Die letzte amtliche landesweite Religionszählung, die Menschen ab fünf Jahren erfasste, fand 2005 statt. Sie ergab 58,5 Prozent Katholiken, 21,6 Prozent Evangelikale, 1,6 Prozent Mährische, 0,9 Prozent Zeugen Jehovas, 1,6 Prozent Anhänger anderer Religionen und 15,7 Prozent ohne Religion. Die Zählung erfasste 199 jüdische und 321 muslimische Personen. Eine Umfrage von CID-Gallup aus dem Jahr 2022 nannte 41 Prozent Katholiken und 38 Prozent Evangelikale, ist aber keine amtliche Bevölkerungsstatistik. Eine Selbstauskunft der FIENIC von 2024 führte 147 Organisationen und mehr als 4.360 evangelikale Kirchen auf; diese Zahlen wurden jedoch nicht unabhängig überprüft. Katholische Gemeinden verfügen über eine landesweite diözesane Struktur. Zu den evangelikalen Gemeinschaften gehören Pfingstkirchen sowie baptistische, lutherische und weitere Konfessionen; sie sind stärker zersplittert. Die Mährische Kirche hat an der Karibikküste Nicaraguas eine besondere historische und regionale Bedeutung. In der ehemaligen RAAN ergab die Zählung von 2005 38,0 Prozent Katholiken, 22,9 Prozent Evangelikale, 22,7 Prozent Mährische und 12,3 Prozent ohne Religion. In der ehemaligen RAAS waren es 52,7 Prozent Katholiken, 23,0 Prozent Evangelikale, 3,4 Prozent Mährische und 14,7 Prozent ohne Religion. Indigene und afrostämmige Gemeinschaften an der Karibikküste pflegen ebenfalls religiöse Strukturen und Praktiken. Aktuelle gesonderte amtliche Statistiken zu nichtchristlichen Glaubenssystemen liegen jedoch nicht vor. Die Verfassung von 2025 bezeichnet Nicaragua als säkularen Staat und schützt die Religionsfreiheit einschließlich ihrer öffentlichen und privaten Ausübung. Die Religionszugehörigkeit ist freiwillig; Menschen müssen ihre Überzeugungen grundsätzlich nicht offenlegen. Staatliche Schulen bieten säkularen Unterricht statt verpflichtender konfessioneller Unterweisung. Private religiöse Schulen können im Rahmen ihres eigenen Schulangebots religiöse Lehre als außerunterrichtliche Aktivität anbieten; dabei gelten ihre eigenen Schulregeln und Gebühren. Die MINED-Aktivitäten zu Fastenzeit und Karwoche im Jahr 2026 wurden als künstlerische, kulturelle und traditionelle Programme und nicht als konfessioneller Unterricht dargestellt. Religiöse Organisationen können sich nach Ley 1115 als gemeinnützige Organisationen registrieren lassen. Die Registrierung schafft eine formelle juristische Person, ist aber keine Voraussetzung für den persönlichen Glauben oder gewöhnliche Gottesdienste. Ley 1212, 2024 verabschiedet, weitete die frühere staatliche Kontrolle gemeinnütziger Tätigkeiten aus. Dazu gehören vorherige Aufsicht, Überwachung und mögliche Sanktionen durch das Innenministerium. Verfassungstext und praktische Verhältnisse stimmen daher nicht vollständig überein. Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte berichtete, dass zwischen dem 15. Juni 2024 und dem 15. Juni 2025 mindestens 850 religiösen Organisationen die Rechtspersönlichkeit aberkannt wurde, darunter der Mährischen Kirche. Berichte der Zivilgesellschaft zählten seit 2018 mindestens 1.311 betroffene religiöse Organisationen sowie Beschlagnahmungen von Eigentum. Berichtet wurde auch von Überwachung, Druck und Drohungen gegen religiöse Führungspersonen und Laien sowie von der Ausweisung von sieben katholischen Priestern am 8. August 2024. Gründonnerstag und Karfreitag, der 8. Dezember als Fest der Unbefleckten Empfängnis sowie der 25. Dezember als Weihnachten sind nach Artikel 66 des Arbeitsgesetzbuchs gesetzliche bezahlte Feiertage. La Purísima und La Gritería am 7. Dezember sind tief verwurzelte katholische Bräuche; Form und Ablauf der Feiern in der Karwoche, zu Weihnachten und am Tag der Toten variieren je nach Ort und Gemeinschaft. Öffentliche Prozessionen, besonders in der Karwoche 2025, unterlagen Berichten zufolge starken praktischen Einschränkungen. Religiöse Riten wie Taufe, Firmung, Kommunion, kirchliche Trauungen und Beerdigungen werden von Konfessionen oder Gemeinden organisiert. Sie ersetzen keine zivilrechtliche Registrierung. Eine rechtlich anerkannte Ehe wird vor dem zuständigen Familienrichter, Zivil- oder Einzelgericht, einer befugten Notarin oder einem befugten Notar oder einer anerkannten territorialen oder gemeinschaftlichen Autorität eines indigenen oder afrostämmigen Volkes geschlossen und beim Registro del Estado Civil eingetragen. Religiöse Feiern sind freiwillig und kommen zusätzlich hinzu. Eine Geburtseintragung innerhalb von 24 Monaten und die erste Bescheinigung sind kostenlos. Zugang zu Gottesdiensten und Gemeinden hängt von Konfession, Ort und Sprache ab; an der Karibikküste haben Miskitu, Mayangna, Ulwa, Garífuna und Rama amtliche oder gemeinschaftliche Bedeutung. Für Gottesdienste, religiöse Riten oder Gemeindedienste gibt es keinen einheitlichen landesweiten Zeit- oder Gebührentarif: Beiträge und Kosten richten sich nach Konfession, Gemeinde und Ort. Religiöse Gemeinschaften engagieren sich zudem in Dialog, Versöhnung, Friedensarbeit und sozialen Diensten. CEPAD ist ein konfessionsübergreifendes christliches Netzwerk mit rund 70 Konfessionen und Kirchen; CIECA vertritt evangelikale Interessen. Weitere wichtige Akteure sind die katholische Bischofskonferenz Nicaraguas, die Mährische Kirche und evangelikale Verbände. Verlässliche unabhängige Belege für einen landesweiten interreligiösen Rat gibt es nicht; Repression hat den Raum für religiösen Dialog verengt.
Religion in Nicaragua
Nicaragua hat keine Staatsreligion; die Verfassung schützt formell den individuellen und gemeinschaftlichen religiösen Glauben und dessen Ausübung. Katholische, evangelikale und mährische Gemeinschaften sind am sichtbarsten, daneben gibt es kleinere jüdische, muslimische und Zeugen-Jehovas-Gemeinschaften. Religiöse Praxis umfasst Gottesdienste, Gebet, Sakramente, Prozessionen, Wallfahrten, Novenen, Bibelunterricht und Gemeindedienste. Die formellen Garantien bestehen neben einer starken staatlichen Kontrolle und jüngeren Einschränkungen für religiöse Organisationen und öffentliche Glaubensbekundungen.
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