San Marino verfügt über einen formellen Versicherungsmarkt mit inländischen und ausländischen Anbietern. Laut einem BCSM-Bericht vom März 2026 umfasste der Markt 49 zugelassene Versicherer. Viele Versicherer haben keine örtliche Niederlassung und vertreiben Produkte über zugelassene Versicherungsvermittler. Ausländische Versicherer können ebenfalls ohne örtliche Niederlassung Dienstleistungen anbieten; ihre Zulassung und die Aufsicht im Herkunftsland bleiben dabei relevant. Die Banca Centrale della Repubblica di San Marino (BCSM) ist über ihre Aufsichtskoordination für Zulassung, Register, Informations- und Prüfungsaufsicht, Solvenzaufsicht, Verhaltensaufsicht und Sanktionen zuständig. Das Registro dei Soggetti Autorizzati führt zugelassene Unternehmen auf. Das Registro degli Intermediari Assicurativi e Riassicurativi verzeichnet zugelassene Vermittler, darunter Agenten, Makler und bestimmte Finanzunternehmen. Ein Eintrag in einem ausländischen Register beweist für sich allein nicht, dass ein Anbieter Versicherungen in San Marino vertreiben darf. Der gesetzliche Schutz wird hauptsächlich vom Istituto per la Sicurezza Sociale (ISS) verwaltet, das kein privater Versicherer ist. Seine versicherungsbezogenen Leistungen umfassen Altersrenten, Invalidität, Krankheit, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Familienbeihilfen, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Der Zugang hängt grundsätzlich von Beschäftigungs- oder Selbstständigenstatus, Anmeldung und Zahlung gesetzlicher Beiträge ab. Beitragssätze, Wartezeiten, Anspruchsdauer, Ausnahmen und Leistungen richten sich nach geltendem Recht sowie Status und Einkommen der jeweiligen Person. Arbeitgeber müssen nach Legge 7.2.1939 n. 2 den gesetzlichen Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gewährleisten. Sie müssen Registrierung, Lohn- und Beitragsmeldungen erledigen und ISS einen Arbeitsunfall mit dem vorgeschriebenen Formular innerhalb von zwei Tagen nach Kenntnis melden. Ein tödlicher Unfall ist sofort zu melden. Medizinische Unterlagen und Arbeitgeberangaben unterstützen die Meldung. Eine private Haftpflicht- oder Unfallversicherung kann ergänzen, ersetzt aber das gesetzliche System nicht. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung, örtlich RCA genannt, ist für zugelassene oder auf der Straße genutzte Fahrzeuge nach Legge 31.5.1971 n. 21, geändert unter anderem durch Legge 18.3.2008 n. 48, vorgeschrieben. Halter oder Nutzer müssen den Schutz aufrechterhalten und bei Zulassung und Straßennutzung den vorgeschriebenen Nachweis vorlegen. Mindestdeckung, Sanktionen und Meldefristen richten sich nach geltendem Recht und Vertrag. Vollkasko-, Diebstahl-, Brand- und Pannenhilfe sind freiwillige vertragliche Ergänzungen. Bei grenzüberschreitenden Fahrten sind Geltungsbereich, Schadenvertretung und internationaler Versicherungsnachweis zu prüfen. Private Versicherungsprodukte können Leben, Nichtlebensrisiken, RCA, Feuer, Diebstahl, sonstige Sachschäden, persönliche Haftpflicht, Unfälle, Krankheit, Haushalt, Gebäude, Reisen und Invalidität abdecken. Eine allgemein geltende gesetzliche Pflicht für Hausrat-, Gebäude-, Reise-, private Kranken-, Lebens- oder private Invaliditätsversicherung ist für San Marino nicht belegt. Vermieter, Kreditgeber oder Vertrag können bestimmte Deckungen trotzdem verlangen. Das ist eine vertragliche Anforderung, keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Bei Sachversicherungen sind Eigentümerinteressen am Gebäude, Hausrat des Mieters und Sicherungsinteresse des Kreditgebers zu unterscheiden. Prüfen Sie versichertes Objekt, Versicherungssummen, Unterversicherungsregeln, Selbstbehalt, Ausschlüsse, Grenzen und räumlichen Geltungsbereich. Eine Haushaltspolice kann Feuer, Wasserschäden, Diebstahl, Naturereignisse oder Familienhaftpflicht einschließen; maßgeblich ist der konkrete Wortlaut. Private Kranken-, Unfall-, Lebens- und Invaliditätsversicherungen ergänzen den ISS-Schutz, ersetzen ihn aber nicht. Krankenpolicen können Wartezeiten, Gesundheitsfragen, Ausschlüsse für Vorerkrankungen, Erstattungsregeln, Anbieternetze sowie Grenzen bei Notfällen oder ausländischer Behandlung enthalten. Bei Lebensversicherungen sind Bezugsberechtigte, Laufzeit, Prämienänderungen, Rückkaufswert und Kündigungsregeln