Zusätzliche Bedingungen zur gymnasialen Maturität für ein Studium in der Schweiz

Zusätzlich zur gymnasialen Maturität können für die Bachelorzulassung eines bestimmten Studienprogramms weitere Voraussetzungen gelten. Zu diesen Maturität-Zusatzbedingungen gehören je nach Programm Sprachnachweise, Eignungsverfahren oder fachliche Nachweise. Verbindlich sind die Studienganganforderungen der jeweiligen Hochschule.

Sprachnachweis

Eine gymnasiale Maturität belegt die für ein Studium verlangten Sprachkenntnisse nicht in jedem Fall automatisch. Ob ein zusätzlicher Sprachnachweis für das Studium nötig ist, hängt von der Unterrichtssprache, der schulischen Vorbildung und den Zulassungsregeln des Programms ab. Die Hochschule entscheidet, ob eine Befreiung möglich ist oder ein bestimmtes Zertifikat eingereicht werden muss.

BefreiungNachweispflicht

Eignungsverfahren

Ein Eignungsverfahren für das Studium prüft Fähigkeiten, die durch die gymnasiale Maturität nicht belegt werden. Je nach Studienprogramm kann es eine praktische Aufnahmeprüfung der Hochschule, eine Audition oder die Einreichung eigener Arbeitsproben umfassen. Form, Bewertung und Bedeutung für die Zulassung bestimmt das jeweilige Studienprogramm.

PrüfungsformenPortfolio

Fachanforderungen

Eine gymnasiale Maturität eröffnet grundsätzlich einen breiten Hochschulzugang, doch einzelne Studienprogramme können zusätzliche fachliche Zulassungsvoraussetzungen festlegen. Verbindlich sind solche Anforderungen nur, wenn sie aus den Zulassungsregeln des konkreten Programms hervorgehen. Die Hochschule bestimmt zudem, wie die verlangten Kenntnisse nachzuweisen sind.

VorkenntnisseFachnachweis

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