Zivilrecht in Papua-Neuguinea

Das Zivilrecht in Papua-Neuguinea regelt private Rechtsbeziehungen zwischen Menschen und Organisationen, darunter Verträge, Eigentum, Familienangelegenheiten, Erbschaft und Haftung. Papua-Neuguinea hat kein eigenständiges Zivilgesetzbuch: Verfassung, Gesetze, untergeordnete Rechtsvorschriften, Common Law, Billigkeitsrecht und Gewohnheitsrecht wirken im Rahmen des Underlying Law zusammen. Formelle Gerichte und Register bestehen neben gewohnheitsrechtlichen Verfahren wie Village Courts und Landmediation.

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