Das malische Zivilrecht verbindet formelle Gesetzgebung mit religiösen und gewohnheitsrechtlichen Praktiken in Bereichen wie Ehe, Erbschaft und Grundeigentum. Welcher Weg gilt, kann daher vom Gegenstand, den Parteien, verfügbaren Unterlagen und dem Vorliegen eines formellen Titels oder einer Registrierung abhängen. Die Volljährigkeit wird im Allgemeinen mit 18 Jahren erreicht; ab dann kann eine Person zivilrechtliche Handlungen selbst vornehmen. Eine Person unter 18 Jahren ist minderjährig. Eine Emanzipation kann durch Heirat oder ab dem 16. Lebensjahr durch eine Erklärung beider Eltern vor dem Präsidenten des Tribunals erfolgen. Gerichte können tutelle, curatelle oder sauvegarde de justice zum Schutz Erwachsener oder Minderjähriger einsetzen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst führen können. Ein urteilsfähiges Kind ist in Angelegenheiten anzuhören, die es betreffen. Ein ad hoc bestellter Verwalter kann ein Kind vertreten, wenn die übliche Vertretung in einem Interessenkonflikt steht. Der Personenstand wird bei einem centre d'état civil von einem officier d'état civil geführt. Die Register umfassen Geburten, Anerkennung und Abstammung, ergänzende Geburtsurteile, Eheschließungen, Scheidung, Trennung, Nichtigkeit und Todesfälle. In der Regel führt die örtliche Stelle den Eintrag. Muss er an eine andere Stelle weitergeleitet werden, erfolgt die Übermittlung innerhalb höchstens acht Tagen an das centre de rattachement und anschließend innerhalb von 15 Tagen an das centre principal; für die Weiterleitung an den représentant de l'État gilt eine weitere Frist von 15 Tagen. Ein Name kann sich aus Abstammung, Heirat oder Verwaltungs- beziehungsweise Gerichtsentscheidung ergeben. Eine verheiratete Frau behält ihren eigenen Namen. Ein außerhalb der Ehe geborenes Kind trägt im Allgemeinen den Namen der Mutter; der Name des Vaters folgt aus festgestellter Abstammung. Die Ehe ist eine öffentliche Verbindung, die durch einen officier d'état civil oder einen Geistlichen geschlossen wird. Die Parteien erklären ihre persönliche und freie Zustimmung; zum Nachweis des Ehegattenstatus ist eine Heiratsurkunde erforderlich. Das reguläre Mindestalter beträgt 18 Jahre für Männer und 16 für Frauen. Aus schwerwiegenden Gründen kann der chef de circonscription administrative eine Befreiung für eine Heirat ab 15 erteilen, gegen die Berufung beim Zivilrichter möglich ist. Die Parteien können Monogamie oder Polygamie wählen. Bei polygamer Ehe ist die Zustimmung der Ehefrau erforderlich; die Zahl der Ehefrauen darf vier nicht übersteigen. Für beide Eheformen gilt gesetzlich Gütertrennung. Bei monogamer Ehe können die Ehegatten stattdessen durch notariellen Ehevertrag vor der Hochzeit Gütergemeinschaft vereinbaren. Eine Scheidung kann im gegenseitigen Einvernehmen, wegen des Scheiterns des gemeinsamen Lebens oder aus Verschulden erfolgen. Das zuständige Gericht richtet sich im Allgemeinen nach dem letzten gemeinsamen Wohnsitz oder dem Wohnsitz des Beklagten. Außer bei einvernehmlicher Scheidung ist ein Versöhnungsverfahren erforderlich. Verhandlungen finden in der chambre du conseil statt; die Entscheidung wird öffentlich verkündet. Eine bedürftige geschiedene Frau kann bei Verschulden des Ehemanns Unterhalt erhalten, innerhalb gesetzlicher Grenzen: bis zu einem Viertel seines Einkommens bei monogamer Ehe und bis zu einem Achtel, Zwölftel oder Fünfzehntel in den maßgeblichen polygamen Fällen. Das Sorgerecht richtet sich nach dem Kindeswohl; beide Eltern tragen entsprechend ihrem Einkommen zum Unterhalt bei. Abstammung kann durch Erklärung oder vor einem Tribunal