Die Mairie und Etat Civil-Nationalité registrieren Geburten, Eheschließungen und Todesfälle, stellen Familienbücher aus und registrieren Geburten außerhalb einer Ehe. Personenstandsurkunden ab 2005 können sofort ausgestellt werden. Bei der Registrierung eines Kindes kann eine Erklärung zur Namenswahl möglich sein. Archivkopien kosten 1 € für Geburts- oder Sterbeurkunden und 1,50 € für Heiratsurkunden, jeweils zuzüglich Porto. 2024 verzeichnete Monaco 721 Geburten, 176 Eheschließungen und 66 Scheidungen; diese Zahlen beschreiben die Vorgänge und messen nicht, wie häufig eine Familiensituation ist. Für eine Eheschließung in Monaco muss grundsätzlich mindestens eine künftige Eheperson monegassisch sein, oder bei Veröffentlichung des Aufgebots muss mindestens eine Person monegassisch sein, oder es muss zu diesem Zeitpunkt ein ununterbrochener Wohnsitz oder Aufenthalt von mehr als einem Monat in Monaco bestehen. Ein PACS oder contrat de vie commune betrifft Personenstand und zivilrechtliche Regelungen, ersetzt aber nicht sämtliche Familienverfahren. Unterstützung bei Schwangerschaft und Elternschaft ist zwischen CCSS, CAMTI und anderen Stellen aufgeteilt. Die Caisse de Compensation des Services Sociaux (CCSS) zahlt vorgeburtliche Beihilfen, wenn der Haushaltsvorstand bei der Kasse registriert ist und der Haushalt in Monaco wohnt; eine monegassische oder französische Person mit Wohnsitz in Frankreich kann anspruchsberechtigt sein, wenn kein französischer Anspruch besteht. Die Aktivitätsschwelle beträgt mindestens 75 Stunden monatlich. Eine Schwangerschaft muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach der vermuteten Empfängnis gemeldet werden; ärztliche Untersuchungen sind im dritten, sechsten und achten Monat sowie nach der Geburt innerhalb von acht Wochen erforderlich. Ab 1. Oktober 2025 wird die Beihilfe in drei Raten von je 171 € pro Monat für jede volle Rate gezahlt. Für das Mutterschaftsheft und den Mutterschaftsschutz sind außerdem eine Registrierung mehr als einen Monat vor der vermuteten Empfängnis, durchgehende Absicherung und eine erste vorgeburtliche Untersuchung bis zum Ende des dritten Monats erforderlich. Für Selbstständige kann bezahlter Mutterschaftsurlaub je nach Geburtenfolge, Mehrlingsgeburt und Zahl der Kinder im Haushalt bis zu 18, 26, 34 oder 46 Wochen dauern. Eine versicherte beschäftigte Person kann bei erfüllten Aktivitäts- und Verdienstausfallbedingungen Vaterschaftsurlaub erhalten. Er dauert 21 Arbeitstage oder 28 Arbeitstage bei Mehrlingsgeburt oder mindestens zwei unterhaltsberechtigten Kindern im Haushalt. Der Urlaub muss zwischen Geburt und dem vierten Lebensmonat des Kindes beginnen, kann nicht geteilt werden und erfordert normalerweise eine Mitteilung an den Arbeitgeber zwei Wochen im Voraus. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten zu stellen; die Zahlung beträgt 90 % des durchschnittlichen Bruttotageslohns der vorangegangenen 12 Monate. Eine Adoption ist über die Justizbehörden und die zentrale Behörde rechtlich möglich. Der Adoptionsurlaub bei CCSS beträgt acht Wochen für ein Kind oder zehn Wochen bei mindestens zwei unterhaltsberechtigten Kindern im Haushalt oder bei Mehrfachadoption; die Eltern können ihn teilen. Er beginnt mit der Ankunft des Kindes oder höchstens sieben Arbeitstage vorher; der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten einzureichen. Die Zahlung beträgt ebenfalls 90 % des durchschnittlichen Bruttotageslohns der vorangegangenen 12 Monate. Die CCSS zahlt Familienbeihilfen für unterhaltsberechtigte Kinder. Es gilt die monatliche Schwelle von 75 Stunden; bei 75 bis 144 Stunden wird anteilig gezahlt, ab 145 Stunden in voller Höhe. Die monatlichen Beträge nach den angegebenen Altersgruppen betragen 171 € für 0 bis 3 Jahre, 256,50 € für 3 bis 6 Jahre, 307,80 € für 6 bis 10 Jahre und 359,10 € ab 10 Jahren. Die Zahlung erfolgt gewöhnlich im Folgemonat. Für Kinder von 6 bis 20 Jahren ist ein Schulbesuchsnachweis erforderlich. Lebt ein Kind abwechselnd bei getrennt lebenden Eltern, kann die Beihilfe hälftig aufgeteilt werden; dies gilt für Trennungen nach dem 4. Juli 2017 oder für ältere Fälle, die unter eine schriftliche Vereinbarung fallen. Der Service Petite Enfance et Familles (SPEF) der Mairie bietet Krippen, Mikrokrippen, einen Mini-Club und Elternbereiche. Die CCSS kann bis zum Alter von drei Jahren zu Krippenkosten und bis zum Alter von sechs Jahren zu Kosten einer garderie beitragen; die Einrichtung erhält den Zuschuss und zieht ihn von der Rechnung der Eltern ab. Einwohnerfamilien können Espaces Parents und kostenlose Eltern-Kind-Workshops nutzen. Massage- und Trageangebote sind stärker auf Krippenfamilien beschränkt. Die kommunalen