Einwanderungsrecht in Schweiz

Das Einwanderungsrecht in der Schweiz regelt Einreise, Aufenthalt, Arbeit und Familiennachzug von Personen ohne Schweizer Bürgerrecht. Die Voraussetzungen unterscheiden sich besonders nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszweck und persönlicher Situation. Zuständig sind je nach Frage Bundesstellen, kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden sowie Schweizer Vertretungen im Ausland.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

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