Die Studienstufe bestimmt, welche formalen Voraussetzungen eine Hochschule prüft. Beim Zugang zu einem grundständigen Studium geht es in der Regel um die Bachelorzulassung ohne Maturität. Die Hochschule beurteilt, ob Vorbildung, Berufspraxis und weitere Lernleistungen den Eintritt in das gewählte Bachelorprogramm ermöglichen. Dafür kann sie ein Dossier, ein Gespräch oder eine Aufnahmeprüfung verlangen. Der Entscheid gilt meist nur für das bezeichnete Studienprogramm, die Hochschule und den vorgesehenen Eintrittstermin. Ein erfolgreicher Alternativzugang zum Bachelor ersetzt keinen Hochschulabschluss. Für die Zulassung zu einem Master braucht es einen anerkannten Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss. Zusätzlich prüft die Hochschule die fachliche Passung zum Masterprogramm. Eine ohne Maturität begonnene und erfolgreich abgeschlossene Bachelorausbildung kann später als Hochschulabschluss für eine Masterbewerbung dienen. Die ursprüngliche alternative Bachelorzulassung wird dabei nicht nochmals als Maturitätsersatz geprüft. Massgebend für den Master sind der erworbene Abschluss und die aktuellen Zulassungsregeln des Zielprogramms.
Studienstufe bei einem alternativen Zugang zum Studium in der Schweiz
Alternative Zugangsverfahren ohne gymnasiale Maturität betreffen vor allem die Bachelorstufe. Sie ermöglichen keinen allgemeinen Hochschulzugang, sondern werden für ein bestimmtes grundständiges Studium geprüft. Für einen Master ist dagegen ein anerkannter Bachelor oder ein gleichwertiger Hochschulabschluss erforderlich.
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