Ein Empfehlungsschreiben für die Hochschule wird häufig von einer Person aus dem bisherigen akademischen Umfeld verfasst. Für eine akademische Referenz zur Bewerbung eignet sich jemand, der Studienleistungen, Arbeitsweise oder fachliches Potenzial konkret einschätzen kann. Die Referenzperson sollte frühzeitig angefragt und über das gewählte Programm sowie die verlangten Inhalte informiert werden. Manche Hochschulen erwarten eine institutionelle E-Mail-Adresse der referenzgebenden Person. Das Schreiben kann direkt und vertraulich über ein Bewerbungsportal oder einen von der Hochschule versandten Link eingereicht werden. In solchen Verfahren lädt die bewerbende Person das Dokument nicht selbst hoch. Verlangt ein Programm ein Gutachten für die Masterbewerbung, sind die dort genannten Fragen, Formate und Einreichungsschritte massgebend. Die bewerbende Person sollte im Portal prüfen, ob die Referenzanfrage versandt und das Schreiben eingegangen ist. Eine eingetragene Referenzperson oder eine versandte Einladung bedeutet noch nicht, dass das Gutachten vollständig übermittelt wurde. Referenzschreiben Studium sind keine allgemeine Pflichtunterlage, sondern werden nur bei den ausdrücklich bezeichneten Programmen benötigt.
Referenzschreiben für die Bewerbung um ein Studium in der Schweiz
Ein Referenzschreiben für ein Studium wird nur eingereicht, wenn der gewählte Studiengang es verlangt. Die Referenzperson sollte die fachlichen Fähigkeiten und die Eignung der bewerbenden Person aus eigener Erfahrung beurteilen können. Anzahl, Inhalt und Übermittlungsweg richten sich nach den Vorgaben der Schweizer Hochschule.
VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.

