Politik in Monaco

Monaco ist ein souveräner Stadtstaat mit einer erblichen konstitutionellen Monarchie und einer Regierung, die durch Verfassungsregeln und Grundrechte begrenzt ist. Der souveräne Fürst (Prince Souverain) besitzt die höchste Exekutivgewalt, während der Nationalrat (Conseil National) gemeinsam mit dem Fürsten Gesetze erlässt und die Gerichte rechtsprechende Aufgaben ausüben. Monegassische Staatsangehörige wählen den Nationalrat und den Gemeinderat (Conseil Communal) nach getrennten Wahlregeln.

Staat

Monaco ist ein souveräner Staat, der als erbliche konstitutionelle Monarchie organisiert ist, rechtsstaatlichen Grundsätzen folgt und ein System zum Schutz der Grundrechte hat. Der Souveräne Fürst übt die höchste Exekutivgewalt aus. Der Nationalrat beschließt Gesetze gemeinsam mit dem Fürsten; die Gerichte erfüllen die rechtsprechende Funktion. Das Land hat eine einzige Gemeinde, die Commune de Monaco, und keine regionale oder mittlere Verwaltungsebene. Öffentliche Verwaltung, Haushalt, Aufsichtsorgane und Force Publique sind Teil dieser stark zentralisierten Stadtstaatsstruktur.

Wahlen

Monaco wählt den 24-köpfigen Conseil National für fünf Jahre und den 15-köpfigen Conseil Communal für vier Jahre; der Fürst, der Ministre d’État und die Regierung werden nicht gewählt. Monegassische Staatsangehörige ab 18 Jahren dürfen direkt und geheim wählen, sofern sie im ständigen Wählerverzeichnis eingetragen und nicht gesetzlich ausgeschlossen sind. Bei nationalen Wahlen gilt eine einmalige Listenwahl mit Mehrheits- und Verhältnisverteilung der Sitze, bei Gemeindewahlen sind bis zu zwei Wahlgänge möglich. Gewählt wird im Wahllokal oder nach den geltenden Regeln per procuration, wenn jemand am Erscheinen gehindert oder inhaftiert ist und die erforderlichen Nachweise vorlegen kann.

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