wichtig. Ein sinnvoller Abschluss beginnt mit der Bestimmung des Risikos und der Prüfung der BCSM-Register. Bestätigen Sie Zulassung des Versicherers, Status des Vermittlers, erlaubten Geschäftsumfang, Aufsicht im Herkunftsland und Vertriebskanal. Lesen Sie Produktinformationsblatt, gegebenenfalls Lebensversicherungs-Informationsblatt, Vertragsbedingungen und Versicherungsschein. Vergleichen Sie Prämie, Steuern, Gebühren, Vermittlervergütung, Ratenkosten, Deckung, Selbstbehalt, Ausschlüsse, Laufzeit, Zahlungsweise, Verlängerung und Kündigungsbedingungen. Machen Sie vollständige und richtige Angaben zum Risiko. Bewahren Sie Angebot, angenommene Anmeldung, Police, Versicherungsnachweis und Zahlungsbelege auf. Ein Angebot oder eine mündliche Zusage schafft keinen Schutz, sofern der Versicherer das Risiko nicht angenommen hat und die Versicherungsperiode nicht begonnen hat. Der Versicherungsnehmer muss Prämien zahlen und Melde-, Mitwirkungs-, Schadenminderungs- und Schadenfristen einhalten. Ein Verstoß, verspätete Zahlung oder Ausschluss kann die Leistung mindern oder ausschließen. Melden Sie einen Schaden gemäß Vertrag unverzüglich beim Versicherer oder Hilfsdienst. Bei einem Fahrzeugschaden dokumentieren Sie Unfall- und Polizeidaten, Beteiligte, Fotos, Zeugen und internationale Dokumente. Bei Personen- oder Sachschäden bewahren Sie Rechnungen, medizinische Unterlagen, Gutachten sowie Eigentums- oder Schadennachweise auf. Erkennen Sie keine Haftung an und akzeptieren Sie keine Einigung, bevor Deckung und Folgen geprüft wurden. Der Versicherer prüft Deckung, Ursache, Ausschlüsse und Schadenshöhe und sollte eine begründete schriftliche Entscheidung mitteilen. Eine Beschwerde beginnt gewöhnlich beim Versicherer oder Vermittler über den in der Police genannten Kanal. Die BCSM nimmt Beschwerden von Kunden oder Verbraucherverbänden und Meldungen über beaufsichtigte Versicherer und Vermittler entgegen. Die BCSM-Aufsicht entscheidet nicht automatisch über einen privaten Anspruch und ordnet keine Zahlung an. Vertragsmäßige Streitverfahren, Gerichte San Marinos und bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen gegebenenfalls die zuständige Aufsicht und das Beschwerdeverfahren im Herkunftsland können ebenfalls relevant sein. In San Marino scheint es keine eigene kommunale Versicherungsstelle zu geben; ISS, gesetzlicher Schutz bei Arbeitsunfällen, RCA und der BCSM-beaufsichtigte Privatmarkt übernehmen die einschlägigen Aufgaben. Änderung oder Beendigung einer Police richten sich nach Vertragsbedingungen und geltendem Recht. Prüfen Sie Kündigungsfrist, Laufzeit, automatische Verlängerung, Prämienänderungen, Zahlungsverzug und besondere Kündigungsrechte. Sorgen Sie vor Kündigung der alten Police für die Annahme und den Beginn des Ersatzschutzes. Lassen Sie RCA nicht auslaufen, solange für das Fahrzeug die Versicherungspflicht gilt. Vergleichen Sie beim Wechsel Geltungsbereich, Wartezeiten, Ausschlüsse, frühere Schäden, Schadenfreiheits- oder Schadenhistorie und Übertragung relevanter Daten. Kündigen Sie schriftlich und bewahren Sie Zustellnachweis und Bestätigung auf. Private Prämien hängen von Risiko, Deckung, Selbstbehalt, Alter, Gesundheit, Fahrzeug, Schadenhistorie und Geltungsbereich ab; ISS-Beiträge richten sich nach gesetzlichem Status und Einkommen.
Versicherungen in San Marino
Versicherungen in San Marino verbinden den gesetzlichen Schutz durch das Istituto per la Sicurezza Sociale (ISS) mit privater Absicherung für Fahrzeuge, Eigentum, Haftpflicht, Gesundheit, Unfälle, Leben, Invalidität und Reisen. Der Markt ist klein und grenzüberschreitend: Die Banca Centrale della Repubblica di San Marino (BCSM) beaufsichtigt zugelassene Versicherer und Vermittler; viele Versicherer vertreiben ihre Produkte ohne örtliche Niederlassung über zugelassene Vermittler. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung (RCA) ist für auf der Straße genutzte Fahrzeuge vorgeschrieben; die meisten anderen privaten Versicherungen hängen vom Vertrag, Kreditgeber oder Vermieter ab und sind nicht allgemein gesetzlich verpflichtend. Versicherungsschutz beginnt erst nach Annahme und zum Versicherungsbeginn, nicht schon mit einem Angebot oder einer mündlichen Zusage.
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