Aufnahmebedingungen und Tarife für 2026 sind über das portail famille veröffentlicht. Das Centre de Loisirs Prince Albert II nimmt in den Schulferien und an Mittwochnachmittagen Kinder von 3 bis 12 Jahren auf, die eine Schule in Monaco besuchen; gewöhnlich ist ein Nachweis nötig, dass ein Elternteil arbeitet. Nach einer Trennung behalten Eltern grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge. Der Juge tutélaire kann deren alleinige Ausübung zuweisen, wenn es dem Kindeswohl entspricht, und über Wohnsitz, Kontakt, Aufenthaltsregelungen und Unterhaltsbeiträge der Eltern entscheiden. Auf Antrag kann ein Kind angehört werden, wenn es ausreichend urteilsfähig ist. Eltern schulden Unterhalt und Erziehung; gegenseitige Unterhaltspflichten können auch zwischen Vorfahren und Nachkommen gelten. Für internationale Familien müssen die Kollisions- und Zuständigkeitsregeln Monacos gesondert geprüft werden. Die Division enfance et famille innerhalb der Direction de l'Action Sociale nimmt Meldungen entgegen, berät, untersucht Situationen und verwaltet Sozialhilfe. Sie kann Familien in Notunterkünften unterbringen und Kinderschutzverfahren mit dem Foyer de l'Enfance Princesse Charlène unterstützen. Gesetz 1.382 bietet Schutz und Rechte bei häuslicher Gewalt. AVIP erteilt über die Hotline 39 19 kostenlose und vertrauliche Auskünfte; Notfälle sind unter 17 oder 112 zu melden. Gesetz 1.465 und Loi 799 sehen unter anderem Hilfen für Alleinerziehende, Eltern zu Hause, Geburt oder Adoption, ausgleichende Familienbedürfnisse und gesundheitliche Bedürfnisse vor. Diese Regelungen sind grundsätzlich einkommensabhängig; das anspruchsberechtigte Kind muss normalerweise monegassisch sein oder die monegassische Staatsangehörigkeit erwerben können. Allgemeine Sozialhilfe kann nach individueller Prüfung punktuellen Bedarf für Lebensmittel, Wohnen oder Kindererziehung abdecken. Eine monegassische antragstellende Person oder eine ausländische Person mit Wohnsitz benötigt normalerweise mindestens fünf Jahre stabilen und regelmäßigen Aufenthalt; die Situation wird jährlich geprüft. Bei Pflegebedürftigkeit kann die Autonomiebeihilfe eine Person über 60 unterstützen, die in Monaco oder in der Résidence du Cap Fleuri wohnt, körperlich oder geistig in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und Einkommens- und Pflegebedürftigkeitsgrenzen erfüllt. Das Centre de Coordination Gérontologique de Monaco (CCGM) erstellt einen individuellen Plan für häusliche oder stationäre Pflege. Mairie Seniors/Action Sociale bietet Hausnotruf, Mahlzeiten, Haushaltshilfe, Pflegehilfen und Termine für pflegende Angehörige. Die CCSS kann Haushaltshilfe für versicherte Familien oder alleinstehende Personen bezuschussen, wenn eine Einkommensgrenze und vorübergehende körperliche Unfähigkeit des Haushaltsverantwortlichen vorliegen. Anträge werden je nach Wohnsitz und Status bei der Mairie oder der CCSS gestellt. Nach einem Todesfall registriert die Mairie den Vorgang. Hinterbliebenenregelungen der CAR können eine Waisenrente über den überlebenden Elternteil oder gesetzlichen Vormund zahlen, solange das Kind minderjährig ist, oder direkt an eine volljährige Person. Die Zahlung gilt bis zum 18. Geburtstag allgemein und kann für Studierende oder Auszubildende bis zum Alter von 25 Jahren weiterlaufen. Anträge müssen normalerweise innerhalb von 12 Monaten eingereicht werden. Der direkte Anspruch beträgt 25 %, wenn ein Elternteil verstorben ist, und 50 % des höchsten direkten Anspruchs, wenn beide Elternteile verstorben sind. Eine Sterbebeihilfe kann an einen überlebenden, nicht geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner gehen, sonst an die Kinder; auch hierfür gilt gewöhnlich eine Antragsfrist von 12 Monaten. Erbschafts- und Kindesrechte hängen von rechtlich festgestellter Abstammung ab. Für formelle Ansprüche gelten häufig Fristen von zwei Wochen, drei Monaten oder zwölf Monaten; manche Pflichten unterliegen einer zweijährigen Verjährungsfrist. Der genaue Anspruch, die Zahlung und die Kosten für Eltern hängen von Wohnsitz, Nationalität, Versicherungszugehörigkeit, Mitteln, Sorgerechtsregelung und zuständiger Stelle ab.
Familie in Monaco
Das Familienleben in Monaco umfasst Personenstand, Elternschaft, Kinderbetreuung, finanzielle Unterstützung, Pflegeverantwortung, Trennung und Hinterbliebenenrechte. Kommunale Dienste, Sozialversicherungskassen, Gesundheitsanbieter, Gerichte und Kinderschutzstellen teilen sich diese Aufgaben. Der Zugang hängt meist von Nationalität, Wohnsitz, Haushaltsstatus, Beschäftigung oder Versicherungszugehörigkeit ab; für grenzüberschreitende Familien können andere Regeln gelten.
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