In Monaco gibt es keinen einzigen nationalen Versicherer. Gesetzliche Sozialversicherung und private Versicherungen bestehen nebeneinander nach monegassischem Recht, das durch das Abkommen zwischen Monaco und Frankreich von 1963 mit Frankreich abgestimmt ist. Französische Versicherungsregeln können für Bereiche gelten, die nicht durch monegassisches Recht geregelt sind. Die Regierung Monacos, der Ministre d’État, das für Finanzen und Wirtschaft zuständige Ministerium und die zuständigen Aufsichtsstellen beaufsichtigen Versicherungsunternehmen und erteilen Zulassungen. Für private Absicherung sollten nur eine in Monaco zugelassene société, compagnie oder ein zugelassener courtier oder ein ausdrücklich zugelassener ausländischer Versicherer genutzt werden. Monaco gehört nicht zur Europäischen Union; eine ausländische Zulassung oder Police berechtigt daher nicht automatisch zum Geschäftsbetrieb in Monaco. Beschäftigte sind grundsätzlich über die Caisses Sociales de Monaco versichert. Die Caisse de Compensation des Services Sociaux (CCSS) deckt Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Invalidität und Tod ab. Die Caisse Autonome des Retraites (CAR) bietet Beschäftigten und bestimmten nicht verbeamteten öffentlichen Bediensteten eine umlagefinanzierte Altersversicherung mit Punktesystem, die von Arbeitgebern und Beschäftigten finanziert wird. Seit Loi 2023 bietet die Caisse Monégasque de Retraite Complémentaire (CMRC) Beschäftigten des privaten Sektors eine obligatorische Zusatzrente, ebenfalls mit Punkten und gemeinsamen Beiträgen von Arbeitgebern und Beschäftigten. Die Arbeitslosenversicherung ist als Sozialversicherungszweig ebenfalls in der Lohnabrechnung enthalten; der Gesamtbeitrag beträgt 6,40 %. CCSS-Beiträge werden auf Grundlage des gemeldeten Bruttolohns innerhalb der geltenden Obergrenze berechnet. Selbstständige, die eine zugelassene handwerkliche, industrielle, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, sind grundsätzlich bei der Caisse Autonome des Médecins, Travailleurs Indépendants (CAMTI) für Kranken-, Unfall- und Mutterschaftsschutz und bei der Caisse Autonome de Retraite des Travailleurs Indépendants (CARTI) für die Altersversorgung anzumelden. CAMTI-Beiträge sind für jeden Kalendermonat ein Festbetrag und werden vierteljährlich im Voraus bezahlt. CARTI-Beiträge entsprechen monatlich einem bis vier Punkten und werden vierteljährlich nachträglich gezahlt. Die Anmeldung erfolgt normalerweise innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn und erfordert den NIS-Eintrag, Angaben zur Familie und Bankdaten. Das Tätigkeitsende muss üblicherweise innerhalb eines Monats gemeldet werden. Der letzte Monat wird vollständig und nicht anteilig berechnet. Manche Leistungen können drei Monate fortbestehen; eine freiwillige Fortsetzung nach Tätigkeitsende ist jedoch nicht möglich. Der Zugang zu Sozialversicherungsleistungen hängt von Beschäftigung, Wohnsitz und grenzüberschreitender Situation ab. In vielen Fällen erbringt die Kasse am Wohnort Sachleistungen im Gesundheitswesen, während Geldleistungen vom Beschäftigungsgebiet abhängen. Für Personen mit Wohnsitz in Frankreich oder Italien gelten besondere Regeln, darunter bestimmte monegassisch-italienische und monegassisch-französische Fälle. Eine Person, die in Monaco eine Arbeit aufnimmt und anderweitig nicht versichert ist, kann vorbehaltlich der einschlägigen Bedingungen bis zu drei Monate lang Sachleistungen über die Sozialhilfe der CCSS erhalten. Angehörige können ohne eigenen Leistungsanspruch mitversichert sein, wenn sie in Monaco oder Frankreich wohnen; für bestimmte Einwohner Italiens gelten Sonderregeln. