Arbeitsrecht in Spanien

Das Arbeitsrecht in Spanien regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es umfasst Arbeitsverträge, Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsschutz, Arbeitnehmervertretung und Kündigung. Tarifverträge, sogenannte convenios colectivos, sind in Spanien besonders wichtig.

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