Befreiungsnachweis von einem Sprachzertifikat für die Bewerbung um ein Studium in der Schweiz

Eine Befreiung vom Sprachzertifikat für ein Studium ist nur möglich, wenn die Schweizer Hochschule einen bestimmten Befreiungsgrund ausdrücklich anerkennt. Als Grundlage können je nach Programm die Erst- oder Hauptsprache oder ein vollständig in der Unterrichtssprache absolvierter Bildungsabschluss gelten. Der jeweilige Grund muss mit den von der Hochschule verlangten Unterlagen belegt werden.

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