Zu Haustieren in der Mongolei zählen privat gehaltene Heim- und Begleittiere, insbesondere Hunde und Katzen. Eine Anschaffung kann durch eine rechtmäßige Übertragung, die Aufnahme eines gefundenen Tieres oder Nachwuchs des eigenen Tieres erfolgen. Hunde und Katzen dürfen nur bei zugelassenen Züchtern gekauft werden; informelle Verkäufe von Hand zu Hand sind verboten. Ein Zuchtunternehmen muss eine juristische Person sein und über eine Genehmigung mit einer Laufzeit von drei Jahren verfügen. Zur Zucht gehören geeignete Unterbringung sowie tierärztliche Versorgung, Hygiene und Quarantäne. Die Tiere müssen zwischen einem und acht Jahren alt sein; höchstens eine Zucht pro Jahr ist erlaubt. Der Abstand zu Kindergärten, Schulen, Internaten und Krankenhäusern muss mindestens 200 Meter betragen. Welpen und Kätzchen dürfen erst nach drei Impfungen und einer Entwurmung sowie nach mindestens 60 Tagen bei der Mutter abgegeben werden. Halter müssen grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein sowie einen Einkommensnachweis erbringen können. Eine Halterschulung ist vorgeschrieben. In einer Stadt muss sie von einem registrierten Anbieter durchgeführt werden; außerhalb einer Stadt oder Siedlung berät eine Veterinärdiensteinheit. Zum örtlichen Veterinärwesen gehören das Mal emnelegiin erönhii gazar, die Veterinärdienste der Aimags oder Hauptstadt, Veterinärdienste auf Bezirks- oder Soum-Ebene, Labore und registrierte Veterinärdiensteinheiten. Eine akkreditierte Tierärztin oder ein akkreditierter Tierarzt muss die Behandlung übernehmen. Die Dienste können mobil oder in einer Praxis erbracht werden. Für Mikrochip-Kennzeichnung, Registrierung, Impfung, Sterilisation, Routinebehandlung und Aufnahme in ein Tierheim gibt es keinen verlässlich belegten landesweit einheitlichen Tarif; die Kosten hängen daher von Anbieter und Ort ab. Staatliche Finanzierung dient vor allem der Seuchenbekämpfung und deckt nicht automatisch die gewöhnliche Haustierhaltung. Medikamente müssen registriert sein und können eine tierärztliche Anordnung erfordern. Der Halter muss eine saubere, sichere und der Jahreszeit angepasste Umgebung mit Futter, frischer Luft, Licht und ausreichend Bewegungsraum bereitstellen. Ein Hund oder eine Katze darf nicht unbeaufsichtigt außerhalb des Hauses oder Gartens bleiben. Bei Krankheit oder Verletzung sind Erste Hilfe und tierärztliche Behandlung erforderlich. Hunde und Katzen benötigen einen Mikrochip, der mit dem integrierten Registrierungssystem verknüpft ist. Geburten müssen innerhalb von 50 Tagen registriert werden. Eine Übertragung eines nicht gechipten Tieres muss innerhalb von 30 Tagen registriert werden; auch ein Halterwechsel, Tod oder eine Übertragung ist innerhalb von 30 Tagen zu melden. Für diese Registrierungen ist der zuständige Bag- oder Khoroo-Gouverneur verantwortlich. Typische Nachweise sind Ausweisdokument, Einkommensnachweis, Nachweis der Halterschulung, Chipnummer und Gesundheitszeugnis. Das Tier sollte eine Haltermarke mit Kontaktdaten tragen. Die Tollwutimpfung ist jedes Jahr vorgeschrieben. Impfungen gegen andere Infektionskrankheiten müssen mindestens dreimal im Jahr erfolgen; eine Entwurmung ist vierteljährlich vorgeschrieben. Eine Sterilisation ist gesetzlich verpflichtend. Der Halter muss Kot beseitigen und darf das Tier nicht auf Spielplätzen, in Parks oder an Kulturdenkmälern ausführen. Eine Anbindeleine muss mindestens drei Meter lang sein. An öffentlichen Orten muss ein Hund oder eine Katze je nach Situation geeignete Kontrollausrüstung tragen, darunter Leine, Halsband, Maulkorb oder Transportbox beziehungsweise Tasche. Ausgewiesene Hundeauslaufbereiche sind von den allgemeinen Einschränkungen für das Ausführen im öffentlichen Raum ausgenommen. Die mongolischen Tierschutzvorschriften