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet normalerweise 80 % der anerkannten Erstattungsgrundlage; 20 % verbleiben als ticket modérateur, also Eigenanteil des Patienten. Bei einer Befreiung kann eine Erstattung von 100 % gelten. Bestimmte Behandlungen erfordern vorherige Genehmigung. Ein Arzt ohne Kassenvertrag kann sein Honorar frei festlegen, sodass Beträge oberhalb der anerkannten Grundlage selbst zu tragen sein können. Eine private assurance complémentaire kann einen Teil der verbleibenden oder zusätzlichen Kosten übernehmen, ersetzt aber nicht die gesetzliche Sozialversicherung. Die Commission Médicale Supérieure (CMS) bietet eine nachrangige medizinische Absicherung für Monegassen oder ausländische Einwohner, die mindestens fünf Jahre regelmäßig und dauerhaft in Monaco gelebt haben, keine monegassische oder ausländische Sozialversicherung besitzen, keine staatliche medizinische Unterstützung erhalten und innerhalb eines Jahres von mindestens drei privaten Versicherern abgelehnt wurden. CMS-Schutz beruht auf dem Office de protection sociale, begrenzt den Eigenanteil auf 20 % der Erstattungsgrundlage, erfordert einen Monatsbeitrag und wird jeweils für höchstens ein Jahr gewährt. Eine Statusänderung muss innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden. Private Personenversicherungen in Monaco können Gesundheit, Unfälle, Leben, Invalidität, Tod, Mutterschaft und Kreditnehmerrisiken abdecken. Arbeitgeber müssen eine private Arbeitsunfallversicherung abschließen. Ein Arbeitsunfall ist der Direction de la Sûreté Publique und dem Arbeitsunfallversicherer zu melden. Der Versicherer übernimmt die medizinischen Kosten und die Entschädigung für den daraus resultierenden Arbeitsausfall. Private Policen können außerdem Haftpflicht, Wohnung, Fahrzeuge und Darlehen abdecken. Eine Police sollte Versicherungsnehmer, versichertes Interesse, gedeckte Risiken, Ausschlüsse, Laufzeit, Gebiet, Versicherungssumme, Beitrag, Bedingungen, Selbstbehalt und Kündigungsregeln ausweisen. Beiträge richten sich nach Markt und Risiko; Monaco setzt keinen einheitlichen staatlichen Beitrag für private Produkte fest. Bestimmte Haftpflichtversicherungen sind Pflicht. Eigentümer, die ihre Wohnung selbst bewohnen oder nicht selbst nutzen, müssen bei einem in Monaco zugelassenen Versicherer eine Haftpflichtversicherung abschließen. Eine syndicat de copropriétaires, die Eigentümergemeinschaft eines Wohnungseigentums, muss eine Haftpflichtversicherung und eine Versicherung gegen erhebliche Schäden halten. Die geprüften monegassischen Vorschriften begründen keine allgemeine Pflicht für Gebäude- oder Hausratversicherung, die über diese konkreten Pflichten hinausgeht. Im öffentlichen Verkehr genutzte Kraftfahrzeuge benötigen mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtdeckung. Eine Vollkaskoversicherung ist freiwillig, sofern kein Vertrag oder eine andere besondere Vorschrift etwas anderes bestimmt. Mindestdeckung, Ausschlüsse, Nachweispflichten und Sanktionen richten sich nach den jeweils geltenden Fassungen der Ordonnance-loi 666 und Ordonnance 2.617. Versicherungsverträge können nach Loi 609 der besonderen Steuer auf Versicherungsverträge in Monaco unterliegen. Richtwerte sind etwa 4 % für allgemeine Risiken und Schifffahrt, 25 % für Feuer, 7 % für Risiken, die ausschließlich mit dauerhafter industrieller, gewerblicher oder handwerklicher Tätigkeit verbunden sind, sowie 7 % für Feuer-Betriebsunterbrechung und weitere Kategorien einschließlich Landverkehr. Lebens- und