Prüfen Sie vor der Reise beim Außenministerium und über dessen eVisa-System die aktuellen Visabestimmungen für Ihre Staatsangehörigkeit und Ihren Reisezweck. Wer ein Visum benötigt, kann es bei einer moldauischen Botschaft oder einem Konsulat oder online als eVisa beantragen. Das Onlinesystem umfasst Transit- und Kurzzeitvisa; für Flughafentransit- und Langzeitvisa ist eine diplomatische Vertretung zuständig. Ein eVisa kostet EUR 40. Die Bearbeitung dauert normalerweise bis zu 10 Kalendertage und kann auf 20 Tage verlängert werden. Das eVisa wird als PDF ausgestellt. Führen Sie daher einen Ausdruck zusammen mit Ihrem Pass mit. Für einen Antrag auf ein Kurzzeitvisum können ein in den letzten 10 Jahren ausgestellter und noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise gültiger Pass, ein Foto, Nachweise zu Reisezweck und Reiseplan, Unterkunftsnachweis, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, eine Reisekrankenversicherung mit mindestens EUR 30,000 Deckung und gegebenenfalls eine Einladung des Inspectoratul General pentru Migrație erforderlich sein. Als finanzieller Nachweis für ein Kurzzeitvisum gelten grundsätzlich EUR 30 pro Tag, mindestens jedoch EUR 300 bei Aufenthalten unter 10 Tagen. Ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis der Europäischen Union, des Schengen-Raums, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten oder Kanadas kann eine Ausnahme von der Einladungspflicht ermöglichen. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede Staatsangehörigkeit visumfrei nach Moldau einreisen kann. Die Einreise erfolgt über einen internationalen Grenzübergang mit einem von Moldau anerkannten gültigen Reisedokument und gegebenenfalls einem Visum, einer Aufenthaltserlaubnis oder einem anderen Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts. Die Grenzpolizei kann Nachweise zu Reisezweck, Unterkunft, Mitteln für den Aufenthalt sowie Rück- oder Weiterreise verlangen. Bei einer Durchreise kann auch ein Nachweis erforderlich sein, dass das Zielland die Person einreisen lässt. Die Einreise kann wegen eines Einreiseverbots, einer Ausweisungsentscheidung oder einer Gefahr für die nationale Sicherheit, öffentliche Ordnung oder Gesundheit verweigert werden. Halten Sie Pass, Visum, Versicherung, Unterkunfts- und Rückreiseunterlagen bei Kontrollen griffbereit. Nach der kontrollierten Einreise wird die Person im Bevölkerungsregister erfasst. Sie muss bis zum genehmigten Termin ausreisen und den angegebenen Aufenthaltszweck einhalten. Der allgemeine Höchstaufenthalt beträgt 90 Tage innerhalb von sechs Monaten ab der ersten Einreise, sofern das Visum keinen anderen Zeitraum festlegt. Für einen geplanten Aufenthalt darüber hinaus ist normalerweise ein Antrag auf vorläufigen Aufenthalt beim IGM erforderlich. Anträge sind persönlich mit Originalen und Kopien bei den IGM-Einheitsschaltern in Chisinau, Balti, Comrat oder Cahul einzureichen. Reichen Sie den Antrag mindestens 30 Tage vor Ablauf des aktuellen Aufenthalts ein; für Staatsangehörige der Europäischen Union, ausländische Investoren und Fälle der Arbeitsmigration gilt eine Frist von mindestens 15 Tagen. Die Bearbeitung dauert bei bestimmten Antragswegen häufig etwa 15 bis 30 Tage, während die allgemeinen IGM-Angaben bis zu 90 Kalendertage vorsehen können. Bei Versäumen der geltenden Frist droht eine Verwaltungsstrafe. Das IGM bietet außerdem eine Möglichkeit, den Antragsstatus zu prüfen. Für die Anmeldung eines Wohn- oder Aufenthaltsorts ist ein Nachweis über Eigentum oder die rechtmäßige Nutzung der Adresse nötig, etwa ein Mietvertrag; außerdem werden der Pass und gegebenenfalls Gebühren benötigt. Die Anmeldung erfasst die Adresse, begründet aber kein Recht, die Immobilie zu