Arbeitgeber in Nordmazedonien

Ein Arbeitgeber in Nordmazedonien ist eine natürliche oder juristische Person, eine öffentliche Stelle, ein öffentliches Unternehmen, eine Institution, ein Fonds, eine ausländische Niederlassung oder eine diplomatische beziehungsweise konsularische Vertretung, die Arbeitskräfte einstellt und deren Arbeit anleitet. Der Arbeitgeber organisiert Einstellung, schriftliche Verträge, Anmeldung, Entgelt, Arbeitszeit, Gleichbehandlung, sichere Bedingungen und vorgeschriebene Aufzeichnungen. Die Arbeitsagentur, Staatliche Arbeitsinspektion, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen übernehmen weitere Aufgaben; für die eigenen Pflichten bleibt der Arbeitgeber verantwortlich. Die wichtigsten Regeln stehen im Arbeits-, Arbeitsschutz-, Beschäftigungsanmeldungs-, Mindestlohn- und Arbeitsstreitbeilegungsrecht.

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