Der Südsudan hat keine Staatsreligion und trennt Religion und Staat formell. Die Übergangsverfassung sieht Religions- und Glaubensfreiheit, Gottesdienste und Versammlungen, Gotteshäuser, religiöse Lehre, Veröffentlichungen und Materialien, freiwillige Beiträge, wohltätige Einrichtungen mit religiösem Hintergrund sowie die Ernennung oder Wahl religiöser Führungspersonen vor. Sie schützt auch religiöse Feiertage, Zeremonien und Ruhetage und verbietet religiöse Diskriminierung, auch während eines Ausnahmezustands. Schätzungen für 2023 zufolge sind 60,5 % der Bevölkerung christlich, 32,9 % folgen indigenen oder animistischen Religionen und 6,2 % sind muslimisch. Dabei handelt es sich um Schätzungen, nicht um Ergebnisse einer aktuellen Religionszählung. Vertreibung, die Mobilität von Viehhirten und begrenzte statistische Kapazitäten schaffen Unsicherheit. Zu den christlichen Gemeinschaften gehören römisch-katholische, episkopale, presbyterianische, pfingstkirchliche, Sudan-Interior-, presbyterianisch-evangelikale und African-Inland-Kirchen sowie kleinere eritreisch-orthodoxe, äthiopisch-orthodoxe, koptisch-orthodoxe und griechisch-orthodoxe Gemeinschaften, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, Siebenten-Tags-Adventisten und Jehovas Zeugen. Indigene religiöse Praktiken kommen landesweit vor und bestehen häufig neben Christentum oder Islam. Meist beruhen sie auf Gemeinschaft, Ritualen und Zugang über Älteste statt auf einer zentralen Geistlichkeit oder formellen nationalen Registrierung. Muslimische Gemeinschaften gibt es im ganzen Land. Der Islamic Council of South Sudan dient als lokale Sammelbezeichnung; seine aktuelle institutionelle Reichweite wurde jedoch nicht unabhängig bestätigt. Das Büro des Präsidenten wirkt über ein Büro oder eine Direktion für religiöse Angelegenheiten an religiösen Fragen mit; auch Landesregierungen sind beteiligt. Das Ministerium für allgemeine Bildung und Unterricht sowie das National Curriculum Development Center beaufsichtigen formalen Religionsunterricht. Der South Sudan Council of Churches ist ein ökumenischer Dachverband von zehn Mitglieds- oder assoziierten Kirchen. Die Umsetzung auf Landesebene ist uneinheitlich. Konflikt, Vertreibung, Reisebedingungen und lokale Sicherheitsrisiken können Zugang zu Gottesdiensten und religiösen Angeboten einschränken. Religiöse Gruppen registrieren sich in der Regel bei der Landesregierung ihres Tätigkeitsgebiets. Typische Unterlagen sind eine Satzung, ein Glaubensbekenntnis, Lehren, Ziele und heilige Schriften sowie eine Liste der Vorstandsmitglieder. Eine Quelle aus 2023 nannte eine Registrierungsgebühr von 3.500 südsudanesischen Pfund, damals ungefähr 3 US-Dollar. Die aktuelle Gebühr und das Verfahren wurden nicht unabhängig bestätigt. Glaubensbasierte Organisationen, die Interessenvertretung, humanitäre Hilfe oder Entwicklungsarbeit leisten, müssen sich möglicherweise zusätzlich bei der Relief and Rehabilitation Commission registrieren. Internationale Organisationen benötigen in der Regel eine vorherige Registrierung im Heimatland und ein Beauftragungsschreiben. Viele glaubensbasierte Organisationen arbeiten praktisch ohne Registrierung; formelle Anforderungen und tatsächliche Durchsetzung stimmen daher nicht immer überein. Der Katalog des National Curriculum Development Center führt Christlichen Religionsunterricht von Primary 1 bis Primary 8 und einen offiziellen Katalog für Christian Religious Education von Senior 1 bis