Vorabklärung eines Nebenjobs für Studierende aus EU- oder EFTA-Staaten in der Schweiz

Wer als Studentin oder Student aus einem EU- oder EFTA-Staat in der Schweiz arbeiten möchte, muss das kantonale Verfahren für den geplanten Nebenjob klären. Wohn-, Arbeits- und Hochschulkanton können verschieden sein. Ein künftiger Verdienst ist ohne Vertrag und abgeschlossene Melde- oder Bewilligungsschritte keine gesicherte Studienfinanzierung.

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