Ausländische Absolventinnen und Absolventen in der Schweiz sollten ihren Aufenthaltsstatus vor der Arbeitsaufnahme prüfen. Massgebend sind die persönliche Ausgangslage und die Anforderungen für die konkrete Stelle. Für den Bewilligungswechsel zum Stellenantritt können Angaben zum Studienabschluss, zum Arbeitsverhältnis und zur bisherigen Bewilligung benötigt werden. Welche Unterlagen einzureichen sind und wer den Antrag stellt, bestimmt das anwendbare Verfahren. Das Unternehmen kann dabei Verfahrensschritte übernehmen müssen oder Unterlagen zum Arbeitsverhältnis bereitstellen. Wohn- und Arbeitskanton können für die Zuständigkeit eine Rolle spielen. Der geplante Arbeitsbeginn sollte deshalb mit dem behördlichen Verfahren abgestimmt werden. Ein unterzeichneter Arbeitsvertrag ersetzt eine erforderliche Bewilligung oder Meldung nicht. Auch ein noch gültiger Studierendenausweis belegt nicht, dass die neue Erwerbstätigkeit zulässig ist. Verbindliche Auskunft zum Statuswechsel erteilt die zuständige kantonale Migrations- oder Arbeitsmarktbehörde für den konkreten Fall.
Statuswechsel zur ersten Erwerbstätigkeit nach dem Studium in der Schweiz
Beim Statuswechsel von Studium zu Arbeit ist zu klären, ob der bisherige Aufenthaltsstatus die geplante Erwerbstätigkeit nach dem Abschluss abdeckt. Eine Studienbewilligung berechtigt nicht automatisch zu jedem Stellenantritt nach dem Studium. Das erforderliche Verfahren hängt insbesondere von Staatsangehörigkeit, bestehender Bewilligung, Stelle und kantonaler Zuständigkeit ab.
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