Stellensuchfrist für Drittstaatsangehörige nach dem Studium in der Schweiz

Drittstaatsangehörige können nach einem erfolgreichen Abschluss an einer Schweizer Hochschule für sechs Monate zur Stellensuche in der Schweiz zugelassen werden. Dieser Aufenthalt nach dem Studium dient der Suche nach einer Erwerbstätigkeit, die zur erworbenen Qualifikation passt. Die zuständige kantonale Behörde entscheidet über die Aufenthaltsregelung und die dafür verlangten Nachweise.

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