Der Abschlussausweis belegt den erfolgreich erworbenen Bildungsabschluss für den Hochschulzugang. Je nach Vorbildung kann dies ein schweizerisches Maturitätszeugnis, ein ausländischer Sekundarabschluss oder ein anderer verlangter Schulabschluss für die Hochschule sein. Eine Notenübersicht ergänzt den Ausweis mit den absolvierten Fächern, Leistungen und Bewertungen. Sie muss vollständig und in der von der Hochschule verlangten Form eingereicht werden. Ist die schulische Vorbildung noch nicht abgeschlossen, kann ein Zwischenzeugnis zusammen mit einer Schulbestätigung und Angaben zum erwarteten Abschluss verlangt werden. Solche Unterlagen ersetzen den endgültigen Abschlussausweis nur, wenn die Hochschule eine spätere Nachreichung zulässt. Ist der Abschluss bereits erworben, aber die Urkunde noch nicht ausgestellt, kann eine vorläufige Bestätigung der Schule oder Einrichtung den Abschlussstatus belegen. Auch sie ersetzt das endgültige Dokument nur mit Zustimmung der Hochschule. Ein Berufsabschlussnachweis dokumentiert eine abgeschlossene berufliche Grundbildung und kann als Vorbildungs- oder Praxisnachweis erforderlich sein. Seine Bedeutung richtet sich besonders bei Fachhochschulen nach dem gewählten Studienprogramm. Ein Lehrabschluss allein führt nicht automatisch zur Studienzulassung.
Vorbildungsnachweise für die Bewerbung um ein Studium in der Schweiz
Vorbildungsnachweise für das Studium dokumentieren den Schul- oder Berufsabschluss, auf den sich die Bewerbung stützt. Dazu können ein Maturitätszeugnis für die Bewerbung, eine vollständige Notenübersicht oder bei noch laufender Vorbildung vorläufige Unterlagen gehören. Welche Zulassungsausweise für das Studium genügen, entscheidet die Hochschule nach Studienprogramm und Vorbildungsweg.
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