Arbeitslosigkeit in Paraguay

Arbeitslosigkeit in Paraguay wird danach gemessen, ob eine Person keine Arbeit hat, arbeiten kann und aktiv nach Arbeit gesucht hat. Mit Stand September 2026 gibt es in Paraguay weder eine beschlossene allgemeine Arbeitslosenversicherung noch eine laufende Arbeitslosen-Geldleistung. Finanzieller Schutz ergibt sich daher hauptsächlich aus Entlassungsentschädigung, begrenztem IPS-Krankenschutz nach einer Entlassung und öffentlichen Arbeitsvermittlungsdiensten.

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