Ein Unternehmensvorhaben in Monaco beginnt normalerweise damit, die Tätigkeit und den Geschäftszweck festzulegen, eine Rechtsform zu wählen und eine tatsächliche, geeignete und dauerhafte Niederlassung vor Ort sicherzustellen. Ein Einzelunternehmen kann als activité en nom personnel geführt werden. Weitere Rechtsformen sind SNC, SCS, SARL, SURL, SAM, SCA und GIE. Eine SNC erfordert mindestens zwei Gesellschafter, die Kaufleute sind und gesamtschuldnerisch unbeschränkt haften. Ein ausländisches Unternehmen benötigt möglicherweise stattdessen eine Handelsvertretung oder Zweigniederlassung mit ministerieller Genehmigung, örtlicher Leitung und Eintragung; ein bureau administratif übt keine geschäftlichen Tätigkeiten aus. Die Genehmigung hängt von der Staatsangehörigkeit und der Tätigkeit ab. Ein monegassischer Antragsteller für eine nicht reglementierte Tätigkeit reicht im Allgemeinen eine déclaration d’exercice ein. Ein ausländischer Antragsteller benötigt üblicherweise eine autorisation d’exercice. Für reglementierte Tätigkeiten ist die jeweilige sektorspezifische Genehmigung oder Zulassung erforderlich, etwa bei Anforderungen für Lebensmittel, Sicherheit, Gesundheit, Gastgewerbe oder Medien. Haben Antragsteller unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, wird der jeweils anwendbare Status für jede Person geprüft. Die Direction du Développement Economique (DDE) entscheidet über vollständige Genehmigungsanträge innerhalb einer gesetzlichen Richtfrist von mindestens drei Monaten ab Zulässigkeit; für eine Erklärung wird normalerweise innerhalb von 15 Tagen ein récépissé ausgestellt. Die Unterlagen können den Geschäftszweck, die Rechtsform, Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweise, einen weniger als drei Monate alten Strafregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Nachweis der Geschäftsräume und gegebenenfalls Unterlagen zu einem fonds de commerce oder einer Mietrechtsübertragung umfassen. Die Behörde kann außerdem Qualifikationen, Erfahrung und die Eignung der geplanten Tätigkeit beurteilen. Das Monaco Business Office (MBO) bietet individuelle Unterstützung bei Gründungs- und Änderungsverfahren. Nach der erforderlichen Genehmigung oder Eingangsbestätigung wird das Unternehmen üblicherweise im Répertoire du Commerce et de l’Industrie (RCI) eingetragen; außerdem erfolgen die erforderliche Eintragung oder Veröffentlichung über das Greffe Général und das Journal de Monaco sowie die Vergabe einer wirtschaftlichen Identifikationsnummer durch IMSEE. IMSEE ist Monacos Statistikamt. Das Unternehmen meldet seine Existenz außerdem bei der Direction des Services Fiscaux und prüft, ob die Mehrwertsteuer (TVA) gilt. Einzelunternehmer sowie bestimmte Gesellschafter oder geschäftsführende Gesellschafter müssen sich in der Regel innerhalb eines Monats nach dem maßgeblichen Tätigkeitsbeginn oder Statusdatum über CAMTI und CARTI bei den Caisses Sociales de Monaco anmelden, den Sozialversicherungskassen für selbstständige Tätigkeiten. Während des Geschäftsbetriebs müssen die Angaben im RCI aktuell bleiben. Änderungen der Tätigkeit, des Geschäftszwecks, Namens, Standorts, Sitzes, einer Zweigniederlassung oder der Rechtsform können eine ergänzende Einreichung oder vorherige Genehmigung erfordern. Unternehmen müssen Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten im einschlägigen Register führen, Rechnungen ausstellen, Buch führen und die anwendbaren Steuererklärungen einreichen. Die TVA richtet sich nach französischer Grundlage und französischen Sätzen und wird je nach Situation