verbieten Gewalt, Tötung, Aussetzen, Vernachlässigung, dauerhaftes kurzes Anbinden, Tierkämpfe, Vergiftung, Operationen ohne Narkose und Zucht, die gesundheitsschädliche Kreuzungen hervorbringt. Eine Euthanasie ist nur in eng begrenzten Fällen zulässig, etwa zur Verringerung der Zahl streunender Tiere oder bei einer unheilbaren Gefahr. Nach schwerer Schädigung eines anderen Menschen oder Tieres kann eine Behörde die Euthanasie anordnen; die Kosten trägt der Halter. Verstöße können der zuständigen Behörde oder Polizei gemeldet und nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten behandelt werden. Gouverneure auf Aimag-, Hauptstadt-, Soum- und Bezirksebene organisieren Registrierung, Sterilisation und die Verringerung der Zahl streunender Tiere. Grausame Methoden sind verboten; das Erschießen ist nicht erlaubt, und Sterilisation hat Vorrang. Für ein vorübergehendes Tierheim mit mehr als zehn Hunden oder Katzen sind eine gemeinnützige Trägerschaft, eine Genehmigung mit dreijähriger Laufzeit, ein Tierarztvertrag, Hygiene- und Isolationsverfahren, ein Register und ein Jahresbericht erforderlich. Ein solches Tierheim darf nicht als Zucht- oder Verkaufsbetrieb geführt werden. Ein abgegebenes Tier sollte an eine geeignete Person übergeben werden, die mindestens 18 Jahre alt ist und die Halterschulung absolviert hat. Absichtliches Aussetzen gilt als Gewalt. Für die Mongolei ist kein verlässlich belegtes nationales öffentliches Vermittlungsverzeichnis vorhanden. Die Vermittlung ist daher zersplittert; örtliche Tierheime, Nichtregierungsorganisationen und Tierarztpraxen müssen direkt geprüft werden. Ein verlorenes Tier muss innerhalb von 48 Stunden der Polizei gemeldet werden. Wer ein Tier findet, muss es melden und registrieren sowie zurückgeben; nachgewiesene Such- und Pflegekosten kann die Finderin oder der Finder geltend machen. Für Reisen im Inland und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gelten eigene Regeln. Das Recht, ein Tier in öffentliche Räume mitzunehmen, hebt Anforderungen an Transportboxen oder Führung nicht auf. Internationale Reisen unterliegen der mongolischen Veterinärkontrolle und dem Zoll. Ein internationales Veterinärzeugnis ist rechtlich 30 Tage gültig. Je nach veterinärrechtlicher Einschätzung können außerdem eine Ein- oder Ausfuhrbescheinigung oder eine Einfuhr- beziehungsweise Transitmitteilung erforderlich sein. Die aktuellen länderspezifischen Formulare können einen lesbaren Mikrochip, klinische Freiheit von Infektionskrankheiten einschließlich Tollwut, keine relevante Tollwutexposition oder Quarantäneherkunft sowie eine aktuelle Tollwutimpfung voraussetzen. Ein Formular für eine Reise aus den Vereinigten Staaten in die Mongolei ist ein Beispiel für einen länderspezifischen Nachweis und keine allgemeingültige Vorschrift. Herkunftsland, Zielland, Transitstaaten und Fluggesellschaft können zusätzliche Anforderungen stellen. Prüfe die aktuellen Unterlagen vor der Abreise beim Mal emnelegiin erönhii gazar und bei der Fluggesellschaft. Entscheidungen zur Registrierung von Veterinärdiensteinheiten können bis zu fünf Arbeitstage dauern; Prüfungen zur Verlängerung von Genehmigungen bis zu zehn Arbeitstage.
Haustiere in der Mongolei
Zur Haustierhaltung in der Mongolei gehören die rechtmäßige Anschaffung, geeignete Unterbringung, Kennzeichnung, tierärztliche Versorgung, Reisen und Abgabe des Tieres. Halter müssen grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig, in der Lage sein, ein Einkommen nachzuweisen, und die vorgeschriebene Halterschulung absolvieren. Hunde und Katzen müssen per Mikrochip gekennzeichnet und registriert, geimpft und sterilisiert werden; im öffentlichen Raum ist eine kontrollierte Führung vorgeschrieben.
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