Montenegros Familienrecht beruht hauptsächlich auf dem Familiengesetz, dem Gesetz über Sozial- und Kinderschutz und dem Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Die Rechtsbegriffe porodica, bračna zajednica, vanbračna zajednica, roditeljsko pravo, izdržavanje, usvojenje und hraniteljstvo bezeichnen Familie, eheliche und nichteheliche Gemeinschaft, elterliche Verantwortung, Unterhalt, Adoption und Pflegeverhältnisse. Eine langfristige vanbračna zajednica kann hinsichtlich gegenseitigen Unterhalts und Vermögens ähnliche Rechtsfolgen wie eine Ehe haben, sofern keine gesetzlichen Ehehindernisse bestehen. Eltern üben die elterlichen Rechte gemeinsam aus. Sie müssen für ihre Kinder sorgen, sie erziehen und bilden, sie vertreten und ihr Vermögen verwalten. Eltern müssen ihre Kinder unterhalten; Kinder wiederum müssen sich um bedürftige Eltern kümmern. Durch Adoption entsteht ein Eltern-Kind-Verhältnis; maßgeblich ist das Kindeswohl. Das Kind hat ein Recht darauf, von der Adoption zu erfahren. Gerichte und Zentren für Sozialarbeit befassen sich mit elterlichen Streitigkeiten, Mediation, Vormundschaft, Adoption und Unterhaltsfragen. Ein Zentrum für Sozialarbeit, Centar za socijalni rad oder CSR genannt, ist für viele Familienleistungen die zentrale öffentliche Anlaufstelle. Montenegro hat 13 Zentren für Sozialarbeit und zwölf regionale Einheiten, die alle 24 Gemeinden abdecken. Die Zentren nehmen Anträge und Meldungen entgegen, prüfen Ansprüche und koordinieren materielle Unterstützung, Kindergeld, Leistungen für Neugeborene und bei der Geburt, Zuschüsse zu Vorschulmahlzeiten, Förderung für sonderpädagogischen Bedarf, Ausgleichszahlungen bei Mutterschafts- und Elternzeit, Beratung, Therapie, Mediation, Pflegefamilien, Familienunterbringung, Schutzunterkünfte und gemeindenahe Dienste. Das Ministerium für soziale Wohlfahrt, Familienpflege und Demografie beaufsichtigt den Rahmen für Sozial- und Familienpflege; das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und sozialen Dialog ist für Beschäftigungs- und Urlaubsfragen zuständig. Da Leistungshöhen, Anspruchsvoraussetzungen und örtliche Kapazitäten variieren können, muss das zuständige CSR oder die Behörde den aktuellen Stand bestätigen. Für eine Unterbringung in einer Pflegefamilie ist ein Antrag beim CSR, eine Anspruchsprüfung, abgeschlossene Schulung und eine Zulassung als Anbieter erforderlich. Je nach Bedarf des Kindes und festgestellter Eignung kann die Unterbringung bei einer Pflegefamilie, in einer Einrichtung oder in einer Schutzunterkunft erfolgen. Die geprüften amtlichen Informationen führen für den Pflegedienst keine Gebühr auf; die Zulassung für Pflegeanbieter wird für sechs Jahre erteilt. Die aktuellen Beschäftigungsinformationen sehen 98 Tage bezahlten Mutterschaftsurlaub vor, darunter 28 Tage vor und 70 Tage nach der Geburt. Daran schließt sich Elternzeit bis zum ersten Geburtstag des Kindes an; sie kann nach 30 Tagen übertragen werden. Ein Elternteil kann bis zum dritten Geburtstag unbezahlte Kinderbetreuungszeit nehmen, wobei Kranken- und Renten- beziehungsweise Invaliditätsversicherung erhalten bleiben. Ein Vorschlag für eine 14-monatige Regelung mit zwei nicht übertragbaren Monaten für den Vater ist kein aktueller Anspruch. Er würde nur nach einem EU-Beitritt und bei Annahme gelten. Häusliche Gewalt ist durch ein eigenes Gesetz geregelt. Betroffene können psychosoziale und rechtliche Hilfe, Sozial- und Gesundheitsversorgung, Unterbringung sowie Schutzmaßnahmen beantragen, etwa die Entfernung aus der Wohnung, ein Annäherungsverbot, ein Verbot von Belästigung oder Nachstellung sowie verpflichtende Sucht- oder psychosoziale Behandlung. Die SOS-Hotline 080 111 111 ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Betroffene haben unabhängig von ihrer finanziellen Lage Anspruch auf Rechtshilfe. Bei unmittelbarer Gefahr sollte die Polizei, das CSR, die SOS-Hotline oder eine Schutzunterkunft kontaktiert werden; eine Mediation ersetzt keinen dringenden Schutz. Die Volkszählung von 2023 erfasste 170.247 Familien. Ehepaare mit oder ohne Kinder machten 74,27 % aus, unverheiratete Paare mit oder ohne Kinder 4,33 %, Mutter-Kind-Familien 17,24 % und Vater-Kind-Familien 4,16 %. Die Muster unterscheiden sich nach Gemeinde, insbesondere bei Einpersonenhaushalten und Mehrfamilienhaushalten. 2024 wurden in Montenegro 6.977 Lebendgeburten, 6.329 Todesfälle, 2.852 Eheschließungen und 853 Scheidungen verzeichnet; das durchschnittliche Alter bei der ersten Eheschließung lag bei 29 Jahren für Bräute und 31 für Bräutigame. Diese Zahlen beschreiben die Bevölkerung und bestimmen nicht die Rechte oder den Zugang zu Unterstützung einer einzelnen Familie.
Familie in Montenegro
Familienleben in Montenegro umfasst Ehe, langfristiges Zusammenleben, Elternschaft, Adoption, Pflegefamilien, finanzielle Unterstützung, Betreuung, Trennung und Schutz vor häuslicher Gewalt. Ehepartner haben gleiche Rechte; Kinder, die innerhalb oder außerhalb einer Ehe geboren wurden, haben gegenüber ihren Eltern gleiche Rechte und Pflichten. Öffentliche Unterstützung wird vor allem über Zentren für Sozialarbeit, Gerichte, Gesundheitsdienste, Gemeinden und Familienhilfeanbieter zugänglich.
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