Der Einheitsschalter für Unternehmen (Guiché Único Para Empresas, GUE) und die Generaldirektion für Register und Notariat (Direcção Geral dos Registos e do Notariado, DGRN) bearbeiten die wichtigsten Schritte der Unternehmensregistrierung. Dazu gehören normalerweise eine Zulässigkeitsbescheinigung für den Unternehmensnamen (Certidão de admissibilidade), eine digitale Satzung oder ein Gesellschaftsvertrag (Estatuto oder Pacto Social), Identitätsnachweise sowie gegebenenfalls Aufenthaltsdokumente, Vollmachten, Übersetzungen oder beglaubigte Unternehmensunterlagen. Ein ausländischer Antragsteller mit Wohnsitz im Land reicht im Allgemeinen zwei Passkopien und eine gültige Aufenthaltskarte ein. Ein ausländischer Antragsteller ohne Wohnsitz im Land reicht im Allgemeinen zwei Passkopien, eine nationale Steuerkarte oder ein NIF-Dokument, Kontaktdaten und, sofern erforderlich, eine beglaubigte Vollmacht ein. Bei einem als Gesellschafter beteiligten Unternehmen können ein ausländischer Handelsregister- oder Gewerbenachweis sowie eine beglaubigte Kopie des Gesellschafterbeschlusses erforderlich sein. Die aktuelle GUE-Gebühr für die Registrierung einer Handelsgesellschaft beträgt 5.190 Dbs bei regulärer Bearbeitung innerhalb von drei Tagen oder 10.190 Dbs bei dringender Bearbeitung innerhalb eines Tages. Die Registrierung als Einzelkaufmann kostet 500 Dbs und wird innerhalb eines Tages bearbeitet. Für eine Zweigniederlassung fallen 5.190 Dbs an; die angegebene Bearbeitungszeit beträgt drei bis fünf Tage. Eine Änderung der Unternehmensregistrierung kostet regulär 3.150 Dbs oder bei dringender Bearbeitung 5.650 Dbs, zuzüglich 2.500 Dbs für jede neue Registrierung. Eine Aktualisierung des Registers kostet 1.500 Dbs. Eine Rückerstattung nach Rücknahme des Antrags ist nicht garantiert. Eine Vertretungsperson oder ein Rechtsanwalt kann für den Antragsteller handeln; eine unmittelbare Onlinegründung ist durch die verfügbaren Nachweise nicht belegt. Das Unternehmen muss außerdem prüfen, ob für seine Tätigkeit eine Gewerbegenehmigung (Alvará) oder eine andere Branchengenehmigung erforderlich ist. Tätigkeiten in den Tabellen A, A1, A2, B und C sind von der Genehmigungs- oder Alvará-Pflicht ausgenommen, unterliegen aber weiterhin einer jährlichen Betriebsgebühr. Tätigkeiten außerhalb dieser Tabellen können eine Genehmigung der zuständigen Behörde erfordern. Die Entscheidung kann bis zu 15 Arbeitstage dauern; interne Stellungnahmen sind im Allgemeinen innerhalb von 72 Stunden fällig. Straßenhandel, Quitandas und ähnliche Tätigkeiten werden von der zuständigen Bezirkskammer (Câmara Distrital) oder der Autonomen Region Príncipe genehmigt. Die Steuerbehörde (Direcção dos Impostos, DI) verlangt, dass die elektronische Tätigkeitsaufnahmeerklärung (declaração de início de actividade) mindestens 15 Tage vor Betriebsbeginn eingereicht wird. Die DI kann die Meldung innerhalb von 30 Tagen prüfen; danach kann eine stillschweigende Annahme gelten. Nach Erhalt einer Genehmigungsentscheidung muss das Unternehmen die DI für Steuer-, Beitrags- und Genehmigungszwecke benachrichtigen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 15 %. Nach Anhang I gilt der Mehrwertsteuersatz auf 50 % der Rechnungsgrundlage. Die Sonderregelung nach Gesetzesdekret 12/2023 erhebt bei einem Umsatz unter 1.000.000 Dbs eine Umsatzabgabe von 5 % und bei einem Umsatz unter 100.000 Dbs eine feste Abgabe. Diese wird als 2 % eines Zwölftels von 100.000 Dbs berechnet und beträgt 167 Dbs pro Monat. Rechnungen unter der Sonderregelung müssen mit „IVA – Regime Especial“ gekennzeichnet sein. Regelmäßige Mehrwertsteuererklärungen sind elektronisch bis zum letzten Tag des Folgemonats einzureichen. Eine Rechnung muss im Allgemeinen innerhalb von acht Tagen nach dem Steuertatbestand ausgestellt werden. Das Unternehmen muss von der DI genehmigte Rechnungssoftware verwenden, Verkaufs- und Einkaufsunterlagen geordnet aufbewahren und seine Bücher nach den nationalen Standards der Kommission für Rechnungslegungsnormung (Comissão de Normalização Contabilística) führen. Änderungen