Bevor die Beteiligten den Lehrvertrag unterschreiben, muss die endgültige Fassung vollständig geprüft sein. Namen, Lehrberuf, Beginn, Dauer, Probezeit, Arbeitszeit, Ferien und Lohn sollten den Vereinbarungen entsprechen. Leere Felder und unklare Ergänzungen sind vor der Unterschrift zu bereinigen. Für das Unternehmen unterzeichnet eine dazu berechtigte Person. Die lernende Person setzt ihre eigene Unterschrift auf den Vertrag. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Alle Unterzeichnenden des Lehrvertrags sollten dieselbe Vertragsfassung erhalten und kennen. Datum und Unterschriften müssen auf den vorgesehenen Stellen eingetragen werden. Ob die Vertragsunterzeichnung der Lehre auf Papier oder elektronisch erfolgt, richtet sich nach dem verwendeten kantonalen Verfahren. Nachträgliche Änderungen dürfen nicht einseitig in bereits unterzeichnete Exemplare aufgenommen werden. Der vollständig unterzeichnete Vertrag wird anschliessend der zuständigen kantonalen Stelle zur Prüfung und Genehmigung eingereicht.
Unterzeichnung des Lehrvertrags vor Beginn einer Lehre in der Schweiz
Mit der Unterzeichnung bestätigen die Vertragsparteien, dass sie dem vereinbarten Inhalt des Lehrvertrags zustimmen. Unterzeichnen müssen die lernende Person und die dafür berechtigte Person des Unternehmens; bei Minderjährigen kommt die gesetzliche Vertretung hinzu. Die Unterschriften ersetzen die kantonale Genehmigung des Vertrags nicht.
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