Wer eine Prüfung wiederholen möchte, prüft zuerst, ob das Studien- oder Prüfungsreglement einen weiteren Versuch zulässt. Zu beachten sind der verbleibende Prüfungsanspruch, die Anmeldung, der angebotene Termin und die Bewertung des neuen Versuchs. Eine Wiederholung ist nicht automatisch für jede Prüfung oder andere Studienleistung möglich. Sind zulässige Versuche ausgeschöpft oder vorgeschriebene Mindestleistungen nicht erreicht, kann eine Leistung als endgültig nicht bestanden gelten. Daraus kann ein Ausschluss aus dem Studiengang oder ein weiter reichender Studienausschluss folgen. Der formelle Entscheid sollte den Grund, den betroffenen Studienbereich und die Folgen für den Studienstatus erkennen lassen. Wer den Entscheid anfechten will, muss die darin genannte Stelle, Frist und Form beachten. Ein Prüfungsrekurs kann sich auf konkrete Verfahrens- oder Bewertungsfehler stützen. Die blosse Unzufriedenheit mit einer ungenügenden Note genügt dafür nicht. Akteneinsicht oder eine Begründung können helfen, den Entscheid und mögliche Fehler nach den geltenden Regeln zu prüfen. Bis zu einem anderslautenden Entscheid bleiben die verfügten Prüfungsfolgen grundsätzlich massgebend.
Wiederholung, Ausschluss und Rekurs im Studium in der Schweiz
Das Nichtbestehen im Studium kann je nach Reglement eine Wiederholungsmöglichkeit, das endgültige Nichtbestehen oder einen Studienausschluss zur Folge haben. Massgebend sind die Regeln für die konkrete Studienleistung und der schriftliche Entscheid der Hochschule. Ein Prüfungsrekurs richtet sich nach der Rechtsmittelbelehrung und verlangt einen anfechtbaren Grund.
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