Unternehmen in der Mongolei

Unternehmen können in der Mongolei als Gesellschaft, Partnerschaft oder Genossenschaft sowie durch selbstständige oder häusliche Tätigkeiten geführt werden. Eine juristische Person erlangt ihre zivilrechtliche Handlungsfähigkeit erst nach der staatlichen Registrierung. Das formelle System umfasst die Allgemeine Behörde für staatliche Registrierung, Steuerbehörden, Genehmigungsstellen und digitale Dienste wie E-Business 2.0 und E-Mongolia. Registrierung, Genehmigungen, Steuererklärungen und Änderungen registrierter Angaben begründen fortlaufende Pflichten.

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