bewohnen. Melden Sie eine Änderung der registrierten Adresse oder Verlust beziehungsweise Änderung eines einschlägigen Dokuments oder einer Erlaubnis innerhalb von 15 Tagen der zuständigen Behörde oder der regionalen Polizei. Ein Unterkunftsnachweis kann einen Visumantrag unterstützen. Fragen zum Wohnungsmarkt, zur Mietberatung und zum Mietrecht gehören in den gesonderten Wohnkontext. Wer über einen Abschnitt der Moldau-Ukraine-Grenze einreist, der nicht von den moldauischen Behörden kontrolliert wird, darf nicht davon ausgehen, dass die gewöhnliche Grenzregistrierung den Aufenthalt abdeckt. Eine persönliche Meldung und Registrierung bei der zuständigen IGM- oder Agenția Servicii Publice-Stelle ist innerhalb von 72 Stunden erforderlich. Der ASP-Dienst ist kostenlos und wird bei persönlicher Vorsprache erledigt. Wer Verfolgung befürchtet oder ernsthaft von Schaden bedroht ist, kann mündlich oder schriftlich Asyl beantragen: an einem Grenzübergang bei der Grenzpolizei, bei der Direktion für Asyl und Integration des IGM oder deren territorialen Stellen oder bei der Polizei. Der Antrag muss persönlich in Moldau gestellt werden; ein Antrag aus dem Ausland wird nicht angenommen. Eine verspätete Antragstellung ist für sich allein kein Ablehnungsgrund. Wer den Antrag an einem Grenzübergang stellt, kann eine vorläufige Bescheinigung erhalten, die bis zu 48 Stunden gültig ist. Schutzsuchende dürfen nicht allein wegen irregulärer Einreise oder irregulären Aufenthalts bestraft werden. Über ausgewiesene Partnerorganisationen ist kostenlose Rechtshilfe verfügbar. Medizinische Notfälle, Polizei und Feuerwehr sind landesweit jederzeit unter 112 erreichbar. Dringende präklinische und primärmedizinische Versorgung im Rahmen des Einheitlichen Programms steht auch Menschen ohne Versicherung offen. Eine Zahlung ist keine Voraussetzung für diese Notfallhilfe. Eine Anmeldung bei einer Hausärztin oder einem Hausarzt einer Primärversorgungseinrichtung ist unabhängig vom Versicherungsstatus möglich. Weitere Behandlungen, Medikamente und Krankenhausversorgung hängen von Anspruch und Versicherung ab; ausländische Staatsangehörige benötigen möglicherweise eine Reiseversicherung oder müssen privat zahlen. Prüfen Sie für erste Fahrten ab dem Flughafen Chisinau die offizielle Flugstatusanzeige auf airport.md. Busse, Oberleitungsbusse und Kleinbusse in Chisinau verkehren im Allgemeinen etwa von 05:30 bis 23:00 Uhr. Der angegebene Fahrpreis beträgt 6 MDL; Tickets werden an Bord bar bezahlt. Aktuelle Linien und Fahrpläne erhalten Sie bei Î.M. Parcul Urban de Autobuze. Für Überlandreisen und Bahnverbindungen nutzen Sie den Fahrplan und das Online-Ticketsystem von CFM. Halten Sie für den Transport und andere Dienste am ersten Tag etwas Bargeld bereit. Die Grüne Linie der Grenzpolizei ist unter 022-259-717 rund um die Uhr erreichbar. Die Grüne Linie des IGM ist unter 022-820-007 montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr erreichbar. Die Kontakttelefonnummer der ASP ist 14 909, ebenfalls werktags zu diesen Zeiten.
Ankommen in Moldau
Wer in Moldau ankommt, sollte Einreisebestimmungen prüfen, mit den erforderlichen Dokumenten die Grenze überqueren, die erste Unterkunft organisieren und den Zugang zu wichtigen Diensten sicherstellen. Visabestimmungen hängen von Staatsangehörigkeit und Reisezweck ab. Ein vorübergehender Aufenthalt ist grundsätzlich auf 90 Tage innerhalb eines Sechsmonatszeitraums begrenzt, sofern das Visum keinen anderen Zeitraum festlegt. Für längere Aufenthalte ist ein Antrag beim Inspectoratul General pentru Migrație (IGM) erforderlich. Medizinische Notfälle, Polizei und Feuerwehr sind jederzeit unter 112 erreichbar.
VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.

