Arbeitsbewilligung für die erste Stelle nach dem Studium in der Schweiz

Ob Studienabsolventinnen und Studienabsolventen für die erste Stelle eine Arbeitsbewilligung benötigen, hängt insbesondere von Staatsangehörigkeit, bestehendem Aufenthaltsstatus und konkretem Arbeitsverhältnis ab. Ein Schweizer Hochschulabschluss erlaubt die Arbeitsaufnahme nicht in jedem Fall ohne weitere Melde-, Antrags- oder Bewilligungsschritte. Zuständig ist die kantonale Stelle am massgebenden Arbeits- oder Aufenthaltsort.

Statuswechsel

Beim Statuswechsel von Studium zu Arbeit ist zu klären, ob der bisherige Aufenthaltsstatus die geplante Erwerbstätigkeit nach dem Abschluss abdeckt. Eine Studienbewilligung berechtigt nicht automatisch zu jedem Stellenantritt nach dem Studium. Das erforderliche Verfahren hängt insbesondere von Staatsangehörigkeit, bestehender Bewilligung, Stelle und kantonaler Zuständigkeit ab.

Bewilligungsantrag

Der Antrag auf eine Arbeitsbewilligung für Absolventinnen und Absolventen richtet sich nach Staatsangehörigkeit, bestehendem Aufenthaltsstatus und der konkreten ersten Stelle in der Schweiz. Je nach Verfahren reicht die betroffene Person oder das Unternehmen die erforderlichen Angaben bei der zuständigen kantonalen Stelle ein. Der Arbeitsbeginn sollte erst erfolgen, wenn die vorgeschriebenen Antrags-, Melde- oder Bewilligungsschritte abgeschlossen sind.

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