festgestellt werden. Ein anerkanntes, außerhalb der Ehe geborenes Kind hat im Allgemeinen dieselben Rechte und Pflichten gegenüber den Eltern wie andere Kinder. Eine Adoption kann durch adoption-filiation ein neues Eltern-Kind-Verhältnis begründen oder durch adoption-protection Schutz bieten. Für diese Angelegenheiten sind Kinderschutz- und Jugendgerichte zuständig. Eine Erbschaft kann nach religiösen Regeln, Gewohnheitsrecht oder Zivilgesetz abgewickelt werden. Der Code gilt ersatzweise, wenn weder Religion noch Gewohnheit nachgewiesen ist, vor dem Tod keine abweichende Erklärung erfolgte und kein damit vereinbares Testament einen anderen Weg begründet. Ein rechtmäßig gewählter Erbweg bindet die Erbschaft. Sie wird am letzten Wohnsitz des Verstorbenen eröffnet. Erben erwerben dessen Vermögen, Rechte und rechtliche Klagen kraft Gesetzes und übernehmen zugleich die damit verbundenen Lasten. Die Erbenstellung kann mit jeder Beweisform nachgewiesen werden. Die gesetzliche Reihenfolge stellt im Allgemeinen Kinder und weitere Nachkommen an erste Stelle, danach Eltern und Geschwister beziehungsweise deren Nachkommen, anschließend weitere Vorfahren und andere Seitenverwandte. Sie unterscheidet weder nach Geschlecht noch Geburtsreihenfolge. Ein überlebender Ehegatte kann gemeinsam mit Nachkommen einen Anteil erhalten, unter anderem nach der angegebenen gesetzlichen Kombination ein Viertel zu Eigentum und ein Viertel als Nießbrauch; in anderen Situationen gelten andere gesetzliche Anteile. Fehlen Erben, kann der Staat erben. Eine action pétition d'hérédité, mit der der Erbenstatus geltend gemacht wird, unterliegt im Allgemeinen einer Verjährungsfrist von 20 Jahren. Verträge und andere Verpflichtungen richten sich nach Régime général des obligations, sofern kein Sondergesetz gilt. Ein gültiger Vertrag erfordert Einwilligung, Rechtsfähigkeit, einen Gegenstand und einen Rechtsgrund. Der Abschluss erfolgt üblicherweise durch Angebot oder Aufforderung und Annahme; die Einigung über wesentliche Klauseln vollendet den Vertrag. Nicht emanzipierte Minderjährige und majeurs interdits haben für die betreffenden Handlungen nicht die gewöhnliche Vertragsfähigkeit. Irrtum, Betrug oder Gewalt können zur Nichtigkeit führen. Bei Nichterfüllung kann eine Partei in passenden Fällen ihre eigene Leistung aussetzen, Erfüllung erzwingen, Minderung, Auflösung oder Beendigung verlangen und Schadenersatz fordern. Eine mise en demeure, also eine förmliche Leistungsaufforderung, geht Schadenersatz wegen Vertragsverletzung im Allgemeinen voraus, sofern keine Ausnahme gilt. Beweismittel sind unter anderem Schriftstücke, Zeugenaussagen, Vermutungen, Anerkenntnis und Eid. Für Vereinbarungen über 50.000 CFA-Franc ist im Allgemeinen eine notarielle Urkunde oder eine von den Parteien unterzeichnete Privaturkunde erforderlich. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 20 Jahre. Wiederkehrende Forderungen wie Miete, Pensionen und Zinsen verjähren für jede fällige Zahlung im Allgemeinen nach fünf Jahren; für bestimmte Ansprüche gegen Nichtkaufleute gilt eine Jahresfrist. Zivilrechtliche Haftung kann vertraglich oder außervertraglich sein. Ersatzfähige Schäden können materieller oder immaterieller Art sein und gegenwärtige oder künftige Verluste betreffen; sie müssen jedoch sicher und unmittelbar sein und kausal mit dem Verhalten zusammenhängen. Höhere Gewalt oder ein Zufallsereignis können die Haftung unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausschließen. Mehrere Verantwortliche können gesamtschuldnerisch haften. Ein Haftungsausschluss kann nicht vor persönlicher