Nordmazedonien verfügt über ein etabliertes, aber fragmentiertes Mediensystem. Die Agentur für Audio- und audiovisuelle Mediendienste (AVMU) reguliert audiovisuelle Medien, führt Register, erteilt Sendelizenzen und Bescheinigungen, überwacht Programme, führt öffentliche Konsultationen durch und kann bei wiederholten Verstößen Verwarnungen aussprechen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Das Ministerium für digitale Transformation gestaltet Medien- und Digitalpolitik sowie den Rechtsrahmen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk MRT betreibt MRT 1, MRT 2, MRT sat, MRT Sobraniski und mazedonische Radiodienste. Seine Planung für 2026 umfasst Fernsehinhalte auf Mazedonisch und Albanisch, Sport, Dokumentationen, Inhalte für Gemeinschaften und Kinderprogramme sowie Radioprogramme auf Mazedonisch, Albanisch, Türkisch und weiteren Minderheitensprachen. Für 2024 meldete MRT Einnahmen von rund 1.365,55 Millionen MKD und Ausgaben von 1.266,52 Millionen MKD. Gesetzliche Finanzierungsmechanismen beseitigen Bedenken hinsichtlich finanzieller und redaktioneller Unabhängigkeit nicht. Der Internetzugang ist weit verbreitet: 2024 hatten 90,8 % der Haushalte einen Internetzugang, und 91,2 % der 15- bis 74-Jährigen nutzten das Internet. Laut einer Umfrage der AVMU, die vom 27. Dezember 2025 bis zum 25. Januar 2026 durchgeführt wurde, waren Fernsehen und soziale Medien zentrale tägliche Informationsquellen. Onlineportale bildeten eine dritte wichtige Quelle; Radio und Printmedien waren weniger bedeutsam. Das Vertrauen in Nachrichten aus sozialen Medien war gering, und ein erheblicher Anteil der Befragten vertraute keiner Medienquelle. Fernseh- und Radioanbieter benötigen eine Lizenz der AVMU, die in der Regel für neun Jahre erteilt wird. Zum Sektor gehörten 89 Rundfunkanbieter: 34 Fernseh- und 55 Radioanbieter, darunter nationale, regionale und lokale Dienste, MRT-Angebote, kommerzielle Sender und nichtkommerzielle Radios. Das Lizenzverfahren umfasst technische, räumliche, finanzielle und personelle Anforderungen. Die genauen Kosten hängen vom Verfahren und Anbieter ab. Die AVMU beaufsichtigt außerdem Werbung, Sponsoring, Produktplatzierung, Programmauflagen und Jugendschutz. Printmedien sind weiterhin verfügbar, spielen im Alltag aber eine geringere Rolle als Fernsehen und Online-Nachrichten. Die AVMU führt Informationen über registrierte Printverlage und überwacht unter anderem Jugendschutz, redaktionelle Verantwortung, Impressumsangaben sowie Veröffentlichungs- und Eigentumsinformationen. Onlineverlage können im Register der Online-Medienverlage und Internetportale eingetragen werden. Das Register erfasst Name und Anschrift des Verlags, verantwortliche Person, URL, Domain, Eigentum, Redaktion und wirtschaftliche Angaben. Das Register vom 11. Juni 2026 enthielt 11 Einträge. Für den Zugang zu bestimmten privilegierten Medienorten können eine juristische Person, ein lokaler Sitz, eine nationale Domain und mindestens zwei Beschäftigte erforderlich sein. Eine einheitliche staatliche Mediengebühr ist nicht belegt; Registrierungs- und Betriebskosten richten sich nach Dienst und Anbieter. Kabel-, IPTV-, digitales terrestrisches und Satellitenfernsehen übertragen in- und ausländische Programme weiter. Dafür benötigen Anbieter die einschlägige Bescheinigung der AVMU, müssen die Weiterverbreitungsrechte