Beim Eintrag der Berufsbildner im Lehrvertrag werden die vom kantonalen Verfahren verlangten Personal- und Kontaktangaben erfasst. Als verantwortliche Berufsbildnerin oder verantwortlicher Berufsbildner kommt nur eine Person infrage, welche die fachlichen und berufspädagogischen Anforderungen erfüllt. Das Unternehmen muss zudem sicherstellen, dass genügend Zeit und geeignete Arbeitsbedingungen für die Betreuung vorhanden sind. Ein Ausbildungsverantwortlicher der Lehre kann die Ausbildung im ganzen Unternehmen koordinieren. Die tägliche Anleitung kann zusätzlich durch weitere fachkundige Mitarbeitende erfolgen. Eine Betreuungsperson im Vertrag ist nicht automatisch berechtigt, den Lehrvertrag für das Unternehmen zu unterzeichnen. Die eingetragene Person dient Lernenden, gesetzlicher Vertretung und kantonaler Stelle als Kontakt für fachliche Ausbildungsfragen. Sie stimmt betriebliche Lernziele mit den Vorgaben des Lehrberufs ab. Wechselt die verantwortliche Person, muss der Lehrbetrieb eine geeignete Nachfolge bestimmen. Die Änderung ist nach den kantonalen Vorgaben zu melden und zu dokumentieren. Der Wechsel verändert den Lehrvertrag nicht in allen Punkten, kann aber eine Prüfung der weiterhin gesicherten Ausbildungsqualität auslösen.
Angabe der verantwortlichen Berufsbildenden im Lehrvertrag für eine Lehre in der Schweiz
Die verantwortlichen Berufsbildenden planen, begleiten und kontrollieren die betriebliche Ausbildung der lernenden Person. Ihre Angabe im Lehrvertrag macht die fachlich zuständige Person im Unternehmen erkennbar. Diese Rolle ist von der Vertragsvertretung des Unternehmens zu unterscheiden.
VivAVia pode cometer erros. Verifique as informações importantes.

