Samoas Wahlrahmen beruht auf der Constitution of the Independent State of Samoa 1960, dem Electoral Commission Act 2019, Electoral Act 2019 und Electoral Constituencies Act 2019. Das Office of the Electoral Commission (Wahlkommission, OEC) unter Leitung des Electoral Commissioner verwaltet Wählerregistrierung, Wählerverzeichnis, Kandidaten- und Parteienregistrierung, Abstimmung und Auszählung. Samoa hat 51 Einerwahlkreise und ein Mehrheitswahlsystem: Der Kandidat mit mehr Stimmen als jeder andere Kandidat gewinnt den Wahlkreis. Parteien und unabhängige Kandidaten können um Parlamentssitze antreten. Das Staatsoberhaupt wird nicht direkt vom Volk gewählt; das Parlament bestimmt die Regierungsbildung. Artikel 44 der Verfassung sieht eine Mindestvertretung von 10 % Frauen im Parlament vor; werden diese Schwelle durch direkt gewählte Frauen nicht erreicht, kommen nach dem Verfassungsmechanismus weitere weibliche Mitglieder hinzu. Wahlberechtigte müssen grundsätzlich mindestens 21 Jahre alt, samoanische Staatsangehörige und in einem Wahlkreis registriert sein. Normalerweise richtet sich die Registrierung nach Wohnsitz in einem Dorf oder Wahlkreis. Inhaber eines registrierten Matai-Titels, eines samoanischen Häuptlingstitels, können sich an ihrem Wohnort oder im mit dem Titel verbundenen Dorf registrieren. Das OEC akzeptiert Online- oder persönliche Registrierung. Online sind gültige E-Mail-Adresse und elektronische Dokumente erforderlich. Das OEC führt keine Gebühr für Wählerregistrierung oder Wahl auf. Von der Registrierung können unter anderem Personen in Gewahrsam nach Mental Health Act 2007, nach Verurteilung inhaftierte Personen und Personen auf der Corrupt Practices List ausgeschlossen sein. Falsche Angaben im Registrierungsverfahren sind strafbar. Wahlberechtigte müssen sich registrieren; Wählen ist verpflichtend. Das OEC ermittelt nicht registrierte Personen und registrierte Wähler, die innerhalb von 12 Monaten nicht gewählt haben. Anerkannte Entschuldigungen können Tod, Abwesenheit aus Samoa, fehlende Wahlberechtigung oder ein anderer triftiger Grund sein. Wer ohne anerkannten Grund nicht wählt, kann eine Strafmitteilung über $100 erhalten; eine zweite Mitteilung kann zu einem Verfahren vor dem District Court führen. Für Kandidaten gelten weitere Voraussetzungen. Grundsätzlich müssen sie mindestens 21 Jahre alt, samoanische Staatsangehörige und registrierte Wähler sein, einen registrierten Matai-Titel für den Zielwahlkreis haben, seit mindestens drei Jahren in Samoa leben und bis zum Nominierungstag mindestens drei Jahre monotaga geleistet haben, den mit dem Matai-Titel verbundenen Dienst. Eine Nominierung benötigt mindestens zwei registrierte Wähler, eidesstattliche Erklärungen von zwei Matai sowie eine Erklärung des Sui o le Nuu oder Sui Tamaitai o le Nuu. Die Nominierungsgebühr beträgt $1,000. Das OEC kann an Gemeindestellen Unterlagen wie MJCA Matai Registration List, MNRE Freehold Folio Registry und eine Erklärung des Dorfvorstehers prüfen. Wähler im Haupt- oder Ergänzungsregister können bei regulärer Abstimmung im zugehörigen Wahlkreis wählen. Registrierte Personen außerhalb ihres Wahlkreises, aber weiterhin in Samoa, können das Sonderwählerverfahren nutzen. Die Wahllokale sind gewöhnlich von 8 bis 15 Uhr geöffnet; am Samstag häufig bis 19 Uhr. Wer sich bei Schließung bereits in der Wahlkabine befindet, darf noch abstimmen. Wähler markieren eine Person auf dem geheimen Stimmzettel, normalerweise mit einem Häkchen. Ein unklarer Eintrag kann den Stimmzettel ungültig machen. Blinde oder leseschwierige Wähler können das gesetzlich erlaubte Assistenzverfahren nutzen. Wahlregeln gewähren Beschäftigten außerdem die notwendige Arbeitsfreistellung zur Stimmabgabe ohne Lohnabzug. Die vorläufige Auszählung beginnt unmittelbar nach Schließung des Wahllokals dort. Wahlhelfer und Wahlbeobachter sortieren Stimmzettel, legen ungültige beiseite, verkünden das Ergebnis des Wahllokals öffentlich und übermitteln es dem Electoral Commissioner. Bei der offiziellen Auszählung werden die Register geprüft, Sonderstimmzettel bearbeitet und Stimmzettel gezählt. Der Commissioner erklärt das Ergebnis, veröffentlicht eine öffentliche Bekanntmachung und berichtet dem Staatsoberhaupt. Bei Gleichstand erfolgt eine Neuauszählung vor einem District-Court-Richter. Eine Wahlanfechtung kann eine Wahl überprüfen lassen; eine Vakanz wird durch Nachwahlen besetzt. Die Parlamentswahl 2025 ist die jüngste in der bereitgestellten Recherche behandelte nationale Wahl; die Nachwahl Vaimauga 3 hatte Vorabstimmung am 29. April 2026, Wahltag am 1. Mai 2026, amtliche Auszählung am 2. Mai 2026 und Rückgabe des writ am 4. Mai 2026.
Wahlen in Samoa
Samoa wählt aus 51 Einerwahlkreisen jeweils ein Parlamentsmitglied. Gewählt ist die Person mit den meisten Stimmen; die Wähler geben daher eine geheime Stimme für einen Parlamentskandidaten ab und wählen das Staatsoberhaupt nicht direkt. Die Registrierung hängt von samoanischer Staatsangehörigkeit, Alter, Wahlkreis und in manchen Fällen Dorf- oder Matai-Titelregistern ab. Für registrierte Wahlberechtigte gilt Wahlpflicht.
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