Die Volkszählung von 2024 erfasste 2.409.200 Menschen. Die Angabe der Religionszugehörigkeit war freiwillig; 99,2 Prozent der Bevölkerung machten dazu Angaben. Von den erfassten Zugehörigkeiten entfielen 94,3 Prozent auf Orthodoxe, 1,1 Prozent auf Baptisten, 0,7 Prozent auf Zeugen Jehovas, 0,5 Prozent auf Pfingstler, jeweils 0,3 Prozent auf Adventisten und evangelische Christen, 0,2 Prozent auf Altgläubige oder Staroveri sowie jeweils 0,1 Prozent auf Muslime und Katholiken. Bei 1,5 Prozent wurde keine Religionszugehörigkeit erfasst, darunter 0,8 Prozent ohne Religion und 0,6 Prozent Atheisten. In 892 von 897 territorial-administrativen Einheiten sind mehr als die Hälfte der Menschen orthodox. In 811 davon liegt der Anteil über 90 Prozent. Der orthodoxe Anteil reicht von 80,5 Prozent in Briceni bis 98,7 Prozent in Șoldănești. Baptistische Gemeinschaften sind besonders in Cahul, Sîngerei und Ștefan Vodă vertreten; Zeugen Jehovas und Pfingstler haben in Teilen von Briceni und Edineț nennenswerte Anteile. Der Islam und andere Religionen sind vor allem in Städten stärker sichtbar, insbesondere in Chișinău. Zu den örtlichen Begriffen gehören cult religios für eine religiöse Organisation, comunitate religioasă für eine Religionsgemeinschaft und deservent al cultului religios für einen religiösen Amtsträger oder Zeremonienleiter. In Moldau gibt es zwei große orthodoxe Jurisdiktionen: die Biserica Ortodoxă din Moldova und die Mitropolia Basarabiei. Die Zahlen der Volkszählung beschreiben Religionszugehörigkeit, nicht die formelle Mitgliedschaft in einer dieser Institutionen. Die zuständige Gemeinschaft kann Auskunft über den verwendeten Kalender, die Sprache, die örtliche Gemeinde, den Amtsträger und die Zeremonie geben. Artikel 31 der Verfassung schützt Gewissens- und Religionsfreiheit. Gesetz 125/2007 schützt das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder fernzubleiben, die Zugehörigkeit zu wechseln und allein oder mit anderen öffentlich oder privat eine Religion auszuüben. Religionsorganisationen sind autonom und vom Staat getrennt. Sie müssen Gesetze, die Rechte anderer sowie öffentliche Ordnung und Gesundheit achten und dürfen keinen religiösen Hass oder Feindseligkeit fördern. Das Gesetz erkennt der Orthodoxen Kirche Moldaus besondere historische und kulturelle Bedeutung zu. Diese staatliche Anerkennung entscheidet jedoch nicht darüber, ob ein religiöser Glaube wahr ist. Eine Religionsgemeinschaft kann bei der Agenția Servicii Publice (ASP) ihre Eintragung beantragen. Die ASP führt auch das entsprechende Register für Religionsorganisationen. Im Allgemeinen braucht eine Gemeinschaft mindestens zehn Gründer, die natürliche Personen und moldauische Staatsbürger mit Wohnsitz in Moldau sind, sowie eine Satzung, ein Gründungsprotokoll, Ausweiskopien, die Zustimmung des zuständigen zentralen Religionsverbands, einen Nachweis der Räumlichkeiten und Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten. Die Eintragung ist kostenlos und dauert üblicherweise 15 Kalendertage. Für die Registrierung eines religiösen Kults sind mindestens 100 moldauische Staatsbürger und zusätzliche Angaben zu den Glaubensüberzeugungen erforderlich. Eine religiöse Einrichtung reicht Gründungsunterlagen und die Zustimmung des betreffenden Kults ein. Persönliche Religionsausübung ohne Eintragung ist von einer registrierten Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit zu unterscheiden. Das Justizministerium kann Verwarnungen aussprechen und bei Gericht die Aussetzung oder