Das Versicherungssystem Malis umfasst gesetzliche soziale Absicherung, private Lebens- und Sachversicherungen, Mikroversicherungen und gegenseitige Hilfsvereinbarungen. CIMA ist der regionale Versicherungsrahmen für die Mitgliedstaaten, darunter Mali. Das regionale Kontrollorgan ist CRCA; die zuständigen Genehmigungen erteilt der Minister. In Mali beaufsichtigt DGTCP den Markt, überwacht Versicherer und Vermittler, bearbeitet Beschwerden, verfolgt staatliche Versicherungsverträge und betreut Angelegenheiten im Zusammenhang mit Fonds de Garantie Automobile Mali und Carte Brune. DGTCP veröffentlicht außerdem einen jährlichen Marktbericht. Die jüngsten zugänglichen offiziellen Zahlen in der vorliegenden Recherche stammen aus 2022. Sie verzeichnen 13 zugelassene Versicherer: 9 Sach- und 4 Lebensversicherungsunternehmen. Die Prämien beliefen sich auf FCFA 70,411 Milliarden gegenüber FCFA 64,650 Milliarden im Jahr 2021, ein Anstieg um 8,91 %. Regulierte Verpflichtungen betrugen FCFA 79,364 Milliarden, zugelassene Vermögenswerte FCFA 86,675 Milliarden und die Deckungsquote 109,21 %. Verifizierte offizielle Gesamtzahlen für 2023 bis 2026 liegen im geprüften Material nicht vor; die Werte von 2022 sollten daher nicht auf spätere Jahre übertragen werden. Die Sozialversicherung wird von verschiedenen Einrichtungen verwaltet. INPS sichert Beschäftigte des privaten und parapubliken Sektors sowie selbstständige, freiberufliche, handwerkliche, kaufmännische und industrielle Beschäftigte ab. Seine Leistungen umfassen Familienlasten, ATMP (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten), Alter, Invalidität und Tod. Die in der Recherche erfassten INPS-Beitragssätze sind: 1 % bis 4 % zulasten des Arbeitgebers für ATMP, 7 % für die Altersversorgung (3,6 % Arbeitnehmer- und 3,4 % Arbeitgeberanteil), 2 % Arbeitgeberanteil für Invalidität und Hinterbliebene, 8 % Arbeitgeberanteil für Familienleistungen sowie 6,56 % für AMO, davon 3,50 % Arbeitgeber- und 3,06 % Arbeitnehmeranteil. AMO ist eine Pflichtkrankenversicherung für Krankheit und Mutterschaft bei Versicherten und ihren Angehörigen innerhalb des gesetzlichen Geltungsbereichs. CANAM verwaltet AMO. CMSS bietet soziale Absicherung für Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes, die zuvor über das öffentliche Verwaltungssystem versichert waren, darunter Altersversorgung, delegierte AMO und ATMP-Schutz für öffentliches, kommunales, militärisches und parlamentarisches Personal. Der in der Recherche erfasste CMSS-ATMP-Beitrag beträgt 1,5 % zulasten des Arbeitgebers. Der Zugang zu INPS ist in 8 Regionen, 21 Cercles und den 6 Stadtgemeinden Bamakos nachgewiesen; CMSS arbeitet über 9 Regionaldirektionen und 44 Zentren. ANAM und RAMED bieten beitragsfreie medizinische Hilfe und sind von beitragsfinanzierten Versicherungssystemen zu unterscheiden. Private Versicherungen umfassen Lebens- und Sachpolicen. Versicherer oder Vermittler bewerten im Allgemeinen Antragsteller, versichertes Objekt oder Tätigkeit, Risikoinformationen und gewünschte Garantien, bevor sie den Beitrag festlegen. Ein belegtes Beispiel ist AFG Assurances Mali mit CIMA-zugelassenen Sach- und Mikroversicherungsprodukten wie Kfz-Deckung, MRH (Mehrgefahrenversicherung für Wohnraum), Berufs- und Lagerbestandsschutz, Gruppenkrankenversicherung und Reiseversicherung. Dieses Beispiel belegt weder ein vollständiges Marktangebot noch einheitliche Preise. Private Angebote sind insbesondere über Agenturen und Anbieter in Bamako, Kati, Ségou und Sikasso nachgewiesen, während formelle Sozialversicherung landesweit weiter verbreitet ist. Eine Kfz-Haftpflicht ist für Eigentümer oder verantwortliche Personen vorgeschrieben, bevor ein Fahrzeug am Verkehr teilnimmt. Die CIMA-Bescheinigung wird am Fahrzeug angebracht; die Versicherungsbestätigung wird kostenlos ausgestellt. Der Kfz-Beitrag wird frei festgesetzt, darf aber nicht unter dem anwendbaren CIMA-genehmigten Mindestsatz liegen. Übliche Unterlagen sind Fahrzeugzulassung, Fahrerlaubnis und Identitätsnachweis. DGTCP betreut Fonds de Garantie Automobile Mali und Carte Brune. Sach- und Haftpflichtpolicen können Feuer, Explosion, Blitzschlag, Wasserschäden, Diebstahl, Glasbruch, Geräte, Lagerbestand sowie private oder geschäftliche Haftung abdecken; Ausschlüsse, Grenzen und Selbstbehalte hängen vom jeweiligen Vertrag ab. Nach der vorliegenden Recherche gibt es in Mali kein belegtes nationales allgemeines