Die Partnerwahl und das Dating finden im Allgemeinen über informelle persönliche und familiäre Netzwerke statt. Eine Umfrage von 2009 ergab, dass Frauen im Alter von 15 bis 24 Jahren angaben, ihren Partner in 36,3 Prozent der Fälle allein und in 58,5 Prozent gemeinsam mit den Eltern gewählt zu haben. Bei Männern lagen die entsprechenden Werte bei 57,7 und 38,1 Prozent. Diese historischen Zahlen unterscheiden sich zwischen städtischen und ländlichen Gebieten und belegen keine aktuellen Datingmuster. Die Erhebung von 2016–17 ergab ein mittleres Alter bei der ersten Eheschließung von 20,9 Jahren für Frauen und 24,7 Jahren für Männer. Diese Zahlen beschreiben frühere Bevölkerungsgruppen und keine aktuelle Vorgabe oder Erwartung. Eine rechtlich registrierte Eheschließung erfordert die Zustimmung beider Parteien, zwei Zeugen, Angebot und Annahme, gegebenenfalls einen wali oder gerichtlichen Vormund sowie einen gerichtlichen mauzun. Der Eheregistrar muss der Eheschließung zustimmen; der Antrag sollte mindestens sieben Wochen vor der Zeremonie eingereicht werden. Das Mindestalter beträgt nach dem seit 2020 geltenden Child Rights Protection Act 19/2019 18 Jahre. Der Frau steht mahr zu; das Paar kann eine schriftliche Ehevereinbarung festhalten. Ein Mann darf nur mit vorheriger Genehmigung des Registrars, nachgewiesener finanzieller Leistungsfähigkeit und einem nach der Scharia anerkannten Grund bis zu vier Ehefrauen haben. Eine maledivische Frau darf nach den genannten Regeln keinen nichtmuslimischen Mann heiraten; ein maledivischer Mann darf eine nichtmuslimische Frau nur heiraten, wenn die Scharia dies erlaubt. Das Familiengericht bietet Ehevorbereitungskurse und Formulare für Eheschließungen an. Der praktische Zugang unterscheidet sich zwischen Malé, Hulhumalé und den Atollen; die aktuelle Heiratsgebühr richtet sich nach den geltenden Vorschriften. Ein zivilrechtlicher Status für Lebensgemeinschaften, eine Registrierung für Lebenspartner oder ein beziehungsbezogenes Leistungssystem wurde nicht festgestellt. Eine Hochzeit in einem Resort ist eine Zeremonie und begründet keine rechtlich registrierte Ehe. Besucher können auf den Malediven keine Ehe rechtlich registrieren lassen. Eine maledivische Person, die eine andere maledivische Person heiraten möchte, muss die Einwanderungsbehörde vor der Ankunft schriftlich benachrichtigen. Eine im Ausland geschlossene Ehe muss grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten registriert werden, wenn es eine maledivische Auslandsvertretung gibt, und innerhalb von sechs Monaten, wenn keine vorhanden ist. Der Domestic Violence Prevention Act 3/2012 schützt Menschen in intimen Beziehungen, Personen, die zusammenleben oder vor Kurzem zusammengelebt haben, sowie Eltern eines Kindes. Das Gesetz umfasst körperliche, sexuelle, verbale oder psychische und wirtschaftliche Gewalt ebenso wie Einschüchterung, Belästigung, Nachstellung, kontrollierendes Verhalten, Nötigung und Freiheitsentziehung. Wer begründeten Anlass hat, muss häusliche Gewalt melden. Der Polizeidienst der Malediven kann den Ort des Vorfalls ohne Gerichtsbeschluss betreten, Ermittlungen aufnehmen sowie medizinische Versorgung oder eine Unterkunft organisieren. Gerichte können Schutz-, Kontakt-, Wohn-, Sorgerechts- und Entschädigungsanordnungen erlassen. Das Ministerium für Gender, Familie und soziale Dienste und die Family Protection Authority koordinieren Unterstützung. Opfer, die nicht über die Mittel zur Zahlung verfügen, können staatlich finanzierte rechtliche Vertretung beantragen. Zu den relevanten Kontakten gehören das Ministerium unter 3328393, der Familien- und Kinderschutzdienst der Polizei unter 9790163, der Polizeinotruf unter 3322111 und die Family Protection Authority unter 3010551. Scheidungsverfahren werden vor dem Familiengericht oder einem anderen zuständigen Gericht geführt. Ein Ehemann benötigt eine gerichtliche Genehmigung für die Scheidung; eine Ehefrau kann die Scheidung beantragen. Ein strittiger Fall kann an die Schlichtungsabteilung oder ein Inselgericht verwiesen werden; die Versöhnung soll im Allgemeinen innerhalb von höchstens drei Monaten erreicht werden. Zu den verfügbaren Verfahren gehören Scheidung, faskh, thafriq und die iddah-Zeit. Ein mit häuslicher Gewalt verbundener thafriq kann die Ehe sofort beenden. Im Jahr 2024 registrierten die Malediven 5.170 Eheschließungen, 3.368 Scheidungen, 2 faskh-Fälle und 94 thafriq-Fälle. Diese Zahlen betreffen registrierte formelle Beziehungen und messen nicht die Verbreitung informeller Verabredungen oder Partnerschaften.
Liebesbeziehungen auf den Malediven
Liebesbeziehungen auf den Malediven sind überwiegend informell; der formelle Rechtsrahmen betrifft vor allem die Eheschließung (kaiveni) nach dem Family Act 4/2000 und der islamischen Scharia. Ein direktes Äquivalent zu einer zivilen Partnerschaft oder registrierten Lebensgemeinschaft gibt es nicht. Sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe sind strafbar; für gleichgeschlechtliche Ehen oder Partnerschaften besteht keine rechtliche Möglichkeit.
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