sind innerhalb von 30 Tagen zu melden; eine Betriebseinstellung muss der DI ebenfalls innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt werden. Die DI kann die Betriebseinstellung offiziell feststellen, wenn sie entscheidet, dass das Unternehmen nicht mehr tätig ist. Die Generaldirektion für Zoll (Autoridade Geral Aduaneira, AGA) und der Einheitsschalter für Handel (Guiché Único de Comércio) bearbeiten Import- und Exportverfahren. Zölle, Unterbrechungen der Lieferkette und Wechselkursrisiken können ein Unternehmen, das auf importierte Waren oder Ausrüstung angewiesen ist, erheblich beeinflussen. Strom kann teuer und unzuverlässig sein; begrenzte Konnektivität, Klimarisiken und der kleine, abgelegene Inselmarkt können Lieferung, Produktion und Wachstum beeinträchtigen. Die Agentur zur Förderung von Handel und Investitionen (Agência de Promoção de Comércio e Investimento, APCI) unterstützt Investitionsförderung, Geschäftserleichterungen und den Dialog zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Nach dem Investitionsgesetzbuch in Gesetzesdekret 19/2016 können Investitionen ab 50.000 EUR grundsätzlich für Garantien oder Steueranreize nach dem Steuervergünstigungsgesetzbuch infrage kommen. Der Zugang hängt jedoch vom Projekt und der Branche ab und erfolgt nicht automatisch. Für Anträge auf Anreize wird das CRIP/APCI-Verfahren verwendet. Die Direktion für Unternehmertum (Direção do Empreendedorismo) und REINA bieten über Programme Inkubation, Schulungen, Mentoring und Vernetzung; Verfügbarkeit und Anspruchsberechtigung können von Ausschreibungen oder Zielgruppen abhängen. Die Programme Young Entrepreneur und Empreende Jovem richten sich hauptsächlich an junge Menschen und begründen keinen allgemeinen Förderanspruch. Der Zugang zu formellem Kapital ist weiterhin zersplittert; diese Programme sollten nicht als garantierte Startup-Finanzierung behandelt werden. Ein Unternehmen kann über den GUE aufgelöst und gelöscht werden. Zu den üblichen Unterlagen gehören ein aktueller Handelsregisterauszug, ein beglaubigter Gesellschafternachweis, eine Bilanz ohne Forderungen oder Schulden, eine steuerliche Unbedenklichkeits- und Compliance-Bescheinigung der DI, Identitätsnachweise und gegebenenfalls eine Vollmacht. Die GUE-Gebühr beträgt 3.150 Dbs bei regulärer Bearbeitung innerhalb von drei Tagen oder 5.650 Dbs bei dringender Bearbeitung innerhalb eines Tages. Für ein Unternehmen, für das zwei Jahre lang keine Tätigkeit nachgewiesen wurde, kann nach den geltenden Registerregeln eine automatische Löschung infrage kommen. Ein standardisiertes lokales Verfahren zur Übertragung eines Unternehmens ließ sich in den geprüften Primärquellen nicht eindeutig feststellen. Ein Verkauf oder eine Übertragung sollte deshalb rechtlich oder notariell geprüft und nicht einer einfachen Unternehmensänderung gleichgestellt werden. Formelle Unternehmenstätigkeit ist etabliert, doch Kleinstunternehmen und informelle Tätigkeiten sind weiterhin weit verbreitet. Die Formalisierung ist ein ausdrückliches politisches Ziel. Die Registrierung kann relativ schnell gehen; die tatsächlichen Kosten und der Zeitplan hängen jedoch auch von Branchengenehmigungen, Steuerpflichten, Übersetzungen, notariellen Arbeiten, Zoll, Strom und Konnektivität ab. Pflichten aus Arbeits- und Beschäftigungsrecht entstehen, sobald Personal eingestellt wird, sind aber vom Unternehmensregistrierungssystem getrennt.
Unternehmen in São Tomé und Príncipe
Unternehmen können in São Tomé und Príncipe als Einzelkaufmann (Empresário Comercial pessoa singular), Handelsgesellschaft (sociedade comercial) oder Zweigniederlassung (Sucursal) tätig sein. Ob der Betrieb rechtmäßig arbeiten kann, hängt von der formellen Registrierung, der steuerlichen Meldung und gegebenenfalls einer tätigkeitsbezogenen Genehmigung ab. Tourismus, Agrarwirtschaft, Fischerei, erneuerbare Energien und lokale Dienstleistungen sind von praktischer Bedeutung; zugleich beeinflussen Importabhängigkeit, Stromkosten und die begrenzte Marktgröße die Planung.
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