Die Malediven erstrecken sich über eine etwa 822 Kilometer lange Inselkette. Die Landschaften umfassen flache und tiefe Lagunen, Sandstrände, Wattflächen, subtidale Sandbänke, offene Meeresgewässer und Seeberge. Korallenriffe sind das vorherrschende Ökosystem. Riffbildung, Sedimentbewegungen, Monsunwinde, Strömungen und Gezeiten formen die Inseln und Küstenlinien stetig weiter. Ein thila ist eine Riff- oder Flachwasserformation. Mangroven und Feuchtgebiete schützen Küsten, stabilisieren Sedimente, bieten Lebensraum und speichern Kohlenstoff. Zu den lokalen Begriffen gehören Kan'doo für Bruguiera cylindrica, Ran'doo für Rhizophora mucronata, Barugas für graue Mangroven, Velaa kahanbu für Meeresschildkröten und Madi für Rochen. Das Ministerium für Klimawandel, Umwelt und Energie, die Environmental Regulatory Authority (ERA), das Ministerium für Fischerei, Meeresressourcen und Landwirtschaft, das Tourismusministerium, das Maldives Marine Research Institute, Atoll- und Inselräte sowie Biosphärenreservatbüros haben jeweils relevante Zuständigkeiten. In älteren Dokumenten kann die Umweltbehörde noch EPA heißen; auch frühere Ministeriumsbezeichnungen kommen vor. Der Umweltschutz beruht vor allem auf dem Environment Protection and Preservation Act 4/93, der Protected Area Regulation 2018/R-78 samt späteren Änderungen, Artenschutzregelungen und Fischereivorschriften. Das aktuelle Schutzgebietsportal führt 93 Schutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 66.178,03 Hektar, drei UNESCO-Biosphärenreservate, sechs Bewirtschaftungsgebiete und zwei vorgeschlagene Other Effective Area-Based Conservation Measures (OECMs). Andere offizielle Zahlen weichen ab: Eine Homepage nennt 66.006,89 Hektar und keine vorgeschlagene OECM; ein Rahmenwerk von 2024 führt 91 nationale Meeresschutzgebiete mit 54.315 Hektar auf. Diese Unterschiede spiegeln Versionen, Kategorien und Berichtszeitpunkte wider. Für Entscheidungen sollten der aktuelle Eintrag der Website und die Bewirtschaftungsunterlagen herangezogen werden. Schutzgebiete können Kern-, Puffer-, Tourismus-, nutzungsfreie oder teilweise geschützte Zonen umfassen. Hanifaru im Baa-Atoll schützt ein Gebiet, in dem sich Walhaie und Mantarochen konzentrieren. Eadhigali Kilhi und Koattey bilden den Addu Nature Park mit Feuchtgebiets-, Mangroven- und Meereslebensräumen. Das Huraa Mangrove Area umfasst 5,32 Hektar und wird für Bildung, Forschung und Tourismus genutzt. Der Zugang ist nicht für jedes Schutzgebiet oder jede Tätigkeit automatisch kostenlos. Genehmigungen für Zugang, Forschung, Fotografie, Videoaufnahmen, Reiseleitung und Ressourcensammlung werden über das Schutzgebietsportal der ERA bearbeitet. Nach der Genehmigung wird der Berechtigungsnachweis per E-Mail verschickt; anschließend wird der Besuch mit Gebiet, Tätigkeit, Zeitfenster und Besucherzahl gebucht. Gebietspläne können vorübergehende Sperrungen oder weitere Auflagen festlegen. Für Anträge zu Tourismus, Fotografie und Videoaufnahmen sind mindestens 14 Tage Vorlauf einzuplanen, für Forschungsanträge mindestens 30 Tage. Gebühren unterscheiden sich je nach Gebiet, Nutzerkategorie und Tätigkeit; es gibt keinen landesweit einheitlichen Naturtarif. Beispiele aus den Unterlagen sind MVR 5 pro Person für Kanufahren im Addu Nature Park, MVR 108 pro Tourist dort und MVR 310 pro Person für Besuche in Hanifaru vom 1. Mai bis 1. Dezember 2026. Wetterbedingte Aussetzungen sind möglich; Gebühren werden unter Umständen nicht erstattet. Auf den Malediven gibt es mehr als 280 riffbildende Korallenarten, mehr als 1.090 demersale und epipelagische Fischarten, etwa 40 Haiarten, fünf Meeresschildkrötenarten, etwa 20 Wal- und Delfinarten und mehr als 167 Vogelarten, darunter laut nationalem Rahmenwerk fünf gemeldete endemische Arten. Zu den bedeutenden Arten gehören Walhai, Mantarochen, Grüne Meeresschildkröte, Echte Karettschildkröte, Napoleon-Lippfisch und Riesen-Zackenbarsch. Die aktuelle Rote Liste der Malediven stuft die Grüne Meeresschildkröte als stark gefährdet ein. Die Protected Species Regulation 2021/R-25 samt Änderungen schützt alle Meeresschildkröten, Walhaie und Rochen. Seit 2010 gilt außerdem ein nationales Haischutzgebiet. Ein offizieller Bericht führt 103 geschützte Vogelarten auf; der Schutzstatus von Vögeln sollte daher anhand der aktuellen Verordnung und nicht aus der Gesamtzahl der Vogelarten abgeleitet werden. Fischerei sichert Lebensgrundlagen, Ernährung und Einkommen. Der Thunfisch-Bewirtschaftungsplan behandelt