Zugang zu einer beruflichen Grundbildung mit EBA in der Schweiz

Die EBA-Zugangslage beschreibt die schulischen, sprachlichen und rechtlichen Bedingungen für den Beginn einer passenden Lehre. Der Zugang hängt zudem von einer verfügbaren Lehrstelle, der Auswahl durch das Unternehmen und einem genehmigten Lehrvertrag ab. Eine einzelne Voraussetzung entscheidet deshalb selten allein über den Einstieg.

Schulsituation

Die EBA-Schulsituation umfasst den abgeschlossenen Schulweg, vorhandene Kenntnisse und die bisherige Lernentwicklung. Ein schweizweit einheitlicher Schulabschluss ist für den Zugang nicht vorgeschrieben. Lehrbetriebe beurteilen Zeugnisse zusammen mit praktischer Eignung, Motivation und den Anforderungen des konkreten Berufs.

SchulabschlussZeugnisse

Aufenthaltsstatus

Der EBA-Aufenthaltsstatus bestimmt mit, ob eine Lehre rechtlich begonnen und über ihre Dauer fortgeführt werden kann. Aufenthaltsrecht, Berechtigung zur Erwerbstätigkeit und Genehmigung des Lehrvertrags sind getrennte Prüfpunkte. Die Regeln hängen vom konkreten Status und vom zuständigen Kanton ab.

BewilligungSchutzstatus

Sprachstand

Der EBA-Sprachstand umfasst die sprachlichen Fähigkeiten für Unterricht, Prüfungen und den Arbeitsalltag im Lehrbetrieb. Benötigt werden je nach Beruf unterschiedliche Kenntnisse im Verstehen, Sprechen, Lesen und Schreiben. Ein schweizweit einheitliches Mindestniveau gilt nicht für alle Lehrberufe und Lernorte.

UnterrichtsspracheBerufssprache

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