Hunde und Katzen gelten nach Malis Tierschutzrahmen als Haus- und Heimtiere. Halter müssen geeignetes Futter und Wasser, angemessene Pflege, Schutz vor übermäßiger Hitze, ausreichend Bewegungsfreiheit und eine tiergerechte Unterbringung gewährleisten. Unnötige Schmerzen, Stress, Angst, Krankheit und Verletzungen sind verboten. Vernachlässigung, ungeeignete Käfige, schädliche Zäune, Anbindehaltung oder andere unzureichende Sicherung können nach Loi N°2012-014 zu Sanktionen führen. Schwere Tierquälerei kann mit 11 Tagen bis 3 Monaten Haft und einer Geldstrafe von 10.000 bis 100.000 F CFA geahndet werden. Vernachlässigung und mangelhafte Haltung können ebenfalls Geldstrafen nach sich ziehen; je nach Verstoß werden Beträge zwischen 1.500 und 18.000 F CFA oder zwischen 2.000 und 18.000 F CFA genannt. Schmerzverursachende tierärztliche Eingriffe müssen unter Narkose vorgenommen werden. Eingriffe an warmblütigen Wirbeltieren fallen in die Zuständigkeit der Tiermedizin. Die Direction Nationale des Services Vétérinaires (DNSV) koordiniert Tierschutz und Tiergesundheit, Zoonosenprogramme, Kontrollen und zugehörige Infrastruktur. Die Versorgung erfolgt meist über einen örtlichen Veterinärposten, einen veterinärmedizinischen Bezirk auf Kreisebene, den regionalen Veterinärdienst oder eine private Tierarztpraxis. In mehreren Regionen gibt es private Praxen und Kliniken, Tierapotheken und Anbieter wie Siprovet. Die Verfügbarkeit außerhalb größerer Zentren wird jedoch nicht verlässlich erfasst. Bitte um einen individuellen Kostenvoranschlag, da landesweite Preise für Untersuchungen, Impfstoffe, Medikamente, Futter, Transport und Unterbringung nicht einheitlich veröffentlicht werden. Tollwut ist ein wichtiges praktisches Risiko. Hunde und Katzen, die nach Mali einreisen, müssen gegen Tollwut geimpft sein. Nach einem vermuteten Biss kann die zuständige Viehzuchtbehörde oder eine autorisierte Tierärztin oder ein autorisierter Tierarzt eine Beobachtung von mindestens 15 Tagen anordnen. Während dieser Zeit darf die Halterin oder der Halter das Tier weder töten noch abgeben. Für die Einreise nach Mali benötigt ein Tier grundsätzlich eine Herkunfts- und Gesundheitsbescheinigung; die Herkunftsregion muss sechs Wochen lang frei von einschlägigen, gesetzlich überwachten Krankheiten gewesen sein. Hunde und Katzen brauchen eine Tollwutimpfung und müssen über einen Kontrollposten einreisen. Fehlen Herkunftsnachweise, kann eine 15-tägige Quarantäne angeordnet werden. Kranke oder verdächtige Tiere können zurückgewiesen oder von den Behörden behandelt werden. Kläre die aktuellen Vorschriften vor der Reise mit der DNSV, dem Einreiseposten und dem Transportunternehmen, da weitere Regeln gelten können. Für die Ausreise ist üblicherweise ein Gesundheitszeugnis der zuständigen Behörde, eine tierärztliche Untersuchung und ein Tollwutzeugnis erforderlich, das mindestens 15 Tage und höchstens ein Jahr vor der Reise ausgestellt wurde. Das Zielland, das Transportunternehmen und Transitländer können zusätzliche Bedingungen festlegen. Die Anforderungen für andere Tierarten sind landesweit nicht ausreichend bestätigt und müssen im Einzelfall geklärt werden. Für den gewerblichen Verkauf, entgeltliche Unterbringung, gewerbliche Zucht, Vermietung, Beförderung oder Ausstellung von Tieren ist eine Genehmigung der zuständigen Tiergesundheitsdienste erforderlich. Ein landesweites Züchter- oder Händlerregister und ein verlässliches nationales Adoptionsnetzwerk sind nach den verfügbaren Belegen nicht eingerichtet. Kann eine Halterin oder ein Halter ein Tier nicht mehr behalten, ist eine direkte Vermittlung mit einer Tierärztin oder einem Tierarzt oder einer vertrauenswürdigen Tierschutzorganisation sicherer als das Aussetzen. Das Aussetzen eines Haustiers in der Natur ist mit 11 Tagen bis 1 Monat Haft und einer Geldstrafe von 18.000 bis 100.000 F CFA oder einer der beiden Strafen bedroht. Behörden können das Tier beschlagnahmen und in einer fourrière, einer offiziellen Tierauffangstelle, unterbringen. Die Kosten trägt die Halterin oder der Halter. Wird das Tier innerhalb von acht Tagen nicht zurückgeholt und werden die Gebühren nicht bezahlt, kann es öffentlich versteigert werden. Für Bamako ist der kommunale Bedarf und ein Projekt für zwei solcher Einrichtungen dokumentiert; Belege für ein landesweites Tierheimnetz gibt es nicht.
Haustiere in Mali
Ein Haustier in Mali zu halten erfordert eine zuverlässige Versorgung mit Futter und Wasser, geeigneten Schutz, Maßnahmen gegen Hitze, artgerechte Pflege und Zugang zu tierärztlicher Versorgung. Das formelle Tiergesundheits- und Tierschutzsystem besteht, doch tierärztliche Versorgung, Unterbringung und sichere Vermittlungsmöglichkeiten unterscheiden sich je nach Region und werden oft privat angeboten. Tollwutprävention, sichere Unterbringung und rechtmäßiger Transport gehören zu den zentralen Pflichten.
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