In der Lehre ergänzen ÜK die betriebliche Praxis und den Unterricht an der Berufsfachschule mit einem eigenständigen praktischen Bildungsauftrag. Je nach Branche kann ein solches Angebot in Unterlagen auch als Branchenkurs für Lernende bezeichnet werden. Entscheidend für die Einordnung sind die geregelte Funktion und die Vorgaben des Berufs. Verantwortliche Organisationen planen Kursorte, Termine, Gruppen und Kursleitende. Lernende erhalten ihre verbindlichen Angaben üblicherweise mit einem persönlichen Aufgebot. Die Teilnahme ist vorgeschrieben, wenn der Lehrberuf entsprechende Kurse vorsieht. Zeitpunkt und Umfang können sich über mehrere Lehrjahre verteilen. Im Kurs werden berufliche Abläufe erklärt, vorgeführt, geübt und je nach Regelwerk beurteilt. Leistungsnachweise können Kompetenzen dokumentieren, müssen aber nicht in jedem Beruf als Note für das Qualifikationsverfahren zählen. ÜK-Kosten können Kursgebühren, Material, Anreise, Verpflegung und Unterkunft umfassen; die Übernahme richtet sich nach den anwendbaren Regeln. Absenzen, Dispensation, Verspätungen und gesundheitliche Vorfälle müssen nach dem Verfahren des Anbieters gemeldet werden. Bei einer Kursabsage informiert die zuständige Stelle darüber, ob der Termin verschoben oder ersetzt wird.
Überbetriebliche Kurse während der Lehre in der Schweiz
Überbetriebliche Kurse (ÜK) vermitteln gemeinsame berufliche Grundfertigkeiten ausserhalb des einzelnen Unternehmens. Sie bilden neben Lehrbetrieb und Berufsfachschule den dritten Lernort der beruflichen Grundbildung. Inhalte, Dauer und Verbindlichkeit richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Lehrberufs.
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