vorab sichern und dürfen nur eingetragene Programmpakete verbreiten. Die Regeln betreffen Jugendschutz, Pornografie, Lizenzgebiet und Sprache. Ist ein Programm nicht in seiner Originalsprache, können Untertitel auf Mazedonisch oder in der Sprache von mindestens 20 % der Bevölkerung vorgeschrieben sein. Werbung und Teleshopping sind davon ausgenommen. Abonnementpreise hängen vom kommerziellen Programmpaket, Internetanbieter und den Rechtevereinbarungen ab. Bei Video-on-Demand können Nutzerinnen und Nutzer Programme aus einem Katalog zu einem selbst gewählten Zeitpunkt abrufen. Anbieter brauchen eine Bescheinigung der AVMU; am 3. Februar 2026 enthielt das Register vier Unternehmen. Anbieter müssen Regeln zu Rechten, Verfügbarkeitszeiträumen, Jugendschutz und europäischen Werken beachten. Mindestens 30 % der europäischen Werke müssen angemessen hervorgehoben werden. Die Anforderungen an Barrierefreiheit steigen schrittweise: Im ersten Jahr müssen 2 % eines Video-on-Demand-Katalogs barrierefrei zugängliche Inhalte umfassen; danach erhöht sich der Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte. Preise, Kataloge und Verfügbarkeit unterscheiden sich je nach Plattform und Lizenzgebiet. Die verfügbare Recherche weist kein direktes lokales Gegenstück zu Netflix oder YouTube aus. Die AVMU reguliert nicht sämtliche Aktivitäten in sozialen Medien. Ihre Vorschriften können für Video-Sharing-Plattformen und für Influencer, Vlogger, Content-Erstellerinnen und Content-Ersteller sowie YouTuber gelten, die als Video-on-Demand-Anbieter tätig sind. Eine Registrierung ist erforderlich, wenn die betreffende Person mehr als 10.000 Follower oder Abonnenten hat, einen wirtschaftlichen Vorteil erhält, in den vorangegangenen zwölf Monaten mindestens 24 audiovisuelle Werke veröffentlicht hat, sich an die Allgemeinheit richtet und redaktionelle Verantwortung trägt. Die Regeln umfassen Jugendschutz, Schutz personenbezogener Daten, Werbung und Produktplatzierung sowie berufliche Grundsätze. Die Recherche belegt weder eine einheitliche Gebühr noch eine allgemeine Antragsfrist; die Einhaltung bleibt daher eine laufende Pflicht. Journalistinnen und Journalisten brauchen den geprüften Quellen zufolge im Allgemeinen keine Berufszulassung. Zugang erfolgt meist durch eine Beschäftigung bei einem Medienunternehmen, über redaktionelle und Impressumspflichten oder durch eine Akkreditierung der Veranstalter. Die staatliche Nachrichtenagentur MIA beschäftigt etwa 70 Reporterinnen und Reporter sowie 30 Korrespondentinnen und Korrespondenten und veröffentlicht täglich ungefähr 300 bis 350 Artikel auf Mazedonisch, Albanisch und Englisch. Der Ethikkodex des Journalistenverbands ZNM und sein Ehrengericht dienen der Selbstregulierung; jede Person kann eine Ethikbeschwerde einreichen. Medienarbeit kann von politischer Polarisierung, Eigentumsverhältnissen und politischen Verbindungen, schlechten Arbeitsbedingungen, Bedrohungen, Onlinebelästigung, strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung und Selbstzensur geprägt sein. Meinungs- und Medienfreiheit sind verfassungsrechtlich geschützt. Maßgeblich sind das Mediengesetz, das Gesetz über Audio- und audiovisuelle Mediendienste sowie deren Änderungen. Wer von unwahren, unzutreffenden, falschen oder einseitigen Informationen betroffen ist, kann Anspruch auf eine Gegendarstellung