Das formelle Zivilschutzsystem San Marinos beruht auf nationalen Rechtsvorschriften, darunter Legge 27 gennaio 2006 n. 21, Legge 25 gennaio 2011 n. 5, Decreto Delegato 24 febbraio 2016 n. 18, Decreto Delegato 28 gennaio 2021 n. 9, Legge 2 maggio 2023 n. 75, Decreto Delegato 3 novembre 2023 n. 158 und Decreto Delegato 20 febbraio 2024 n. 32. Das Coordinamento per la Protezione Civile gibt unter dem Vorsitz des Segretario di Stato per il Territorio e l'Ambiente politische und fachliche Leitlinien vor. Der Servizio Protezione Civile (SPC) ist Teil des Dipartimento Territorio e Ambiente. Er erstellt Pläne, koordiniert Einsätze, gibt Warnungen heraus und leitet fachliche Maßnahmen. In einem außergewöhnlichen Notfall kann seine Leitung im gesetzlich vorgesehenen Rahmen verbindliche Anordnungen erlassen, die Unità di Crisi einberufen und private Personen oder Ressourcen einsetzen. Das Coordinamento kann außerdem Güter und Ressourcen beschlagnahmen und Bürger zur Unterstützung bei Notfallarbeiten verpflichten. Castelli und Giunte di Castello leisten örtliche Verwaltungsunterstützung.
Katastrophen in San Marino
San Marino verfügt über ein nationales Zivilschutzsystem für Unwetter, Überschwemmungen, Schnee und Eis, Wind, Brände, Erdrutsche, Erdbeben sowie Schäden an Gebäuden oder wichtigen Versorgungsnetzen. Das System koordiniert Warnungen, Notfalleinsätze, Evakuierungen, Hilfe und Wiederaufbau mit Polizei, Gesundheitsdiensten, Versorgern, öffentlichen Bauämtern, Castelli und Freiwilligen. Besonders relevant sind vor Ort Starkregen, instabile Hänge, Straßensperrungen, Schnee und Eis; Erdbeben treten seltener auf, können aber das gesamte Staatsgebiet betreffen.
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