Verletzung schützen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Grundstücksrechte richten sich nach Code domanial et foncier. Zum nationalen Grundbesitz gehören nach dem gesetzlichen System Grundstücke des Staates, der Gebietskörperschaften und weiterer Personen. Das formelle System beruht gewöhnlich auf einem titre foncier, der Eintragung bei der conservation foncière und Einträgen in den livres fonciers. Die Veröffentlichung dinglicher Rechte macht sie Dritten gegenüber wirksam. Anerkannte dingliche Rechte sind Eigentum, usufruit, Nutzung und Wohnen, emphytéose, superficies, Dienstbarkeiten, antichrèse, Vorrechte und Hypotheken. Ländliche Grundstücke können in bestimmten Fällen über eine concession rurale ohne vorherige Registrierung gehalten werden; für die Umwandlung der Konzession in eingetragenes Eigentum ist jedoch ein Titel erforderlich. Auf nicht registriertem Land kann eine schriftliche Dokumentation einer gewohnheitsrechtlichen Vereinbarung den Beweis stärken, aber gewohnheitsrechtlicher Besitz hat im Allgemeinen eine schwächere Rechtswirkung als ein eingetragener Titel. Das Kataster soll in allen Gemeinden tätig sein. Service des Domaines, Conservateur de la propriété foncière, Gemeinde oder andere Gebietskörperschaft und gegebenenfalls chef de village oder chef de fraction haben unterschiedliche Zuständigkeiten, darunter örtliche Bekanntmachung und Grundstücksverwaltung. Eine Registrierung umfasst üblicherweise Vermessung und Grenzmarkierung, danach eine öffentliche Bekanntmachung für 60 Tage und die Möglichkeit zum Widerspruch. Bleibt ein Widerspruch ungelöst, kann die Angelegenheit an Tribunal oder Justice de paix gehen; die maßgebliche Klagefrist beträgt im Allgemeinen 15 Tage zuzüglich der anwendbaren Entfernungsfrist. Eine Enteignung erfordert öffentliches Interesse, gerichtliche Zuständigkeit und angemessene vorherige Entschädigung. Eine dreiköpfige Verwaltungskommission bearbeitet Versuche einer gütlichen Entschädigung. Ein Zivilverfahren kann durch requête, eine beim Gerichtsschreiber protokollierte Erklärung, gemeinsamen Antrag oder assignation beginnen. Das greffe ist die Geschäftsstelle des Gerichts und eine Anlaufstelle für Verfahrenseinreichungen. Ein Gericht kann in jeder Verfahrensphase eine Schlichtung versuchen. Eine in einem procès-verbal festgehaltene Einigung kann unmittelbar vollstreckt werden. Mit Zustimmung der Parteien kann ein ziviler Mediator helfen; anschließend kann das Gericht die Einigung homologieren. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich im Allgemeinen nach dem Wohnsitz des Beklagten, mit besonderen Regeln für Scheidung, Erbschaft und Grundstücks- oder Besitzstreitigkeiten. Für Scheidung ist der letzte gemeinsame Wohnsitz maßgeblich, für Erbschaft der letzte Wohnsitz des Verstorbenen und für Grundstücksstreitigkeiten der Ort des Grundstücks. Eine citation erfordert im Allgemeinen mindestens acht Tage, wenn sie am Gerichtssitz zugestellt wird, 15 Tage innerhalb des Gerichtsbezirks, 30 Tage andernorts in Mali, zwei Monate andernorts in Afrika und drei Monate außerhalb Afrikas. Zum Justizsystem gehören unter anderem Cour suprême, Cours d'Appel, Tribunaux de Grande Instance, Tribunaux d'Instance und Tribunaux de Commerce. Loi 2024-030 zur Gerichtsorganisation sieht eine schrittweise Einführung vor; vorherige Zuständigkeitsregelungen können vorübergehend weiter gelten. Eine Berufung wird bei dem Gericht eingelegt, das die Entscheidung erlassen hat. Ein pourvoi en cassation, eine Revision in Rechtsfragen, ist im Allgemeinen innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einzulegen. Ausländische