Agrarversicherungssystem. Eine funktionierende Alternative ist ein Pilotprojekt von AFG und CSA für die Kampagne 2024–2025. Es richtete sich an 14.307 Erzeuger und entschädigte mehr als 7.000 Personen im Reis-, Mais-, Sorghum- und Baumwollanbau in Kayes, Koulikoro, Ségou und Sikasso. Das Pilotprojekt behandelte Klima- und Naturkatastrophenrisiken, begründet aber keinen allgemeinen Anspruch. FNAA ist ein Fonds zur Unterstützung bei landwirtschaftlichen Risiken und Katastrophen, kein Versicherungsvertrag. Mikroversicherungen benötigen eine gesonderte CIMA-Zulassung. Mögliche Vertriebsstellen und Vermittler sind Makler, Agenten, Banken, Poststellen, Mikrofinanzinstitute, Gesundheitsvereine, Agrargenossenschaften und -gruppen, NGOs, Entwicklungsagenturen, Verbände, tontines, Bestattungsfonds, Gewerkschaften, Mobilfunkanbieter, Gesundheitsdienste und Lebensmittelhändler. Der Zugang ist überwiegend formell, aber uneinheitlich. Eine informelle gegenseitige Hilfe oder tontine ist nicht automatisch eine zugelassene Versicherung; Rechtswirkung und Leistungen hängen von Registrierung, Vereinbarung und gegebenenfalls CIMA-Zulassung ab. Für eine private Versicherung wenden Sie sich an einen zugelassenen Versicherer oder Vermittler, fordern Sie ein Angebot an und prüfen Sie Garantien, Ausschlüsse, Versicherungssumme, Selbstbehalt, räumlichen Geltungsbereich, Beginn, Verlängerung und Schadenverfahren. Reichen Sie angeforderte Identitäts-, Fahrzeug-, Eigentums- oder Risikounterlagen ein und zahlen Sie den vereinbarten Beitrag. Die Police sollte Parteien, versicherte Person oder Sache, gedeckte Risiken, Beginn und Dauer, Versicherungssumme, Beitrag und Zahlungsbedingungen, Verlängerungs- und Kündigungsregeln, Offenlegungspflichten, weitere Versicherungen, Schadenmeldung, Zahlungsfrist, Schadensbewertung und Verjährungsfrist aufführen. Ausschluss-, Nichtigkeits- und Verwirkungsklauseln müssen deutlich hervorgehoben sein. Auf Versicherungsverträge fällt außerdem nach malischem Steuerrecht eine Steuer an. Versicherte müssen wahrheitsgemäße Angaben machen, Beiträge zahlen und Schäden innerhalb der im Vertrag vorgesehenen Frist melden. Der Versicherer erbringt die vereinbarte Vertragsleistung innerhalb des gedeckten Umfangs und bei gültiger Police. Bei Personenschäden im Straßenverkehr sieht die aktuelle CIMA-Änderung ein Angebot spätestens sechs Monate nach dem Unfall vor, wenn die Konsolidierung bestätigt wurde. Bei Todesfällen ist das Angebot innerhalb eines Monats nach vollständigem Eingang der erforderlichen Unterlagen und spätestens sechs Monate nach dem Tod fällig. Eine begründete Antwort ist innerhalb von 15 Tagen fällig, die Zahlung innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf der anwendbaren Frist für den Widerruf der Einigung. Verzugszinsen betragen 5 % pro Monat. Eine Unfallmeldung mehr als einen Monat nach dem Unfall setzt die Angebotsfrist aus. Das besondere Angebotsverfahren nach Artikel 231 gilt nicht für Fahrzeugschäden ohne Personenschaden. Laufzeit- und Kündigungsklauseln bestimmen Änderungen des Versicherungsschutzes. Bei Sachversicherungen ist eine Kündigung grundsätzlich jährlich nach dem ersten Jahr mit mindestens zwei Monaten Vorlauf möglich. Genannte Ausnahmen betreffen individuelle Krankenversicherung, Bau- und Nichtpersonenrisiken; Lebensversicherungen sind von dieser Regel ausgenommen. Ein Wohnort-, Berufs-, Ruhestands- oder Familienstandswechsel kann eine Kündigung innerhalb von drei Monaten erlauben, die einen Monat später wirksam wird und eine anteilige Beitragserstattung auslöst. Nach einem Schaden kann der Versicherer innerhalb von drei Monaten mit einer Frist von einem Monat kündigen. Maßgeblich ist der jeweilige Vertrag, da Deckung, Fristen und Ausnahmen variieren können.
Versicherungen in Mali
Versicherungen in Mali umfassen die gesetzliche soziale Absicherung und private Policen für Fahrzeuge, Eigentum, Haftpflicht, Leben, Gesundheit und andere bestimmte Risiken. Der formelle Markt unterliegt dem regionalen CIMA-Rahmen; DGTCP beaufsichtigt den nationalen Markt und bearbeitet Beschwerden. Sozialsysteme sichern bestimmte Gruppen über INPS, CMSS und AMO ab; private Policen werden von zugelassenen Versicherern oder Vermittlern angeboten. Eine Kfz-Haftpflicht ist vor der Nutzung eines Fahrzeugs vorgeschrieben, während viele weitere Versicherungen von Vertrag, Beitrag und Risikobewertung abhängen.
VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.

