Bewilligungsantrag für die erste Stelle nach dem Studium in der Schweiz

Der Antrag auf eine Arbeitsbewilligung für Absolventinnen und Absolventen richtet sich nach Staatsangehörigkeit, bestehendem Aufenthaltsstatus und der konkreten ersten Stelle in der Schweiz. Je nach Verfahren reicht die betroffene Person oder das Unternehmen die erforderlichen Angaben bei der zuständigen kantonalen Stelle ein. Der Arbeitsbeginn sollte erst erfolgen, wenn die vorgeschriebenen Antrags-, Melde- oder Bewilligungsschritte abgeschlossen sind.

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