Urteile oder Schiedssprüche benötigen ein exequatur, also eine malische gerichtliche Anerkennung zur Vollstreckung. Geprüft werden öffentliche Ordnung, Zuständigkeit, Endgültigkeit, ordnungsgemäße Zustellung und Gegenseitigkeit. Handelsstreitigkeiten können OHADA-Regeln unterliegen, vor einem Tribunal de Commerce verhandelt oder durch OHADA-Schiedsverfahren beziehungsweise CCJA, den Gemeinsamen Gerichtshof und Schiedsgerichtshof, behandelt werden. CECAM, verbunden mit der Chambre de Commerce et d'Industrie du Mali, bietet nationale und internationale Schlichtung und Schiedsverfahren für geschäftliche und vertragliche Streitigkeiten. Arbeits-, Straf- und Verbraucherangelegenheiten folgen ihren jeweiligen primären Rechtsrahmen und gehören nicht zum Zivilrechtsumfang dieses Themas. Die Vollstreckung erfolgt grundsätzlich nach einem jugement mit force de chose jugée, also endgültiger Wirkung für den jeweiligen Vollstreckungszweck, sofern das Gericht nicht vorläufige Vollstreckung erlaubt oder eine Zahlungsfrist gewährt. Für gewöhnliche Vollstreckung sind Zustellung der Entscheidung und formule exécutoire erforderlich. Der Procureur beaufsichtigt die Vollstreckung; ein Huissier-Commissaire de Justice stellt Dokumente zu, vollstreckt Urteile, nimmt vorsorgliche Pfändungen vor und kann Verkäufe durchführen. Vollstreckung findet normalerweise zwischen 08:00 und 18:00 Uhr statt; Arbeiten an Feiertagen benötigen eine gerichtliche Erlaubnis. Der Code de procédure civile, commerciale et sociale verweist Pfändungen, Forderungseinzug und Vollstreckungsverfahren auf OHADA-Instrumente. AUVE 2023 sieht Verfahren für Zahlungs-, Herausgabe- oder Rückgabeanordnungen, vorsorgliche Pfändungen und andere Vollstreckungsmaßnahmen vor. Eine Zahlungsanordnung setzt eine bestimmte, bezifferte und fällige Forderung voraus. Widerspruch dagegen ist im Allgemeinen innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung einzulegen; die Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten zugestellt werden. Das Ministère de la Justice et des Droits de l'Homme, Gerichte und Geschäftsstellen verwalten das formelle Justizsystem. Ordre des Avocats, Ordre des Notaires und Ordre national des Huissiers-Commissaires de Justice vertreten die wichtigsten Rechtsberufe. Ein Notar erstellt öffentliche Urkunden, unterstützt bei Beweisen und bearbeitet Eheverträge. Ein Huissier-Commissaire de Justice stellt Urkunden zu, führt Vollstreckungen durch und veranstaltet Versteigerungen. Prozesskostenhilfe kann beim Bureau d'Assistance Judiciaire beantragt werden. Eine Ablehnung muss begründet werden; gegen die Entscheidung gibt es kein ordentliches Rechtsmittel. Gerichtskosten und Fristen hängen vom Fall ab; die geprüften Quellen ergeben keinen vollständigen aktuellen Gebührentarif. Anwaltskosten richten sich im Allgemeinen nach der Komplexität.
Zivilrecht in Mali
Das Zivilrecht in Mali regelt Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Organisationen. Es umfasst Rechtsfähigkeit, Personenstand, Verträge, Eigentum und Grundstücke, Familienangelegenheiten, Erbschaft, Haftung, Gerichtsverfahren und Vollstreckung. Zum zentralen Rechtsrahmen gehören Code des personnes et de la famille 2011, Régime général des obligations 1987, Code domanial et foncier 2000 in der 2016 konsolidierten Fassung sowie Code de procédure civile, commerciale et sociale 1999, geändert 2009. Unternehmensstreitigkeiten können auch OHADA unterliegen, der regionalen Organisation zur Harmonisierung des Unternehmensrechts ihrer Mitgliedstaaten.
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