Das Gesundheitsministerium legt nationale Politik und Standards fest; die Gesundheitsministerien der Bundesstaaten beaufsichtigen die Umsetzung. Counties organisieren Einrichtungsnetze, Budgets und die Primärversorgung. Payams und Bomas verbinden Gesundheitsdienste mit den Gemeinschaften. WHO, UNICEF und Nichtregierungsorganisationen leisten fachliche, finanzielle und operative Unterstützung. Der Gesundheitssektorplan 2024–2027 umfasst etwa 1.158 Einrichtungen in 40 Losen und wird von rund 28 NGOs unterstützt. Der übliche Versorgungsweg beginnt in der Gemeinschaft. Ein Boma Health Worker (Gesundheitshelfer in der Boma) unterstützt Haushalte und verbindet sie mit der Boma Health Initiative (Gesundheitsinitiative der Boma, BHI). Die nächste Ebene ist häufig eine Primary Health Care Unit (Primäreinheit der Gesundheitsversorgung, PHCU) oder ein Primary Health Care Centre (Primärzentrum der Gesundheitsversorgung, PHCC). Diese Einrichtungen können Gesundheitsförderung, Prävention, Diagnostik, Behandlung, Rehabilitation und Palliativversorgung anbieten. Feste Impfstellen, mobile Teams, mobile Kliniken, eigenständige Entbindungsstationen, Privatkliniken und Ernährungszentren können eine Alternative bieten, wenn eine reguläre Einrichtung weit entfernt oder nicht verfügbar ist. County-Krankenhäuser übernehmen die primäre Krankenhausversorgung und Notfälle. Krankenhäuser auf Bundesstaatsebene bieten Sekundärversorgung. Das Juba Teaching Hospital und Überweisungskrankenhäuser in Wau und Malakal bieten tertiäre oder hoch spezialisierte Dienste. Eine medizinische Überweisung kann daher von einer PHCU oder einem PHCC zu einem County-Krankenhaus und dann zu einem Krankenhaus auf Bundesstaatsebene oder einem tertiären Krankenhaus führen. Überweisungsunterlagen und Rückmeldungen sind uneinheitlich. Der Transport vor Ort kann je nach Gebiet mit Fahrzeug, Boot oder Krankenwagen erfolgen. Die geprüften Quellen bestätigten keine landesweit einheitliche öffentliche Notrufnummer für Notfälle. Soweit möglich, sollte daher im Voraus die nächstgelegene Einrichtung oder ein lokaler Gesundheitspartner ermittelt werden. Der Zugang ist weiterhin ungleich. Etwa 56 % der Bevölkerung leben höchstens 5 Kilometer von einer Gesundheitseinrichtung entfernt, und auf 10.000 Menschen kommen etwa 7,9 Beschäftigte im Gesundheitswesen. Die BHI-Dienste decken rund 52 % der Bomas ab; es gibt mehr als 10.500 ausgebildete Gemeindegesundheitshelfer. Konflikte, Überschwemmungen, Vertreibung, schlechte Straßen, Unsicherheit, Jahreszeiten und beschädigte Einrichtungen können die Versorgung unterbrechen. Bis Februar 2026 wurden 43 geplünderte oder beschädigte Einrichtungen gemeldet. 2026 galten etwa 5,7 Millionen Menschen als auf Gesundheitshilfe angewiesen. Die Primärversorgung umfasst Impfungen, Schwangerenvorsorge, Tetanusimpfungen, Ernährungsscreenings und Angebote zu Malaria, HIV und Tuberkulose. Die zweite Dosis eines masernhaltigen Impfstoffs wurde 2025 landesweit für Kinder im Alter von 9 und 18 Monaten eingeführt. Der Vier-Dosen-Malariaimpfstoff R21/Matrix-M ist für Kinder im Alter von 5 bis 23 Monaten vorgesehen. Seine Einführung begann im Juli 2024 und wurde 2025 auf 80 Counties ausgeweitet. Die Verabreichung erfolgt an festen Impfstellen, durch Outreach-Angebote und mobile Dienste. Die