die Angelfischerei mit Handangeln als führende Praxis. Ringwaden, Kiemennetze, Schleppnetzfischerei, Sprengstoffe, Gift, Chemikalien und Speergewehre sind nach den erfassten Fischereivorschriften verboten. Langleinenfischerei ist innerhalb von 100 Seemeilen zur Archipelbasislinie verboten. Innerhalb von drei Seemeilen um ein Fischsammelgerät ist die Fischerei ebenfalls verboten, mit Ausnahme der Angelfischerei mit Handangeln. Schutzgebiets- und Artenschutzregeln können weitere Einschränkungen mit sich bringen. Konflikte entstehen dort, wo Fischerei, Tourismus, Infrastruktur, Küstenentwicklung und Schutz von Lebensräumen zusammentreffen. Tauchen, Schnorcheln, Beobachtung von Wildtieren, Surfen sowie Fotografie und Videoaufnahmen sind nur nach den jeweils geltenden Tourismus-, Schutzgebiets- und Standortregeln erlaubt. Bei Begegnungen mit Wildtieren ist der einschlägige örtliche Verhaltenskodex einzuhalten, darunter die Regeln für Begegnungen mit Walhaien und Mantarochen. Eine nationale Richtlinie zu Begegnungen mit Haien ist im Rahmenwerk noch nicht dokumentiert. Schutzgebietsregeln untersagen die Beschädigung von Lebensräumen, Vermüllung, das Einbringen gebietsfremder Arten, das Füttern von Wildtieren und den Einsatz von Nachtbeleuchtung zum Anlocken von Tieren. Ein Gebietsplan kann außerdem Geschwindigkeiten über fünf Knoten untersagen und die Nutzung von Mooringbojen vorschreiben. Forschungsvorhaben sollten Methode, Zeitplan, Ausrüstung, Team, Datenplan und lokale Beteiligte beschreiben. Forschungsteams benötigen nach der Prüfung des Schutzgebiets möglicherweise eine zusätzliche Genehmigung der ERA. Monatliche Fortschrittsberichte, ein Abschlussbericht, Rohdaten, GIS-Dateien, Fotos, Veröffentlichungen und Monitoringprotokolle können ebenso verlangt werden wie eine Präsentation für lokale Interessengruppen. Für die Entnahme von Exemplaren ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Zerstörende Probenahme, Nachtarbeiten ohne Sondergenehmigung, nicht genehmigte Drohnen und nicht genehmigte Ausrüstung sind verboten. Beobachtungen aus der Bürgerwissenschaft können über das Schutzgebietsportal eingereicht werden; Monitoringdaten müssen innerhalb der geltenden Meldefrist von 24 Tagen übermittelt werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (EIA) ist nach dem Umweltgesetz von 1993 vorgeschrieben, bevor ein Vorhaben umgesetzt wird, das die Umwelt beeinträchtigen könnte. Die ERA führt Prüfungen und Compliance-Kontrollen durch. Ein Vorhaben in einem Schutzgebiet oder in dessen Nähe, das Auswirkungen haben könnte, kann eine erweiterte Bewertung und Abstimmung mit lokaler Verwaltung, Schutzgebietsmanagement, dem Ministerium für Klimawandel, Umwelt und Energie sowie weiteren Beteiligten erfordern. Monitoring- und Minderungsmaßnahmen sollten vor Baubeginn eingerichtet sein. Inspektionen können zu Strafen, einem Baustopp oder Entschädigung für Umweltschäden führen. Zonierung kann Nutzungskonflikte trennen, Kernbereiche schützen und nachhaltige Tätigkeiten unter saisonalen oder vorübergehenden Einschränkungen zulassen. Der Südwestmonsun ist von Mitte Mai bis November im Allgemeinen regenreich; der Nordostmonsun ist von Januar bis März meist trockener. April und Dezember sind Übergangsmonate. Starker Regen, Überschwemmungen, kräftige Winde, raue See, Gewitter und Auswirkungen tropischer Wirbelstürme können den Zugang beeinträchtigen. Tsunamis sind eine weitere Gefahr für Küsten. Udha bezeichnet eine örtlich wiederkehrende Sturm- oder Dünungsflut, die die Süßwasserlinse verunreinigen und Boote und Nutzpflanzen beschädigen kann. Langfristige Belastungen umfassen Meeresspiegelanstieg, Küstenerosion, steigende Meeresoberflächentemperaturen, Ozeanversauerung, Korallenbleiche und Verlust von Lebensräumen.
Natur auf den Malediven
Die Natur der Malediven ist geprägt von 26 natürlichen Atollen, mehr als 1.100 niedrig gelegenen Koralleninseln und einer Meeresumwelt, die etwa 99 Prozent des Landes ausmacht. Korallenriffe, Lagunen, Strände, Seegraswiesen, Mangroven und Feuchtgebiete unterstützen Fischerei, Tourismus, Küstenschutz und Biodiversität. Schutz und Nutzung richten sich nach Standort, Zone, Tätigkeit und Genehmigung; für Schutzgebiete, Fischerei, Forschung und Begegnungen mit Wildtieren gelten eigene Regeln. Meeresspiegelanstieg, Erosion, wärmere Meere, Ozeanversauerung, Korallenbleiche, Stürme und Udha beeinträchtigen Ökosysteme und Küstengemeinden.
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