Arbeitsrecht im Senegal

Das Arbeitsrecht im Senegal regelt abhängige Arbeit bei privaten Arbeitgebern, einschließlich Arbeitsverträgen, Arbeitszeit, Lohn, Sicherheit, Vertretung, Streitigkeiten und Beendigung. Es gilt grundsätzlich landesweit ohne Ausnahme für kleinere Unternehmen; dauerhafte Beamte und Seeleute unterliegen gesonderten Regelungen. Zentrale Rechtsgrundlage ist das Code du Travail, beruhend auf Loi n°97-17 vom 1. Dezember 1997 und späteren Änderungen. Ein von der Assemblée nationale am 18. August 2026 gebilligtes Gesetz wartete am 12. September 2026 noch auf Verkündung und Veröffentlichung im Journal officiel und war daher noch nicht anwendbar.

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