Die Republik Kongo, auch Kongo-Brazzaville genannt, ist nicht mit der Demokratischen Republik Kongo zu verwechseln. Etwa 65 Prozent ihres Gebiets gehören zum Regenwald des Kongobeckens. Weitere Naturräume sind Savannen, überschwemmte Wälder, Flüsse, Torfgebiete, die Atlantikküste, Mangroven, Lagunen und marine Feuchtgebiete. Das Torfgebiet der Cuvette Centrale erstreckt sich über beide kongolesischen Staaten. Die kongolesischen Standorte umfassen Lac Télé und Grands Affluents; ihre grenzüberschreitende Lage ändert nichts am nationalen Bezugsrahmen dieses Textes. Das Land verfügt über ein etabliertes Schutzgebietssystem, das rund 13,2 Prozent seines Gebiets umfasst. Dazu zählen vier Nationalparks, vier Wildreservate, zwei Jagdgebiete, zwei Gorillaschutzgebiete, ein Schimpansenschutzgebiet, ein Biosphärenreservat, ein kommunales Reservat und ein Waldreservat. Zu den großen Schutzgebieten gehören Nouabalé-Ndoki, Odzala-Kokoua, Conkouati-Douli und Ntokou-Pikounda sowie Lac Télé, Lesio-Louna, Lossi, Tchimpounga und Dimonika. Die UNESCO erkennt den kongolesischen Teil des Trinationalen Sangha-Schutzgebiets und das Waldmassiv von Odzala-Kokoua an; die Ramsar-Anerkennung gilt 14 Feuchtgebieten. Diese Auszeichnungen führen weder zu einheitlichen Verwaltungsregeln noch zu uneingeschränktem Zugang. Odzala-Kokoua umfasst Übergänge zwischen Wald und Savanne, Marantaceae-Wald, Waldlichtungen und das Wassereinzugsgebiet des Mambili. Sangha umfasst immergrüne und laubabwerfende Wälder, Sumpf- und zeitweise überschwemmte Wälder, Lichtungen und Flusssysteme. Conkouati-Douli vereint marine und kontinentale Feuchtgebiete, Mangroven, Lagunen, Seen, Sümpfe und Küstenräume. Typische Arten sind Waldelefanten, Westliche Flachlandgorillas, Schimpansen, Bongos, Sitatungas, Waldbüffel, Flusspferde, Krokodile, Leoparden, Schuppentiere, Feuchtgebietsvögel, Süßwasserfische und Meeresschildkröten. Die UNESCO-Inventare für Odzala verzeichnen mindestens 120 Säugetierarten, 17 Primatenarten und 463 Vogelarten. Das Ministerium für Forstwirtschaft, seine Direktion für Wildtiere und Schutzgebiete sowie die Kongolesische Agentur für Wildtiere und Schutzgebiete verwalten verschiedene Teile dieses Systems. Die Agentur, bekannt als ACFAP, wurde durch Gesetz Nr. 34-2012 eingerichtet. Ein Konservator verwaltet jeweils ein bestimmtes Schutzgebiet, häufig gemeinsam mit Naturschutzpartnern oder über eine Mitverwaltung. Die Umsetzung unterscheidet sich nach Standort; eine nationale Regel sagt daher allein nichts über die aktuellen Zugangsbedingungen in einem bestimmten Park aus. Die Waldnutzung richtet sich nach dem Waldgesetz von 2020, das zwischen dauerhaftem und nicht dauerhaftem Waldgebiet unterscheidet. Konzessionen, Bewirtschaftungspläne, legale Holzproduktion, Zertifizierung, Wiederaufforstung, Kohlenstoffprojekte und Nicht-Holz-Waldprodukte unterliegen unterschiedlichen Regeln. Gewohnheitsmäßige Nutzungsrechte können lokalen Zugang oder Sammlung für häusliche und traditionelle Zwecke umfassen, vorbehaltlich der Gesetze, Zonierung, Konzessionsbedingungen und Regeln für Schutzgebiete. Jagd, Besitz und Handel mit Wildtieren sind durch das Gesetz von 2008 