oder Richtigstellung haben. Das Gesetz über den freien Zugang zu öffentlichen Informationen ermöglicht mündliche, schriftliche oder elektronische Anfragen ohne Angabe eines Grundes. Anfragen sind grundsätzlich kostenlos; möglich sind lediglich Materialkosten. Beschwerden zum Informationszugang können bei der Agentur für den Schutz des Rechts auf freien Zugang zu öffentlichen Informationen (ASPI) eingereicht werden. Die Agentur für den Schutz personenbezogener Daten (AZLP), die AVMU, Gerichte und die Staatsanwaltschaft behandeln unterschiedliche Rechte und Verstöße. Schutz journalistischer Quellen, Privatsphäre, Urheberrecht, Hassrede und Jugendschutz können Veröffentlichungen ebenfalls betreffen. Nationale Fernsehsender und Video-on-Demand-Dienste müssen Programme schrittweise barrierefrei zugänglich machen, etwa durch Untertitel, Gebärdensprache, Audiodeskription und Textbeschreibung. Im ersten Jahr musste das nationale Fernsehen mindestens einmal wöchentlich eine barrierefreie Sendung anbieten. Anbieter reichen bis zum 31. Dezember des Vorjahres einen jährlichen Aktionsplan zur Barrierefreiheit ein. Informationen und Beschwerden können an dostapnost@avmu.mk gesendet werden. Während Wahlen brauchen MRT und landesweit sendende Fernsehprogramme mit bezahlter politischer Werbung täglich mindestens eine barrierefrei zugängliche Nachrichtensendung und wöchentlich ein barrierefreies wahlbezogenes Format. Die Sendungen müssen zwischen 16:00 und 24:00 Uhr ausgestrahlt werden. Beteiligung ist über öffentliche AVMU-Sitzungen, Anhörungen, Registerkonsultationen und Konsultationen zu Entwürfen von Regelwerken möglich; Kontakt: contact@avmu.mk. Das 2017 gegründete Netzwerk für Medienkompetenz umfasst 37 Organisationen, darunter Ministerien, die Filmagentur, AZLP, Rundfunkanbieter und zivilgesellschaftliche Organisationen, und nimmt neue Mitglieder auf. Medienkompetenz ist in der Grundbildung auf Mazedonisch, Albanisch, Türkisch, Serbisch und Bosnisch als eigenes Fach oder integriertes Thema vertreten. Die Nationale Jugendstrategie 2023–2027 nennt Medien- und digitale Kompetenz, Desinformation und Lehrkräftefortbildung. Sie setzt für die Fortbildung ein Ziel von 200 Lehrkräften und ein Spendenbudget von 800.000 MKD an; die vollständige Umsetzung wurde nicht bestätigt. MRT veröffentlicht außerdem öffentliche Aufrufe für Programmideen und Koproduktionen. Das Ehrengericht des ZNM bearbeitet Ethikbeschwerden, ASPI Beschwerden zum Zugang zu öffentlichen Informationen und die AVMU Beschwerden, Gegendarstellungen, Richtigstellungen und Barrierefreiheitsverfahren. Ein Verhaltenskodex für den Onlinebereich bei Wahlen und Referenden von 2023 ist freiwillig und ethisch ausgerichtet; er ist nicht mit staatlichen Sanktionen gleichzusetzen.
Medien in Nordmazedonien
Zu den Medien in Nordmazedonien zählen Fernsehen, Radio, Printmedien, Online-Nachrichtenportale, Streamingdienste und Inhalte sozialer Medien. Fernsehen und soziale Medien sind wichtige tägliche Informationsquellen; Onlineportale ergänzen sie als weiterer wesentlicher Teil der öffentlichen Information. Der Sektor umfasst öffentliche und kommerzielle Anbieter und wird von der Agentur für Audio- und audiovisuelle Mediendienste (AVMU) reguliert. Hinzu kommen Regeln zu Rechten, Jugendschutz und Medienkompetenz.
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