Senior 4 auf. Im geprüften Katalog war kein eigener Bildungsweg für Islamischen Religionsunterricht zu finden. Das ist eine Feststellung zum untersuchten Katalog und kein Beleg dafür, dass es anderswo keinen islamischen oder sonstigen Religionsunterricht gibt. Konfessioneller und indigener Unterricht kann außerhalb des überprüften nationalen Lehrplans lokal oder institutionell organisiert werden. Weihnachten, Ostern, Eid al-Fitr und Eid al-Adha werden regelmäßig als öffentliche religiöse Feiertage begangen; die Termine richten sich nach dem jeweiligen Kalender. Rundschreiben des Arbeitsministeriums legen arbeitsfreie Tage fest. Eid al-Fitr wurde beispielsweise vom 30. März bis 1. April 2025 und Ostern vom 3. bis 6. April 2026 begangen. Einzelheiten lokaler Rituale, Kosten und Abläufe für Ehe, Taufe, Namensgebung und Bestattungen regeln gewöhnlich Geistliche, Imame, Glaubensgemeinschaften oder Älteste. Es gibt kein einheitliches nationales religiöses Verfahren oder einen zentralen Gebührentarif für solche Lebensereignisse. Die rechtliche Wirkung einer religiösen Zeremonie im Vergleich zur zivilen Registrierung ist nicht ausreichend dokumentiert. Der Penal Code Act 9 of 2008 sieht in den Abschnitten 203 bis 205 strafrechtliche Sanktionen für vorsätzliche Beschädigung oder Entweihung eines Gotteshauses oder religiösen Gegenstands, die Störung einer religiösen Versammlung sowie Eingriffe in eine Begräbnisstätte oder Bestattung vor. Die Höchststrafe kann drei Jahre Haft, eine Geldstrafe oder beides betragen. Dokumentierte Besetzungen von Kirchen, die Festnahme eines Pastors, Anschuldigungen gegen religiöse Führungspersonen und das Niederbrennen einer Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten zeigen jedoch, dass der Schutz nicht einheitlich durchgesetzt wird. Gewalt gegen religiöse Gebäude oder Personen ist oft mit umfassenderen Konflikten und ethnischen Sicherheitsbedingungen verflochten und sollte nicht automatisch ausschließlich religiös motiviert eingeordnet werden. Religiöse Organisationen bieten außerdem Unterkünfte, Hilfe und Unterstützung für Vertriebene. Christliche und muslimische Führungspersonen beteiligen sich an Vermittlung, Versöhnung, Friedensarbeit, humanitärem Zugang und Bemühungen gegen Hassrede. Der South Sudan Council of Churches, Initiativen zur christlich-muslimischen Zusammenarbeit und interreligiöse Ausschüsse unterstützen solche Aufgaben, unter anderem durch Foren und Workshops im Großraum Jonglei, in Juba, Wau und Maridi. Diese Aktivitäten betreffen interreligiösen Dialog und Vermittlung; umfassendere soziale Beziehungen gehören zu einem anderen Themenbereich. Zugang zu Gottesdiensten, Bildung, Registrierung und religiösen Diensten hängt daher vom Bundesstaat, der Einrichtung, der Sicherheitslage und davon ab, ob eine Praxis formell, lokal oder gemeinschaftsbasiert organisiert ist.
Religion im Südsudan
Religion im Südsudan umfasst christliche Kirchen, indigene religiöse Praktiken, muslimische Gemeinschaften und kleinere Glaubensgruppen. Die Übergangsverfassung schützt Glaubensfreiheit, Gottesdienste, religiöse Versammlungen, Lehre, Eigentum und religiöse Feiertage; die Umsetzung unterscheidet sich nach Bundesstaat und Sicherheitslage. Christliche und indigene Praktiken sind weit verbreitet, muslimische Gemeinschaften sind etabliert. Religiöse Organisationen leisten außerdem humanitäre Hilfe und unterstützen Friedensarbeit.
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