EMS bezeichnet den Eignungstest für das Medizinstudium. Für die Studienplatzvergabe sind das ausgewertete Ergebnis, die Rangfolge, die veröffentlichten Auswahlkriterien und die verfügbaren Plätze massgebend. Die blosse Testteilnahme führt noch nicht zu einem Studienplatz. Bei der Studienortzuteilung Medizin werden auch die Kapazitäten der beteiligten Hochschulen berücksichtigt. Deshalb kann ein Platz nach den geltenden Regeln an einem anderen als dem gewünschten Ort angeboten werden. Der persönliche Zulassungsbescheid nennt das Ergebnis, den zugeteilten Studienort und weitere einzuhaltende Vorgaben. Wer den Platz annehmen will, muss die im Bescheid verlangten Schritte in der angegebenen Form und Frist ausführen. Ein Verzicht ist ebenfalls nach den Angaben des persönlichen Bescheids zu erklären. Wird kein Platz zugeteilt, beruht dies auf der Einordnung des Testergebnisses in die Rangfolge und auf den verfügbaren Kapazitäten. Die Aussage, der Test sei nicht bestanden, beschreibt diesen Zusammenhang daher nicht genau. Ob ein Rechtsmittel möglich ist, welche Stelle zuständig ist und welche Vorgaben gelten, steht in der Rechtsmittelbelehrung des Entscheids.
Studienplatzzuteilung nach dem EMS für das Medizinstudium in der Schweiz
Die Medizin Studienplatzzuteilung verbindet das ausgewertete Testergebnis und die Rangfolge mit dem verfügbaren Medizinstudium Platzangebot. Der gewünschte Studienort ist dabei keine Garantie für eine Zuteilung an dieser Hochschule. Der EMS Zulassungsentscheid teilt verbindlich mit, ob und an welchem Ort ein Studienplatz angeboten wird.
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