Rentenversicherungen sind steuerfrei. Bestimmte freiwillige oder kollektive Krankenversicherungen können bei Erfüllung gesetzlicher Bedingungen ebenfalls befreit sein; auch ein außerhalb Monacos gelegenes Risiko kann steuerfrei sein. Diese Versicherungssteuern sind von Sozialbeiträgen und der privaten Versicherungsprämie zu unterscheiden. Ein Leistungsantrag bei CCSS oder CAMTI erfordert normalerweise eine feuille de soins oder andere Belege und lässt sich über den Espace personnel verfolgen. Ein durch Dritte verursachter Unfall ist der Kasse innerhalb von 15 Tagen schriftlich mit vollständigen Angaben und Belegen zu melden. Die Kasse kann dann im Wege eines recours contre tiers beim Verantwortlichen oder dessen Versicherer Rückgriff nehmen. Ein Arbeitsunfall muss dem Arbeitgeber und Arbeitsunfallversicherer direkt gemeldet werden. Ein privater Versicherungsfall ist der Versicherung unverzüglich nach Maßgabe der Police anzuzeigen; Versicherungsnehmer müssen Beweise sichern, Fristen beachten und angemessene Maßnahmen zur Begrenzung weiterer Schäden treffen. Die geprüften monegassischen Quellen belegen keinen allgemeinen Versicherungsombudsmann. Die Commission du droit à l’oubli et de la médiation bietet einen besonderen Mediationsweg für reglementierte Kreditnehmerversicherungen. Loi 1.561/2024 regelt bestimmte Kreditnehmerversicherungen bei erhöhtem Gesundheitsrisiko. Für dieselbe Erkrankung darf ein Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht gleichzeitig einen Zuschlag verlangen und die Erkrankung ausschließen. Ein Recht auf Vergessenwerden und eine Referenztabelle können manche Gesundheitsangaben oder Untersuchungen entbehrlich machen. Die gesetzlichen Schwellenwerte umfassen einen Verbraucherkredit über mindestens 17.000 EUR mit einer Höchstlaufzeit von vier Jahren und einem Kreditnehmer unter 50 Jahren; einen Immobilien- oder Berufskredit von mindestens 200.000 EUR mit einem Kreditnehmer unter 60 Jahren; sowie eine qualifizierende Immobilienversicherung für einen Kredit von mindestens 420.000 EUR bei einem Endalter von höchstens 71 Jahren. Einzelbeschwerden und Mediation laufen über die Commission du droit à l’oubli et de la médiation. Änderung oder Beendigung einer privaten Versicherung hängt von Police, anwendbarem Versicherungsrecht und vertraglichen Kündigungsfristen ab. Eine Änderung des versicherten Risikos ist mitzuteilen; falsche oder zurückgehaltene Angaben können den Schutz oder Vertrag beeinträchtigen. Ein Wechsel von Beschäftigung, Selbstständigenstatus, Wohnsitz oder Sozialversicherungssystem kann die zuständige Kasse und verfügbare Leistungen verändern. Das Ende einer selbstständigen Tätigkeit ist für die Sozialversicherung normalerweise innerhalb eines Monats zu melden. Eine vorübergehende Fortsetzung von Leistungen bedeutet nicht, dass das frühere System unbegrenzt weiterläuft. Vergleichen Sie konkrete Ausschlüsse, Selbstbehalt, Gebiet, Grenzen und Kündigungsprozess, statt sich allein auf die Produktbezeichnung zu verlassen.
Versicherungen in Monaco
Versicherungen in Monaco umfassen die gesetzliche Sozialversicherung und private Absicherung für Gesundheit, Einkommen, Eigentum, Haftpflicht und Fahrzeuge. Beschäftigte und Selbstständige sind üblicherweise in unterschiedlichen Systemen der Caisses Sociales de Monaco versichert; private Verträge ergänzen Leistungen, wenn die gesetzliche Absicherung Risiken nicht vollständig abdeckt. Monaco stimmt Teile seiner Versicherungsaufsicht mit Frankreich ab, ist aber kein EU-Mitgliedstaat.
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