierte Unterstützung auf Malé konzentriert sind, sollten sich Personen auf anderen Inseln an ihren Rat, CFPS, die Polizei oder eine andere lokale Vermittlungsstelle wenden, um vorhandene Wege sowie Transport- und Einreichungsanforderungen zu klären.
Familie auf den Malediven
Das Familienleben auf den Malediven unterliegt einem landesweiten Rechtsrahmen, der vor allem vom islamischen Familienrecht und dem Family Act 4/2000 geprägt ist. Das Family Court und die zuständigen lokalen Stellen bearbeiten Eheschließungen, Scheidungen, Unterhalt, Sorgerecht, Vormundschaft, Kinderschutz und Maßnahmen gegen häusliche Gewalt. Gerichtliche Anordnungen sind von Beratung, Mediation und Familienhilfe zu unterscheiden, die für sich genommen keinen vollstreckbaren Rechtstitel schaffen. Der Zugang hängt häufig vom Standort der Insel ab: Fachangebote konzentrieren sich auf Malé, während Räte, Kinderschutzdienste und Polizei lokale Wege bieten.
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