Arbeitslosigkeit in Monaco

Arbeitslosigkeit in Monaco wird grenzüberschreitend geregelt; eine eigenständige monegassische Arbeitslosenleistung gibt es nicht. Für anspruchsberechtigte Beschäftigung mit Bezug zu Monaco gilt die französische Arbeitslosenversicherung (Assurance chômage). Das Arbeitslosengeld ARE zahlt France Travail; der Service de l’Emploi und der Wohnort bestimmen das praktische Verfahren. Anspruch, Höhe und Dauer richten sich nach französischem Recht. Wenn kein ARE verfügbar ist, kann Monaco einkommensabhängige staatliche Unterstützung leisten. Wohnort, Arbeitsort, Grund des Jobverlusts und rechtzeitige Anmeldung bestimmen, welche Leistungen und Pflichten gelten.

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