Die Poreska uprava verwaltet die Steuerregistrierung, Festsetzung, Erhebung, elektronische Einreichung und Steuerprüfungen. Das Ministarstvo finansija erarbeitet Steuergesetze und internationale Steuervorschriften. Die Uprava carina ist für Zoll, Einfuhrmehrwertsteuer und Verbrauchsteuern zuständig; Gemeinden verwalten die Grundsteuer und weitere lokale Abgaben. Der Zugang zum System hängt unter anderem von Wohnsitz, Einkunftsquelle, Betriebsstätte, Geschäftstätigkeit, Umsatz und Lage des Vermögens ab. Die Einkommensteuer gilt für Gebietsansässige auf ihr weltweites Einkommen und für Nichtansässige auf Einkünfte aus Montenegro. Als gebietsansässig gilt im Allgemeinen, wer den 183-Tage-Test erfüllt oder eine Wohnung beziehungsweise den Mittelpunkt persönlicher und wirtschaftlicher Interessen in Montenegro hat; vorbehaltlich einer abweichenden Zuordnung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen. Auf Arbeitseinkommen gelten Sätze von 0 % bis 700 EUR, 9 % von 700,01 bis 1.000 EUR und 15 % über 1.000 EUR. Für jährliche Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gelten Schwellen von 8.400 EUR und 12.000 EUR. Andere Einkunftsarten, darunter Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne, Lizenzgebühren, bestimmte Einnahmen aus Internetspielen und festgelegte Preise, unterliegen im Allgemeinen einem Satz von 15 %. Für Gewinne aus Glücksspielen gelten ab 2026 jedoch gesonderte Stufen von 0 %, 10 % und 15 %. Die Körperschaftsteuer gilt für gebietsansässige Unternehmen sowie für Nichtansässige mit Einkünften aus Montenegro oder einer Betriebsstätte dort. Gebietsansässige Unternehmen werden im Allgemeinen anhand ihrer Registrierung oder tatsächlichen Geschäftsleitung in Montenegro bestimmt und auf weltweite Gewinne besteuert. Der Steuersatz beträgt 9 % bei steuerpflichtigen Gewinnen bis 100.000 EUR. Danach gelten progressive Beträge: 9.000 EUR zuzüglich 12 % auf den Teil über 100.000 EUR bis 1,5 Millionen EUR sowie 177.000 EUR zuzüglich 15 % auf den Teil über 1,5 Millionen EUR. Eine globale Mindeststeuer gilt für qualifizierte große internationale und inländische Unternehmensgruppen mit konsolidierten Einnahmen von mindestens 750 Millionen EUR in mindestens zwei der vier Vorjahre. Die Umsetzung und Anwendung der Sätze ist anhand des geltenden Rechts zu prüfen, da die Änderung von 2026 ab dem 1. Januar 2027 gilt. PDV ist die Mehrwertsteuer Montenegros. Der Regelsteuersatz beträgt 21 %, ermäßigte Sätze von 7 % gelten für festgelegte Grundbedarfswaren und Dienstleistungen und seit dem 1. Januar 2025 gilt ein Satz von 15 % für Beherbergungsleistungen in qualifizierten primären und ergänzenden Beherbergungsbetrieben. Für Ausfuhren und bestimmte internationale Umsätze kann ein Satz von 0 % gelten. Ein Unternehmen muss sich im Allgemeinen registrieren, wenn sein Umsatz in den letzten zwölf Monaten 30.000 EUR überschritten hat oder voraussichtlich überschreiten wird. Die monatliche PDV-Erklärung PR PDV-2 ist elektronisch einzureichen; die Zahlung ist bis zum 15. Tag des Folgemonats fällig. Für Einfuhr-PDV ist die Uprava carina zuständig. Unternehmen können Vorsteuer abziehen und über IRMS, das elektronische Steuersystem, Erstattungen beantragen. Die Gemeinde erhebt Grundsteuer auf den Marktwert von Grundstücken, Gebäuden sowie Wohn- und Gewerbeeinheiten. Der Satz liegt üblicherweise zwischen 0,25 % und 1 %. Konkrete Belastungen richten sich nach Gemeindebeschlüssen und örtlichen Verhältnissen; gezahlt wird häufig in zwei Raten. Die Immobilienübertragungssteuer richtet sich nach dem Marktwert und beträgt bis 150.000 EUR 3 %, auf den Teil von 150.000,01 bis 500.000 EUR 5 % und über 500.000 EUR 6 %. Käuferinnen und Käufer berechnen und erklären die Steuer im Allgemeinen selbst und zahlen sie innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsabschluss. Für bestimmte Transaktionen mit Bauland gilt seit 2026 eine Abgrenzung zur Mehrwertsteuer. Auf Dividenden und Gewinnanteile sowie bestimmte Zahlungen an ausländische juristische Personen wird im Allgemeinen eine Quellensteuer von 15 % erhoben. Dazu gehören Zinsen, Lizenzgebühren, Rechte an geistigem Eigentum, Miete, Beratung, Marktforschung, Wirtschaftsprüfung sowie Unterhaltungs- oder Sportprogramme. Für festgelegte Niedrigsteuer- oder Nichtaustauschgebiete kann ein Satz von 30 % gelten. Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann die inländische Quellensteuer mindern oder ausschließen, wenn die empfangende Person eine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegt und wirtschaftlich berechtigt ist. Die Meldung der Quellensteuer ist im Allgemeinen bis Ende Februar fällig. Unternehmen reichen Körperschaftsteuererklärungen und Finanzberichte ein und leisten die Zahlung üblicherweise bis zum 31. März. Die jährliche Einkommensteuererklärung GPPFL ist im Allgemeinen bis zum 30. April fällig. Arbeitgeber und andere Zahlende behalten Steuern bei Auszahlung der Einkünfte ein und reichen die Meldung IOPPD ein. Monatliche PDV- und zugehörige Beschäftigungsmeldungen sind im Allgemeinen bis zum 15. Tag des Folgemonats fällig. Steuerpflichtige benötigen ordnungsgemäße Bücher, Belege, Registrierungen und Änderungsmeldungen. Für IRMS sind ein qualifiziertes digitales Zertifikat und damit die Registrierung, Erklärungen, Dokumente, Steuerkonten und Erstattungsanträge erforderlich; für bestimmte Umsätze gilt die elektronische Fiskalisierung. Steuerpflichtige können Informationen und Kopien anfordern, eine Vertretung bestellen, Akten einsehen, an einer Prüfung teilnehmen, eine Neufestsetzung beantragen und gegen einen Bescheid Rechtsbehelf einlegen. Verspätete Erklärungen oder Zahlungen können Zinsen, Strafen und Vollstreckungsmaßnahmen auslösen. Doppelbesteuerungsabkommen Montenegros können Besteuerungsrechte zuweisen und Entlastung von Doppelbesteuerung schaffen. Gebietsansässige in Montenegro können im Allgemeinen ausländische Steuern bis zur montenegrinischen Steuer auf dieselben Einkünfte anrechnen. Die Steuerverwaltung tauscht außerdem Informationen im Rahmen internationaler Systeme aus. Meldepflichtige Finanzinstitute übermitteln Informationen gemäß dem Common Reporting Standard jährlich bis zum 30. Juni für das Vorjahr. Für qualifizierte Unternehmensgruppen mit mehr als 750 Millionen EUR gilt die länderbezogene Berichterstattung; der Bericht ist im Allgemeinen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Steuerjahr fällig. Für Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen kann eine Verrechnungspreisdokumentation erforderlich sein. Neue Produktionsunternehmen in unterentwickelten Gemeinden können unter strengen gesetzlichen Bedingungen bis zu acht Jahre von der Steuer befreit werden; die Befreiung ist auf 200.000 EUR begrenzt. Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen und Entlastungen nach Doppelbesteuerungsabkommen müssen durch passende Unterlagen belegt werden. Steuersätze, Abgabefristen und Grundsteuerregeln können sich ändern. Prüfe deshalb für den jeweiligen Steuerzeitraum das geltende Recht und die aktuellen Anweisungen der zuständigen Stelle.
Steuern in Montenegro
Das Steuersystem Montenegros umfasst staatliche und kommunale Steuern auf Einkommen, Gewinne, Verbrauch, Vermögen, Eigentumsübertragungen, Einfuhren und bestimmte Waren. Zu den wichtigsten Steuern gehören Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer (PDV), Grundsteuer, Immobilienübertragungssteuer, Verbrauchsteuern und Quellensteuer. Steuerregistrierung, Erklärungen, Zahlungen, Erstattungen, Prüfungen und Rechtsbehelfe folgen geregelten Verwaltungsverfahren.
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