Unternehmen in Monaco

Eine Unternehmensgründung und -führung in Monaco erfordert in der Regel eine vorherige Genehmigung, eine geeignete lokale Niederlassung und die Eintragung bei den zuständigen Behörden. Das Verfahren richtet sich nach Staatsangehörigkeit, Tätigkeit, Rechtsform und Geschäftsräumen. Zu den laufenden Pflichten gehören aktuelle Geschäftsunterlagen, Steuer- und Sozialversicherungspflichten sowie die ordnungsgemäße Abwicklung bei Beendigung der Tätigkeit.

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