Auflösung beantragen; über solche Verfahren entscheiden die Gerichte. Gottesdienste können nach örtlichen Regelungen in religiösen Räumen, auf Friedhöfen, in Wohnungen oder an öffentlichen Orten stattfinden. Seelsorge in Waisenhäusern, Kinderzentren, Internaten, Pflegeheimen, Gefängnissen, dem Militär, medizinischen, Bildungs- und Polizeieinrichtungen erfordert einen Antrag der betroffenen Person und die Zustimmung der Verwaltung. Taufen, Trauungen und Beerdigungen werden örtlich mit der zuständigen Gemeinschaft vereinbart. Es gibt keinen landesweit einheitlichen Tarif für religiöse Zeremonien oder Spenden; kläre Gebühren daher vorher direkt mit der Gemeinschaft. Staatliche Schulen sind weltlich. Religion ist in den Klassenstufen 1 bis 9 ein Wahlfach. Das Ministerium für Bildung und Forschung führt Lehrpläne für Religia pentru Cultul Ortodox und für den christlichen Religionsunterricht in evangelischer und adventistischer Tradition. Nach den geprüften Regelungen besteht kein allgemein verpflichtender konfessioneller Unterricht. Theologische Ausbildung bieten religiöse Bildungseinrichtungen und die jeweiligen Religionsverbände an. Zu den öffentlichen Feiertagen gehören der 7. und 8. Januar für Weihnachten nach dem alten Kalender, der erste und zweite Ostertag nach dem jeweiligen Kirchenkalender, der Montag eine Woche nach Ostern, bekannt als Paștele Blajinilor, sowie der 25. Dezember für Weihnachten nach dem neuen Kalender. Ein örtlicher Hram, das heißt ein lokales religiöses Patronatsfest, kann vom Gemeinderat als arbeitsfreier Tag festgelegt werden. Andere religiöse Feiertage haben nach den geprüften Regeln keinen landesweiten arbeitsfreien Status. Ein Kult kann die Muttersprache seiner Mitglieder oder eine traditionelle Liturgiesprache verwenden. Für die offizielle Kommunikation mit dem Staat gilt die Staatssprache. In der Praxis können je nach Gemeinschaft Rumänisch, Russisch, Gagausisch oder eine andere Sprache verwendet werden. Der Consiliul pentru egalitate nimmt Diskriminierungsbeschwerden entgegen, der Avocatul Poporului Beschwerden zu Menschenrechten. Rechtliche Streitigkeiten werden vor Gericht verhandelt. Nach Gesetz 156/2007 steht aus religiösen oder pazifistischen Gründen ein ziviler Ersatzdienst zur Verfügung. Anspruchsberechtigte eingetragene Kulte oder ihre Bestandteile können 2 Prozent an Steuerzuweisungen erhalten, wenn sie seit mindestens einem Jahr tätig sind, soziale, moralische, kulturelle oder wohltätige Arbeit leisten und keine Steuerschulden haben. Anträge werden vom 1. Juni bis zum 30. September bei der ASP gestellt. Den interkonfessionellen Dialog unterstützen Gleichstellungs- und Inklusionsarbeit. Gespräche der Regierung mit den Metropoliten Vladimir und Petru im Jahr 2025 betrafen den Beitrag der Religionsgemeinschaften zu sozialer und Bildungsarbeit sowie die Zusammenarbeit gegen häusliche Gewalt.
Religion in Moldau
Religion in Moldau ist vor allem durch das orthodoxe Christentum geprägt, neben baptistischen, pfingstlerischen, adventistischen, Zeugen Jehovas, altgläubigen, katholischen, muslimischen und weiteren Gemeinschaften. Die Verfassung schützt die Gewissens- und Religionsfreiheit, einschließlich des Rechts, einer Religionsgemeinschaft beizutreten, sie zu wechseln oder zu verlassen sowie allein oder gemeinsam eine Religion auszuüben. Religionsgemeinschaften können innerhalb des rechtlichen Rahmens Gottesdienste, Feiern im Lebenslauf, Bildung und soziale Arbeit organisieren.
VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.

