Strafrecht im Südsudan

Das Strafrecht im Südsudan legt Straftaten, persönliche Verantwortlichkeit, Ermittlungen, Verfahren und Sanktionen fest. Es beruht hauptsächlich auf der Übergangsverfassung, dem Strafgesetz von 2008 und der Strafprozessordnung von 2008 sowie – innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen – auf Gewohnheitsrecht. Zum System gehören staatliche Gerichte und Gewohnheitsgerichte; deren Zuständigkeiten und praktische Verfügbarkeit unterscheiden sich je nach Ort.

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