im Allgemeinen monatlich oder vierteljährlich erklärt. Die Körperschaftsteuer (ISB) kann für Industrie- oder Handelsunternehmen gelten, die unabhängig von ihrer Rechtsform mehr als 25 % ihres Umsatzes außerhalb Monacos erzielen. Beiträge zu CAMTI und CARTI hängen von der maßgeblichen Berechnungsgrundlage ab; es gibt keinen einheitlichen Festbetrag. Das RCI verlangt eine Bestätigung alle fünf Jahre. Die genannten Richtgebühren betragen 55 EUR für ein Einzelunternehmen, 75 EUR für eine SARL, SNC, SCS oder ein ausländisches Unternehmen, 100 EUR für eine SAM und 75 EUR für ein GIE, jeweils zuzüglich 1,39 EUR Porto. Die Gebühren sollten vor der Einreichung geprüft werden, da sie sich ändern können. Die gesamten Gründungskosten hängen außerdem von Geschäftsräumen, Gesellschaftsvertrag, Veröffentlichung, fachlicher Beratung, sektoralen Genehmigungen, Sozialbeiträgen und Steuern ab. Die Abteilung für Unternehmensentwicklung und Finanzierung kann unter anderem Innovation, Forschung und Entwicklung, Exporte, Marketing, Industrie, Investitionen, Kreditgarantien und Zinszuschüsse unterstützen; einen allgemein automatisch gewährten Zuschuss gibt es jedoch nicht. Das PASS StartUp Programme ist ein selektives Programm mit Jury, fachlicher Unterstützung und Betreuung. Sein befristeter Status und die Genehmigung werden jeweils für sechs Monate erteilt und können zweimal verlängert werden, höchstens also auf 18 Monate. Eine neue Einheit muss innerhalb dieses Zeitraums im Allgemeinen eine monegassische Gesellschaftsform annehmen; in Ausnahmefällen ist eine zusätzliche Verlängerung um sechs Monate möglich. Pflichten gegenüber RCI, NIS, TVA und CAMTI-CARTI können bereits während des befristeten Zeitraums gelten. Ein Unternehmen kann später übertragen, verlegt, erweitert, verkleinert oder geschlossen werden. Mögliche Gestaltungen sind fonds de commerce, droit au bail, location-gérance, Anteilsübertragung, Rechtsformwechsel oder Schließung eines Standorts. Der Geschäftszweck muss die geplante Tätigkeit abdecken; andernfalls müssen Zweck und Genehmigung möglicherweise zuerst geändert werden. Die Übertragung eines fonds de commerce erfordert eine eingetragene Urkunde und zwei Bekanntmachungen im Journal de Monaco. Ein Einzelunternehmen oder seine Rechtsnachfolger beantragen in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Einstellung der Tätigkeit die Löschung (radiation) und legen die erforderlichen Nachweise vor; die genannte Löschungsgebühr beträgt 25 EUR zuzüglich Porto. Bei einer Gesellschaft sind normalerweise Auflösung, Liquidator und je nach Rechtsform Abmeldungen bei RCI, Steuerbehörden, Stellen für wirtschaftliche Identifikation und Sozialversicherung erforderlich. Haftungs- und Drittwirkungsfolgen können vom Zeitpunkt der Löschung im RCI abhängen. Zum aktuellen Rechtsrahmen gehören Loi n° 1.573 vom 8. April 2025 und Ordonnance Souveraine n° 11.486 vom 18. September 2025. Daher sollten rechtsformspezifische Anforderungen und aktuelle Gebühren bei der zuständigen Behörde Monacos geprüft werden.
Unternehmen in Monaco
Eine Unternehmensgründung und -führung in Monaco erfordert in der Regel eine vorherige Genehmigung, eine geeignete lokale Niederlassung und die Eintragung bei den zuständigen Behörden. Das Verfahren richtet sich nach Staatsangehörigkeit, Tätigkeit, Rechtsform und Geschäftsräumen. Zu den laufenden Pflichten gehören aktuelle Geschäftsunterlagen, Steuer- und Sozialversicherungspflichten sowie die ordnungsgemäße Abwicklung bei Beendigung der Tätigkeit.
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