über Wildtiere und Schutzgebiete geregelt, auch wenn einige Durchführungsvorschriften noch fehlen. Feuchtgebiete ermöglichen Fischerei, Subsistenzlandwirtschaft, Transport, Jagd, Sammlung von Heil- und Rohstoffen, Sand- oder Lehmabbau und Palmweinherstellung. Am Lac Télé beeinflussen gewohnheitsrechtliche Autoritäten teilweise den Zugang. Das Gesetz über indigene Bevölkerungsgruppen, Gesetz Nr. 5-2011, erkennt kollektive und individuelle Rechte in Bezug auf traditionell besiedelte oder genutzte Gebiete und Ressourcen an, darunter Subsistenz, Pharmakopöe und Arbeit. Für Maßnahmen oder Projekte, die diese Rechte direkt oder indirekt betreffen, ist eine Konsultation erforderlich. Der praktische Zugang und die Umsetzung variieren jedoch. Es gibt keinen einzigen landesweiten Dienst für den Zugang zur Natur oder ihre Nutzung. Besuche in Parks, Wildtierbeobachtung, Forschung, Filmaufnahmen, Jagd, Fischerei, Holzeinschlag und das Sammeln von Nicht-Holz-Waldprodukten können unterschiedliche Genehmigungen oder Erlaubnisse durch den zuständigen Konservator, ACFAP, das Ministerium, einen Konzessionsinhaber, eine Gemeinschaftsbehörde oder eine gewohnheitsrechtliche Autorität erfordern. Gebühren, Jahreszeiten, Transport, Vorlaufzeiten und Betriebsbedingungen hängen vom Standort ab. Ökotourismus und Wildtierbeobachtung sind vor allem in Odzala-Kokoua, Nouabalé-Ndoki und Conkouati-Douli etabliert. Der abgelegene und saisonale Zugang hängt dort häufig von einem Anbieter, Paket und einer Genehmigung ab. Zu den Belastungen zählen Wilderei und Elfenbeinschmuggel, illegaler Wildtierhandel, Zerschneidung von Lebensräumen, Straßen, Holzeinschlag und Bergbau, invasive Wasserpflanzen, Buschbrände, zunehmender Brandrodungsfeldbau, das Sammeln von Schildkröteneiern, Quecksilberverschmutzung, veränderte Wasserflüsse und Klimawandel. Überschwemmungen, Überflutung, Fluss- und Küstenerosion, Veränderungen der Küstenlinie, Konflikte mit Wildtieren und Zoonosen sind naturbezogene Gefahren. Allgemeine Notfallhilfe fällt in den Zuständigkeitsbereich von Katastrophenschutzdiensten. Eine landesweit nachgewiesene formelle Entsprechung für Naturbildung gibt es nicht. Parks, Ranger- und USLAB-Ausbildung, Naturschutzforschung, Informationssysteme von ACFAP, Gemeinschaftsarbeit und Partnerprogramme bieten jedoch formelle, nichtformelle oder informelle Alternativen. Konflikte betreffen häufig Naturschutzbeschränkungen, traditionelle Jagd und Fischerei, Lebensgrundlagen indigener Bevölkerungsgruppen und lokaler Gemeinschaften, Holzeinschlag oder Bergbau, Infrastruktur, Einnahmen aus Wilderei, Tourismuseinnahmen und grenzüberschreitende Abstimmung.
Natur in der Republik Kongo
Die Republik Kongo umfasst ausgedehnte Regenwälder, Savannen-Wald-Mosaike, Feuchtgebiete, Torfgebiete, Flüsse, Mangroven und Küstenlagunen. Schutzgebiete bedecken etwa 13,2 Prozent des Landes und umfassen Nationalparks, Wildreservate, Schutzgebiete und kommunale Reservate. Wälder, Wildtiere und Feuchtgebiete sichern Lebensgrundlagen; Zugang und Nutzung richten sich jedoch nach Gesetzen, Zonierung, Genehmigungen und örtlichen Behörden.
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