Malariabehandlungsquote wurde mit 97 % angegeben, die HIV-Viruslastsuppression mit 81,3 %. Die Abdeckung psychischer Gesundheitsdienste lag bei nur 0,4 %; die Verfügbarkeit unterscheidet sich somit stark zwischen den Angeboten. Nach einer Behandlung kann die Nachsorge über ein PHCC, einen BHW, ein Outreach-Team oder eine andere Einrichtung erfolgen. Die Nachsorge bei HIV, Tuberkulose, nichtübertragbaren Krankheiten, psychischer Gesundheit und Ernährung hängt von der jeweiligen Einrichtung ab. Nach einer Behandlung, einer Schwangerschaft oder einer Geburt kann eine erneute Untersuchung auf Komplikationen nötig sein; die Kontinuität der Medikamentenversorgung und Rückmeldungen zu Überweisungen sind nicht überall zuverlässig. Patienten sollten vor dem Verlassen einer Einrichtung den nächsten Termin, verfügbare Medikamente und Transportmöglichkeiten bestätigen. Die Übergangsverfassung, Artikel 31, und die Nationale Gesundheitspolitik sehen die staatliche Verantwortung für kostenlose Primärversorgung und Notfalldienste für Staatsangehörige vor. Daraus folgt nicht, dass jede Einrichtung Medikamente, Tests oder Transport kostenlos anbietet. 2025 entfielen 34,4 % der laufenden Gesundheitsausgaben auf direkte Zahlungen aus eigener Tasche; eine verlässliche landesweite Gebührenliste gibt es nicht. Patienten können daher für Medikamente, Diagnostik oder Transport bezahlen müssen. 2025 wurden bei der einschlägigen Erhebung Engpässe bei essenziellen Medikamenten in 45 % der Einrichtungen gemeldet. Ausgewählte Produkte waren durchschnittlich 238 Tage lang nicht verfügbar (orale Rehydratationssalze) beziehungsweise 48 Tage (Chlorhexidin). In vielen, aber nicht allen Einrichtungen gibt es Service-Charta-Dokumente. Die geprüften Quellen belegten kein formelles landesweites Beschwerdeverfahren. Kontinuität der Versorgung hängt praktisch davon ab, früh Hilfe zu suchen, Impf- und Vorsorgetermine einzuhalten, Überweisungsanweisungen zu befolgen und sich lokal nach Diensten, Medikamenten und Transport zu erkundigen. Gesundheitsindikatoren aus der MICS-Erhebung 2025 und dem DHIS2-Gesundheitsinformationssystem sind wegen unterschiedlicher Definitionen und Datenquellen nicht direkt vergleichbar. So lag die qualifizierte Geburtshilfe laut MICS 2025 bei 51 % und laut DHIS2 bei 19,5 %; die institutionelle Geburtshilfe lag bei 44 %, mindestens einem Vorsorgetermin in der Schwangerschaft bei 56 %, mindestens vier Terminen bei 35 % und einer Nachsorge innerhalb von zwei Tagen nach der Geburt bei etwa 45 %.
Gesundheit im Südsudan
Die Gesundheitsversorgung im Südsudan umfasst das formelle System des Gesundheitsministeriums, gemeindenahe Dienste und von Partnern unterstützte Einrichtungen. Die Versorgung führt üblicherweise von Gesundheitshelfern in den Gemeinden und Primäreinrichtungen zu Krankenhäusern auf County- und Bundesstaatsebene sowie zu überregionalen Krankenhäusern. Der Zugang unterscheidet sich jedoch stark nach Ort, Sicherheitslage, Überschwemmungen, Vertreibung, Jahreszeit und Funktion der Einrichtung. Die öffentliche Politik sieht kostenlose Primär- und Notfallversorgung für Staatsangehörige vor; der tatsächliche Zugang zu Medikamenten, Diagnostik und Transport hängt von der Einrichtung und ihren Partnern ab.
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